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Liste der Meldungstexte
Meldungstexte
Meldungstexte
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Codeliste
Nummer
M5000
Name
Meldungstexte der Nachrichten CUSREC, COMERR, E_ERR_NCK (DEERRF) [Einfuhr]
Bemerkung
Die Codeliste enthält die Verarbeitungsmitteilungen, die ein ATLAS-Teilnehmer im Verfahrensbereich Einfuhr (ohne EAS) durch die Nachrichten CUSREC, COMERR und E_ERR_NCK (DEERRF) erhalten kann.

Stand: August 2023
.
Meldungspräfix
bzw. Code
Meldungs-
nummer
Meldungstext
ÄKZ
APK
1
Die Angabe der Zahlungsart ist erforderlich, da keine IOSS-IDNr im Feld "Zusätzliche steuerliche Verweise (Kennnummer)" angemeldet wurde.
 
APK
10
Der Wert im Feld "Anmelder (Straße und Hausnummer)" fehlt, da der Wert im Feld "Anmelder (Name)" angegeben ist.
#
APK
100
Die Verwahrer (TIN) {0} ist falsch.
 
APK
101
Die Angabe eines spezifischen Ordnungsbegriffs ist bei einer Registriernummer bezogenen Erledigung nicht zulässig.
 
APK
102
Die Angabe Verwahrer (TIN) ist bei einer Registriernummer bezogenen Erledigung nicht zulässig.
 
APK
103
Die Angabe Art SpO ist bei einer Registriernummer bezogenen Erledigung nicht zulässig.
 
APK
104
ApkPositionen fehlen
 
APK
105
Die Warenbezeichnung der ApkPosition ist nicht vorhanden.
 
APK
106
Die Warennummer der ApkPosition ist nicht vorhanden.
 
APK
107
EUCode in ApkPosition fehlt
 
APK
108
Nachrichtenversion fehlt
 
APK
109
LRN fehlt
 
APK
11
Der Wert im Feld "Anmelder (Land)" {0} fehlt, da der Wert im Feld "Anmelder (Name)" angegeben ist, oder ist falsch.
#
APK
110
Datum der Nachricht fehlt
 
APK
111
Aufschubart fehlt
 
APK
112
Aufschubkennbuchstabe
 
APK
113
Aufschubkontonummer fehlt
 
APK
114
AufschubnehmerTIN fehlt
 
APK
115
Ansprechpartnername fehlt
 
APK
116
Ansprechnammertelefonnummer fehlt
 
APK
117
VertreterTIN fehlt
 
APK
118
Rohmasse(Kopf) ungültig, maximal 16 Stellen davon maximal 6 Nachkommastellen
 
APK
119
Der EU-Code 'C08' ist unzulässig. Die zulässige Höchstmenge gemäß Artikel 25 ZollbefreiungsVO i.V.m. § 1 (2) EVerbrStBV, § 1 Abs. 2 Nr. 1 KF-VO für Kaffee wurde überschritten.
 
APK
12
Der Wert im Feld "Anmelder (Postleitzahl)" fehlt, da der Wert im Feld "Anmelder (Name)" angegeben ist, oder ist falsch.
#
APK
120
Rohmasse(Position) ungültig, maximal 16 Stellen davon maximal 6 Nachkommastellen
 
APK
121
Befoerderungskosten(Kopf) ungültig, maximal 16 Stellen davon maximal 2 Nachkommastellen
 
APK
122
Befoerderungskosten(Position) ungültig, maximal 16 Stellen davon maximal 2 Nachkommastellen
 
APK
123
BesondereMasseinheit(Position) ungültig, maximal 16 Stellen davon maximal 6 Nachkommastellen
 
APK
124
EuSteuerWert(Position) ungültig, maximal 11 Stellen davon maximal 2 Nachkommastellen
 
APK
125
Die zur EORI-Nummer des Vertreters angemeldete Niederlassungsnummer {0} ist ungültig.
 
APK
126
Die zur EORI-Nummer des Einführers angemeldete Niederlassungsnummer {0} ist ungültig.
 
APK
127
Die zur EORI-Nummer des Datenübermittlers angemeldete Niederlassungsnummer {0} ist ungültig.
 
APK
128
Es darf maximal eine IOSS-IDNr. als "Zusätzliche steuerliche Verweise (Kennnummer)" angegeben werden.
 
APK
129
Die Angabe der Aufschub-BIN ist bei gemeldetem Aufschub erforderlich
 
APK
13
Der Wert im Feld "Anmelder (Ort)" fehlt, da der Wert im Feld "Anmelder (Name)" angegeben ist.
#
APK
130
Die Angabe der Aufschub-BIN ist bei fehlender Aufschubart nicht zulässig.
 
APK
131
Der vorgesehene Statuswechsel kann erst nach Bewertung aller Risiken (Auswahl der Schlüsselzahl) vollzogen werden.
 
APK
132
Für mindestens ein vorliegendes Risikoprofil wurde das Ergebnis der Risikoprüfung noch nicht abschließend bewertet (Schlüsselzahl '2').
 
APK
136
Die Abgabe der Zollanmeldung in Deutschland ist gemäß Artikel 221 Abs.4 UZK-IA nicht zulässig, da die Beförderung der Waren nicht in Deutschland endet. Sofern die Inanspruchnahme der steuerlichen Sonderregelung IOSS nicht möglich ist, muss die Zollanmeldung zum zollrechtlich freien Verkehr im Bestimmungsland der Sendung abgegeben werden.
 
APK
137
Die Datenübermittler der Bestätigungsnachricht {0} (Niederlassung {1}) und der Anmeldung für Post- und Kuriersendungen {2} (Niederlassung {3}) stimmen nicht überein
 
APK
138
Die Dienstellenangabe {0} ist nicht zulässig. Der Vorgang mit der Registriernummer {1} muss zu der Dienstelle {2} angemeldet werden.
 
APK
139
Der Wert im Feld "Einführer (Land)" {0} fehlt, da der Wert im Feld "Einführer (Name)" angegeben ist, oder ist falsch.
#
APK
14
Die Angabe des Vertreters ist erforderlich.
 
APK
140
Der EU-Code 'C08' ist unzulässig. Die zulässige Höchstmenge gemäß Artikel 25 ZollbefreiungsVO i.V.m. § 1 (2) EVerbrStBV, § 1 Abs. 2 Nr. 1 KF-VO für kaffeehaltige Ware wurde überschritten.
 
APK
141
Der EU-Code 'C08' ist unzulässig. Die zulässige Höchstmenge gemäß Artikel 27 Zollbefreiungsverordnung für Schaumwein wurde überschritten.
 
APK
15
Die Angabe des Vertreters ist unzulässig, da das Feld "Statuscode des Vertreters" keinen Wert enthält.
 
APK
16
"Kosten der Beförderung zum endgültigen Bestimmungsort (Betrag)" (Position) muss angegeben werden, wenn "Kosten der Beförderung zum endgültigen Bestimmungsort (Währung)" (Position) angegeben ist.
 
APK
17
"Kosten der Beförderung zum endgültigen Bestimmungsort (Betrag)" (Kopf) muss angegeben werden, wenn "Kosten der Beförderung zum endgültigen Bestimmungsort (Währung)" (Kopf) angegeben ist.
 
APK
18
Die Angaben zum Zahlungsaufschub sind erforderlich, da keine IOSS-IDNr im Feld "Zusätzliche steuerliche Verweise (Kennnummer)" angemeldet wurde.
 
APK
19
"Kosten der Beförderung zum endgültigen Bestimmungsort (Währung)" (Kopf) muss angegeben werden, wenn "Kosten der Beförderung zum endgültigen Bestimmungsort (Betrag)" (Kopf) angegeben ist.
 
APK
2
Das Datum der Unterlage ist falsch bei Unterlage mit Bereich {0}, Art {1} und Nummer {2}. Das Datum darf nicht größer sein als das Tagesdatum.
 
APK
20
Die Aufschubart {0} ist ungültig.
 
APK
201
Die Art SpO (BE-Anteil SumA) {0} bei Position {1} fehlt oder ist falsch.
 
APK
202
Das Datum der Nachricht darf nicht in der Zukunft liegen.
 
APK
203
Die angegebene Zahlungsart ist nicht zulässig.
 
APK
204
Die Angabe des Statuscode des Vertreters fehlt oder ist falsch.
 
APK
205
Die Angabe der Vorpapierart fehlt oder ist falsch.
 
APK
206
Das angegebene Kennzeichen EuSt-Ermäßigung {0} ist ungültig.
 
APK
207
Die Angabe zum EU Code {0} fehlt oder ist falsch.
 
APK
208
Vorsteuerabzug fehlt.
 
APK
209
Zu dem Vorgang mit der Registriernummer {0} wird bereits eine Bestätigungsnachricht verarbeitet
 
APK
21
Die Art Aufschubantrag {0} ist ungültig.
 
APK
210
Der Vorsteuerabzug ist falsch.
 
APK
211
Das Aufschubkonto {0} {1} ist beendet.
 
APK
212
Das Aufschubkonto {0} {1} ist nicht vorhanden.
 
APK
213
Die Beförderungskosten(Kopf) überschreiten die Höchstgrenze von 99.999€.
 
APK
214
Die Beförderungskosten(Position) überschreiten die Höchstgrenze von 9.999€.
 
APK
215
Die Beförderungskosten der gesamten Anmeldung überschreiten die Höchstgrenze von 99.999€.
 
APK
217
Wert(Währung und Betrag) fehlt.
 
APK
218
Der Vorgang befindet sich nicht im Status 'Bestaetigt und Benutzereingriff erforderlich'.
 
APK
219
Die Kombination der Angaben BE-Anteil Art SpO "{0}", Verwahrer "{1}" und Spezifischer Ordnungsbegriff "{2}" muss eindeutig sein.
 
APK
22
Der Kennbuchstabe Aufschub {0} ist ungültig.
 
APK
220
Die Kombination der Angaben BE-Anteil Registriernummer SumA "{0}" und Positionsnummer SumA "{1}" muss eindeutig sein.
 
APK
221
Der Statuswechsel von '{0}' zu '{1}' ist nicht erlaubt.
 
APK
222
Der Vorgang befindet sich nicht im Status 'Vorzeitig und Benutzereingriff erforderlich'.
 
APK
223
Mehrfache Angabe des EU-Codes {0} in einer Position ist unzulässig.
 
APK
224
Anmeldungen aus den Kapiteln 98 und 99 des EZT können in IMPOST nicht abgegeben werden.
 
APK
225
Die angemeldete Ware unterliegt Verboten oder Beschränkungen und kann nicht über ATLAS-IMPOST abgefertigt werden. Es ist eine Anmeldung im Normalverfahren abzugeben.
 
APK
226
Die Angabe von "Anmelder (TIN)" ist erforderlich, wenn das Feld "Anmelder (Name)" keinen Wert enthält.
+
APK
227
Die Angabe von "Anmelder (Name)" ist unzulässig, wenn das Feld "Anmelder (TIN)" einen Wert enthält.
+
APK
228
Die Angabe von "Anmelder (Straße und Hausnummer)" ist unzulässig, das Feld "Anmelder (Name)" fehlt oder nicht hätte angegeben werden dürfen.
+
APK
229
Die Angabe von "Anmelder (Land)" ist unzulässig, da "Anmelder (Name)" fehlt oder nicht hätte angegeben werden dürfen.
+
APK
23
Das Aufschubkonto {0} {1} ist ungültig.
 
APK
230
Die Angabe von "Anmelder (Postleitzahl)" ist unzulässig, da "Anmelder (Name)" fehlt oder nicht hätte angegeben werden dürfen.
+
APK
231
Die Angabe von "Anmelder (Ort)" ist unzulässig, da "Anmelder (Name)" fehlt oder nicht hätte angegeben werden dürfen.
+
APK
232
Die Angabe von "Anmelder (Ortsteil)" ist unzulässig, da "Anmelder (Name)" fehlt oder nicht hätte angegeben werden dürfen.
+
APK
233
Die Angabe von "Einführer (TIN)" ist erforderlich, wenn das Feld "Einführer (Name)" keinen Wert enthält.
+
APK
234
Die Angabe von "Einführer (Name)" ist unzulässig, wenn das Feld "Einführer (TIN)" einen Wert enthält.
+
APK
235
Die Angabe von "Einführer (Straße und Hausnummer)" ist unzulässig, da "Einführer (Name)" fehlt oder nicht hätte angegeben werden dürfen.
+
APK
236
Die Angabe von "Einführer (Land)" ist unzulässig, da "Einführer (Name)" fehlt oder nicht hätte angegeben werden dürfen.
+
APK
237
Die Angabe von "Einführer (Postleitzahl)" ist unzulässig, da "Einführer (Name)" fehlt oder nicht hätte angegeben werden dürfen.
+
APK
238
Die Angabe von "Einführer (Ort)" ist unzulässig, da "Einführer (Name)" fehlt oder nicht hätte angegeben werden dürfen.
+
APK
239
Die Angabe von "Einführer (Ortsteil)" ist unzulässig, da "Einführer (Name)" fehlt oder nicht hätte angegeben werden dürfen.
+
APK
24
Das Aufschubkonto {0} {1} ist gesperrt.
 
APK
240
Die Angabe zur Abholung oder Zustellung fehlt oder enthält keinen gültigen Wert.
+
APK
241
Eine Entgegennahme der IPK ist ohne die Zustimmung zu den Folgen der Nichtzahlung bzw. Nichtabholung nicht möglich.
+
APK
242
Angabe einer Vorpapiernummer bei Vorpapierart '000' nicht zulässig.
+
APK
25
Der Aufschubnehmer fehlt oder ist falsch.
 
APK
26
Die Aufschub-BIN ist ungültig.
 
APK
27
Die Angabe der Vorpapiernummer ist erforderlich.
 
APK
28
Die Angabe der Vorpapiernummer ist nicht zulässig, da eine Vorpapierart ungleich 'ZZZ' angemeldet wurde.
 
APK
29
Die Angabe des Beendigungsanteils SumA ist nicht zulässig.
 
APK
3
"Kosten der Beförderung zum endgültigen Bestimmungsort (Währung)" (Position) darf nicht angegeben werden, wenn das Feld "Kosten der Beförderung zum endgültigen Bestimmungsort (Währung)" (Kopf) einen Wert enthält.
#
APK
30
Die Art der Identifikation (BE-Anteil SumA) {0} fehlt oder ist falsch.
 
APK
31
Bei einer Ordnungsbegriff bezogenen Erledigung muss Art SpO angegeben werden, die angegebene Art {0} fehlt oder ist falsch.
 
APK
32
Bei einer Ordnungsbegriff bezogenen Erledigung muss ein spezifischer Ordnungsbegriff angegeben werden.
 
APK
33
Die Angabe "Verwahrer (TIN)" ist bei einer Ordnungsbegriff bezogenen Erledigung erforderlich.
#
APK
34
Die Angabe der Registriernummer SumA ist bei einer Registriernummer bezogenen Erledigung erforderlich.
 
APK
35
Die Angabe der Registriernummer SumA ist bei einer Ordnungsbegriff bezogenen Erledigung nicht zulässig.
 
APK
36
Die Angabe der Positionsnummer SumA (BE-Anteil SumA) ist bei einer Registriernummer bezogenen Erledigung erforderlich.
 
APK
37
Die Angabe der Positionsnummer SumA (BE-Anteil SumA) ist bei einer Ordnungsbegriff bezogenen Erledigung nicht zulässig.
 
APK
39
Die Angabe der IOSS-IDNr im Feld "Zusätzliche steuerliche Verweise (Kennnummer)" ist erforderlich, da zu jeder Position in der Datengruppe "Angaben zu EU-Codes" der Wert 'C07' und der Wert 'F48' angemeldet wurde.
 
APK
4
Der Währungscode {0} muss einen gültigen Wert enthalten.
 
APK
40
Die Angabe der IOSS-IDNr im Feld "Zusätzliche steuerliche Verweise (Kennnummer)" ist nicht zulässig, da nicht zu jeder Position in der Datengruppe "Angaben zu EU-Codes" der Wert 'F48' und der Wert 'C07' angemeldet wurde.
 
APK
41
Die IOSS-IDNr im Feld "Zusätzliche steuerliche Verweise (Kennnummer)" {0} entspricht nicht dem geforderten Aufbau.
 
APK
42
Die Positionsnummern müssen fortlaufend vergeben werden.
 
APK
43
Die EU-Codes 'C07' und 'C08' dürfen nicht innerhalb derselben Anmeldung angemeldet werden.
 
APK
44
"Kosten der Beförderung zum endgültigen Bestimmungsort (Währung)" (Position) muss angegeben werden, wenn "Kosten der Beförderung zum endgültigen Bestimmungsort (Betrag)" (Position) angegeben ist.
 
APK
45
Die angegebene Warennummer {0} ist ungültig.
 
APK
46
Die Rohmasse (Position) fehlt.
 
APK
47
Der Bereich der Unterlage fehlt bei Unterlage mit Art {0} und Nummer {1}.
 
APK
48
Die Art der Unterlage fehlt bei Unterlage mit Bereich {0} und Nummer {1}.
 
APK
49
Die Nummer der Unterlage fehlt bei Unterlage mit Bereich {0} und Art {1}, da Bereich der Unterlage ungleich '5'.
 
APK
50
Das Datum der Unterlage fehlt bei Unterlage mit Bereich {0}, Art {1} und Nummer {2}, da Bereich der Unterlage ungleich '5'.
 
APK
51
Der EU-Code 'C07' ist unzulässig. Es wurden Waren gemäß Artikel 24 Zollbefreiungsverordnung angemeldet.
 
APK
52
Der EU-Code 'C08' ist unzulässig. Die zulässige Höchstmenge gemäß Artikel 27 Zollbefreiungsverordnung für Zigaretten wurde überschritten.
 
APK
53
Der EU-Code 'C08' ist unzulässig. Im Feld "Besondere Maßeinheit" ist für in Artikel 27 Zollbefreiungsverordnung genannte Waren die in der Sendung enthaltene Menge als Zahlenwert in der dort verwendeten Maßeinheit anzugeben.
 
APK
54
Der EU-Code 'C08' ist unzulässig. Die zulässige Höchstmenge gemäß Artikel 27 Zollbefreiungsverordnung für Rauchtabak wurde überschritten.
 
APK
55
Der EU-Code 'C08' ist unzulässig. Die zulässige Höchstmenge gemäß Artikel 27 Zollbefreiungsverordnung für Alkohol und alkoholische Getränke wurde überschritten.
 
APK
56
Der EU-Code 'C08' ist unzulässig. Die zulässige Höchstmenge gemäß Artikel 27 Zollbefreiungsverordnung für nicht schäumende Weine wurde überschritten.
 
APK
57
"Wert (Währung)" (Position) muss angegeben werden, wenn "Wert (Betrag)" (Position) angegeben ist.
 
APK
58
Der EU-Code 'C08' ist unzulässig. Der zulässige Wert der Sendung gemäß Artikel Artikel 25 i.V.m. Artikel 26 Zollbefreiungsverordnung von 45 Euro wurde überschritten.
 
APK
59
Bei Verwendung des EU-Codes 'C08' muss dieser in allen Positionen der Anmeldung angemeldet werden.
#
APK
6
Die angemeldete EORI-Nummer des Anmelders {0} ist ungültig.
 
APK
60
Der EU-Code 'C07' ist unzulässig. Der zulässige Wert der Sendung gemäß Artikel 23 Zollbefreiungsverordnung von 150 Euro wurde überschritten.
 
APK
61
Bei Verwendung des EU-Codes 'C07' muss dieser in allen Positionen der Anmeldung angemeldet werden.
#
APK
62
"Wert (Betrag)" (Position) muss angegeben werden, wenn "Wert (Währung)" (Position) angegeben ist.
 
APK
63
Der Bereich der Unterlage ist falsch bei der Unterlage mit Bereich {0}, Art {1} und Nummer {2}.
 
APK
64
Die Art der Unterlage ist falsch bei der Unterlage mit Bereich {0}, Art {1} und Nummer {2}.
 
APK
65
Sendungen mit einem Wert über 150 Euro können nicht über ATLAS-IMPOST abgefertigt werden.
 
APK
66
Die angegebene LRN wurde bereits verwendet.
 
APK
67
Der EU-Code 'C07' ist unzulässig. Es wurden Waren gemäß Artikel 24 Zollbefreiungsverordnung angemeldet.
 
APK
68
Der EU-Code 'F48' ist unzulässig. Der EU-Code 'F48' darf nur in Kombination mit dem EU-Code 'C07' angemeldet werden.
 
APK
69
Der EU-Code 'F48' ist unzulässig. Bei Verwendung des EU-Codes 'F48' muss eine IOSS-IDNr im Feld "Zusätzliche steuerliche Verweise (Kennnummer)" angemeldet werden.
 
APK
7
Die Angabe von "Anmelder (Niederlassungsnummer)" {0} ist nicht zulässig, da das Feld "Anmelder (TIN)" keinen Wert enthält.
#
APK
70
Der EU-Code 'F49' ist unzulässig. Der EU-Code 'F49' darf nur in Kombination mit dem EU-Code 'C07' angemeldet werden.
 
APK
71
Der EU-Code 'F49' ist unzulässig. Bei Verwendung des EU-Codes 'F49' muss der Einführer in Deutschland ansässig sein.
 
APK
72
Zu der angegebenen Registriernummer im Feld "Registriernummer Bezugsvorgang" wurde keine gültige vorzeitige APK gefunden.
 
APK
73
Zu Währung Kosten der Beförderung zum endgültigen Bestimmungsort {0} im Anmeldungskopf gibt es zum Zeitpunkt {1} keinen Kurs.
#
APK
74
Zu Währung Wert {0} auf Positionsebene gibt es zum Zeitpunkt {1} keinen Kurs.
#
APK
75
Dem Aufschub fremder Abgaben wurde nicht zugestimmt.
 
APK
76
Diese Abgabe darf nicht auf das gewünschte Konto aufgeschoben werden.
 
APK
77
Die angemeldete IOSS-IDNr ist ungültig. Die Angabe eines gültigen Aufschubkontos ist in diesem Fall erforderlich.
 
APK
78
Die angegebene Dienststelle ist keine zugelassene Abfertigungsdienststelle für IMPOST.
 
APK
79
Die Angabe 'AWB' ist nur zulässig bei Dienststellen mit Lage Flughafen.
 
APK
8
Die zur EORI-Nummer des Anmelders angemeldete Niederlassungsnummer {0} ist ungültig.
 
APK
80
Die angemeldete EORI-Nummer des Vertreters {0} ist ungültig.
 
APK
81
Die angemeldete EORI-Nummer des Einführers {0} ist ungültig.
 
APK
82
Die angemeldete EORI-Nummer des Datenübermittlers {0} ist ungültig.
 
APK
83
Die Angabe von "Einführer (Niederlassungsnummer)" {0} ist nicht zulässig, da das Feld "Einführer (TIN)" keinen Wert enthält.
#
APK
84
Zu Währung Kosten der Beförderung zum endgültigen Bestimmungsort {0} auf Positionsebene gibt es zum Zeitpunkt {1} keinen Kurs.
#
APK
87
Der Wert im Feld "Ausführer (Land)" {0} ist falsch.
#
APK
88
Der Wert im Feld "Einführer (Straße und Hausnummer)" fehlt, da der Wert im Feld "Einführer (Name)" angegeben ist.
#
APK
90
Die Angabe von Aufschubangaben ist unzulässig.
#
APK
91
Der Wert im Feld "Einführer (Postleitzahl)" fehlt, da der Wert im Feld "Einführer (Name)" angegeben ist, oder ist falsch.
#
APK
92
Der Wert im Feld "Ausführer (Postleitzahl)" fehlt oder ist falsch.
 
APK
93
Der Wert im Feld "Einführer (Ort)" fehlt, da der Wert im Feld "Einführer (Name)" angegeben ist.
 
APK
95
Die Angaben in der Datengruppe des Vertreters müssen mit denen der Datengruppe "Angaben zum Anmelder" identisch sein, wenn das Feld "Statuscode des Vertreters" den Wert '3' enthält.
 
APK
96
Die Angabe des Beendigungsanteils SumA ist erforderlich.
 
APK
97
Die Rohmasse (Position) darf nicht angegeben werden, wenn das Feld "Rohmasse-Gesamt" einen Wert enthält.
 
APK
98
"Kosten der Beförderung zum endgültigen Bestimmungsort (Betrag)" (Position) darf nicht angegeben werden, wenn das Feld "Kosten der Beförderung zum endgültigen Bestimmungsort (Betrag)" (Kopf) einen Wert enthält.
 
APK
99
Die Angabe Art SpO {0} ist falsch.
 
ASFAWR
50020
## Genehmigung pruefen ##
 
ASFAWR
50021
Die Abfertigung zum freien Verkehr ist nicht zulässig, weil keine Einfuhrgenehmigung vorgelegt wurde!
 
ASFAWR
50022
Die Abfertigung zum freien Verkehr ist nicht zulässig, weil weder eine Einfuhrgenehmigung vorgelegt noch die Gebietsansässigkeit des Einführers nachgewiesen wurde!
 
ASFAWR
50100
##Prozedur Ursprungzeugnis/erklaerungspflicht##
 
ASFAWR
50101
Die Abfertigung zum freien Verkehr ist nicht zulässig, weil kein Ursprungszeugnis vorgelegt wurde!
 
ASFAWR
50102
Die Abfertigung zum freien Verkehr ist möglicherweise unzulässig, weil weder Ursprungszeugnis noch Ursprungserklärung vorgelegt wurde! Bitte AWR-Hinweise und Fußnoten beachten!
 
ASFAWR
50103
Die Abfertigung zum freien Verkehr ist möglicherweise unzulässig, weil kein Ursprungszeugnis vorgelegt wurde! Bitte AWR-Hinweise und Fußnoten beachten!
 
ASFAWR
50104
Die Abfertigung zum freien Verkehr ist nicht zulässig, weil keine Ursprungserklärung vorgelegt wurde!
 
ASFAWR
50200
##Prozedur Nationale AWR-Pflichten##
 
ASFAWR
50201
Die Abfertigung zum freien Verkehr ist nicht zulässig, da kein Überwachungsdokument vorgelegt wurde!
 
ASFBED
23000
##### pkg_bedingungen_bearbeiten.prc_bedingungen_pruefen #####
 
ASFBED
23010
Bedingungskomponente hat einen Betrag, der nicht verarbeitet werden kann!
 
ASFBED
23012
Nachträgliche Einfuhrüberwachung: Die Ware unterliegt dem Washingtoner Artenschutzabkommen!
 
ASFBED
23015
unbekannter Bedingungscode #1
 
ASFBED
23019
Bedingungskomponente enthält prozentualen Aktionsbetrag (Aktionart #1) in Verbindung mit einer Wertangabe!
 
ASFBED
23020
Die Maßnahme #1 enthält eine Bedingung mit dem Aktionscode [03]!
 
ASFBED
23031
Die Ausfuhr der Ware ist verboten!
 
ASFBED
23032
Die Überführung der Ware in den freien Verkehr ist untersagt, weil Maßnahmenbedingungen nicht erfüllt wurden!
 
ASFBED
23033
Die Bescheinigung '#1#2#3#4#5#6#7#8' (#9) wurde nicht vorgelegt!
 
ASFBED
23034
Die Überführung der Ware in den freien Verkehr ist untersagt, weil keine Bescheinigung '#1#2#3#4#5#6#7#8' (#9) vorgelegt wurde!
 
ASFBED
23035
Die Überführung der Ware in den freien Verkehr ist untersagt!
 
ASFBED
23037
Bitte beachten Sie die Fußnote #1!
 
ASFBED
23038
Die Befreiung von der Vorlagepflicht einer Lizenz mit der Unterlage Y036 kann nicht gewährt werden, wenn gleichzeitig eine Präferenz und ein EU-Code zur Befreiung von Einfuhrabgaben angemeldet wird (vgl. Art. 3 (1) UAbs. 2 VO 1237/2016).
 
ASFBED
23040
Neuer Aktionscode #2 in der Maßnahme #1, der im Programm noch nicht berücksichtigt ist!
 
ASFBED
23041
Eine von möglicherweise mehreren Maßnahmen, die zur beantragten Begünstigung passen, konnte nicht angewendet werden, weil Maßnahmenbedingungen nicht erfüllt wurden!
 
ASFBED
23042
Die Bescheinigung '#1#2#3#4#5#6#7#8' (#9) wurde nicht vorgelegt!
 
ASFBED
23043
Eine von möglicherweise mehreren Maßnahmen, die zur beantragten Begünstigung passen, konnte nicht angewendet werden, weil keine Bescheinigung '#1#2#3#4#5#6#7#8' (#9) vorgelegt wurde!
 
ASFBED
23044
Eine von möglicherweise mehreren Maßnahmen, die zur beantragten Begünstigung passen, konnte nicht angewendet werden! (siehe EZT)
 
ASFBED
23045
Die beantragte Begünstigung kann nicht gewährt werden, da der hinterlegte Sicherheitsbetrag nicht ausreicht.
 
ASFBED
23046
Die Überführung in den zollrechtlichen freien Verkehr ist untersagt, da der hinterlegte Sicherheitsbetrag nicht ausreicht.
 
ASFBED
23047
Die Anmeldung der Unterposition ist unzulässig, da keine der folgenden Bescheinigungen vorgelegt wurde!
 
ASFBED
23048
Die Bescheinigung '#1#2#3#4#5#6#7#8' (#9) wurde nicht vorgelegt!
 
ASFBED
23049
Die Anmeldung der Unterposition ist unzulässig, weil keine Bescheinigung '#1#2#3#4#5#6#7#8' (#9) vorgelegt wurde!
 
ASFBED
23050
Die Anmeldung der Unterposition ist unzulässig!
 
ASFBED
23051
Reduzierung der Antidumping-Maßnahme nicht möglich, weil keine der folgenden Bescheinigungen vorgelegt wurde!
 
ASFBED
23052
Die Bescheinigung '#1#2#3#4#5#6#7#8' (#9) wurde nicht vorgelegt!
 
ASFBED
23053
Reduzierung der Antidumping-Maßnahme nicht möglich, weil keine Bescheinigung '#1#2#3#4#5#6#7#8' (#9) vorgelegt wurde!
 
ASFBED
23054
Reduzierung der Antidumping-Maßnahme nicht möglich!
 
ASFBED
23064
Bitte den UHD über die noch nicht umgesetzte Bescheinigung "#9" "#1#2#3#4#5#6#7#8" informieren!
 
ASFBED
23071
Die Verbringung der Ware ist untersagt, weil Maßnahmenbedingungen nicht erfüllt wurden!
 
ASFBED
23072
Die Bescheinigung '#1#2#3#4#5#6#7#8' (#9) wurde nicht vorgelegt!
 
ASFBED
23073
Die Verbringung der Ware ist untersagt, weil keine Bescheinigung '#1#2#3#4#5#6#7#8' (#9) vorgelegt wurde!
 
ASFBED
23074
Die Verbringung der Ware ist untersagt!
 
ASFBED
23081
Die Einfuhr ist (nach Kontrolle) verboten, weil Maßnahmenbedingungen nicht erfüllt wurden!
 
ASFBED
23082
Die Bescheinigung '#1#2#3#4#5#6#7#8' (#9) wurde nicht vorgelegt!
 
ASFBED
23083
Die Einfuhr ist (nach Kontrolle) verboten, weil keine Bescheinigung '#1#2#3#4#5#6#7#8' (#9) vorgelegt wurde!
 
ASFBED
23084
Die Einfuhr ist (nach Kontrolle) verboten!
 
ASFBED
23101
Die Bedingung "#1#2#3#4#5#6#7#8" enthält hinter der Position #9 eine fehlerhafte Codierung. Bitte Meldung an den UHD!
 
ASFBED
23102
Lizenzfreimenge konnte nicht geprüft werden, Mengenangabe in "#1" fehlt!
 
ASFBED
23103
Keine Vorlage von Zeugnissen oder Bescheinigungen erforderlich wegen der Anwendung von Befreiungen.
 
ASFBED
23104
Befreiung von Einfuhrlizenzen oder Einfuhrgenehmigungen wegen der Anwendung des erleichterten Verfahrens (Art. 4 LizenzVO/ §§ 40, 41 oder 42 Abs. 4 AWV)
 
ASFBED
23105
#1#2#3#4#5#6#7#8#9
 
ASFBED
23106
Keine Vorlage von Unterlagen wegen Anwendung von Freimengen
 
ASFBED
24010
Der Bedingungsbetrag #1 #2 wurde nicht erfüllt!
 
ASFBED
24011
Der Bedingungsbetrag #1 #2 je #3 wurde nicht erfüllt!
 
ASFBED
24020
Der Zollwert verletzt die nach dem Wortlaut der angemeldeten Unterposition zulässige Wertgrenze. Die Anmeldung ist zu korrigieren (siehe Fußnote CD#1).
 
ASFBED
24021
Das Verhältnis Eigenmasse/statistische Menge verletzt den nach dem Wortlaut der angemeldeten Unterposition zulässigen Schwellenwert. Die Anmeldung ist zu korrigieren.
 
ASFBED
24022
Das Verhältnis statistischer Wert/statistische Menge verletzt den nach dem Wortlaut der angemeldeten Unterposition zulässigen Schwellenwert. Die Anmeldung ist zu korrigieren (siehe Fußnote CD#1).
 
ASFBED
24023
Die Zollanmeldung ist aufgrund des Verhältnisses Zollwert/Zollmenge zweifelhaft. Zollanmeldung und Ware sind bzgl. dieser Angaben zu prüfen.
 
ASFBED
24024
Die Zollanmeldung ist aufgrund des Verhältnisses statistischer Wert/statistische Menge zweifelhaft. Zollanmeldung und Ware sind bzgl. dieser Angaben zu prüfen.
 
ASFBED
24025
Das Verhältnis Eigenmasse/statistische Menge verletzt den nach dem Wortlaut der angemeldeten Unterposition zulässigen Schwellenwert. Die Anmeldung ist zu korrigieren.
 
ASFBED
24030
Aufgrund fehlender Angaben kann mindestens eine lt. Zolltarif vorgesehene Glaubwürdigkeitsprüfung nicht erfolgen (Diese Angaben sind nicht obligatorisch.).
 
ASFBED
24031
Die Eigenmasse muss mit einem Wert > Null angegeben werden!
 
ASFBED
24032
Die AH-Stat. Menge muss mit einem Wert > Null in der Maßeinheit #2#3 angemeldet werden!
 
ASFBED
24033
Der AH-Stat. Wert muss mit einem Wert > Null angegeben werden!
 
ASFBED
24034
Im EZT sind mehrere Maßnahmen für die besonderer Maßeinheit anwendbar!
 
ASFBED
24035
Im EZT gibt es keine passende besondere Maßeinheit!
 
ASFBED
24036
Im EZT kann keine passende besondere Maßeinheit ermittelt werden!
 
ASFBED
24037
Die Zollanmeldung ist aufgrund der Höhe des statistischen Wertes zweifelhaft. Die Anmeldung ist zu korrigieren.
 
ASFBED
24038
Die Zollanmeldung ist aufgrund der Eigenmasse zweifelhaft. Die Anmeldung ist zu korrigieren.
 
ASFBED
24039
Die Zollanmeldung ist aufgrund des Wertes der "AHStat-Menge" (Besonderen Maßeinheit) zweifelhaft. Die Anmeldung ist zu korrigieren.
 
ASFEPG
10701
Die pauschalierten Abgabensätze werden nicht auf Waren angewendet, die nicht in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr überlassen werden oder die sich zuvor in einem anderen Zollverfahren befunden haben.
+
ASFEPG
10702
Die Voraussetzungen für die Pauschalierung gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 ZollV liegen nicht vor.
+
ASFEPG
10703
Für die angemeldete Warennummer existiert gemäß § 29 Abs. 2 ZollV kein pauschalierter Abgabensatz.
+
ASFEPG
10704
Die Anwendung der pauschalierten Abgabensätze für Waren, die tariflich zollfrei sind, wurde nicht beantragt.
+
ASFEPG
10705
Die Erhebung der Einfuhrabgaben nach dem Zolltarif und nach den in Betracht kommenden Steuergesetzen wurde beantragt.
+
ASFEPG
10706
Die notwendige Bemessungsgrundlage #1 #2 wurde nicht angemeldet.
+
ASFEPG
10707
Die Wertgrenze #1 #2 für die Pauschalierung wurde überschritten.
+
ASFEPG
10708
Die Höchstmenge #1 #2 für die Pauschalierung wurde mit #3 #4 #5 überschritten.
+
ASFEPG
10709
Die notwendige Mengenangabe in #1 #2 für die Höchstmengenprüfung wurde nicht angemeldet.
+
ASFEPG
10710
Eine Fehlermeldung des DMN-Modells EPLG ist geändert worden oder neu!
+
ASFEPG
10711
Bei der Verarbeitung der Position ist im Webservice ein Fehler aufgetreten!
+
ASFEPG
10712
Die Voraussetzungen für die Pauschalierung gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 ZollV liegen nicht vor.
+
ASFEPG
10713
Für die angemeldete Warennummer existiert gemäß § 26 Abs. 2 ZollV kein pauschalierter Abgabensatz.
+
ASFEPG
10714
Das angemeldete Tabakerzeugnis ist keiner der Warenkategorien gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 4 d) oder Nr. 4 e) ZollV zugeordnet.
+
ASFEUS
42000
##### PKG_EINFUHRUMSATZSTEUER.PRC_STEUERUNG #####
 
ASFEUS
42001
Bei der Codenummer #1 ist zum maßgebenden Zeitpunkt #2 kein EUSt-Satz gespeichert!
 
ASFEZT
11511
In Maßnahme #1 #2 ist eine Komponente doppelt!
 
ASFEZT
11601
Fußnote #1 beachten: #2#3#4#5#6#7#8#9
 
ASFEZT
11602
Fußnote #1 beachten: #2#3#4#5#6#7#8#9 ... <Text hier nicht vollständig!>
 
ASFEZT
11701
Fehler beim Auslesen der Bezeichnung für die Maßnahmeart #1 aus der tbl_mn_art_n
 
ASFEZT
11801
Für das Kontingent mit der Ordnungsnummer #1 gibt es in der Tabelle SYS_EZTA.TBL_KONT_N mehrere gültige Einträge!
 
ASFFKT
11100
##### PKG_INTERNE_FUNKTIONEN#####
 
ASFFKT
11110
## pkg_interne_funktion. prc_me_menge_gehalt ##
 
ASFFKT
11111
Für die Mengeneinheit #1 mit Qualifikator #2 sind mehrere Gehalte definiert
 
ASFFKT
11112
Das Gehalt #1 in % muss angegeben werden!
 
ASFFKT
11113
Die Zollmenge muss mit einem Wert > Null in der Maßeinheit "#1#2#3" angemeldet werden!
 
ASFFKT
11120
## pkg_interne_funktionen. prc_betr_je_me_gerundet_in_dm ##
 
ASFFKT
11121
Für die Währungseinheit #1 wurde zum maßgebenden Zeitpunkt #2 kein gültiger ECU_Umrechnungskurs gefunden!
 
ASFFKT
11130
## pkg_interne_funktionen. prc_zollwert
 
ASFFKT
11131
Der Zollwert muss mit einem Wert > Null angegeben werden!
 
ASFFKT
11141
Die Besondere Wertangabe #1 muss mit einem Wert > Null angegeben werden!
 
ASFFKT
11142
Zur besonderen Wertangabe #1 benötigen wir auch die Angabe des Betrages!
 
ASFFKT
11150
## Zollmenge (1 oder 2) ##
 
ASFFKT
11151
Es fehlt die Mengenangabe!
 
ASFFKT
11160
### Funktion Zusatzcode ###
 
ASFFKT
11161
Zu der Zusatzcodeart #1 sind mehrere Einträge vorhanden. Wir haben den Eintrag mit #1 #2 verwendet!
 
ASFFKT
11162
Die Anmeldung mehr als eines Zusatzcodes der Zusatzcodeart #1 ist unzulässig.
 
ASFFKT
11170
### pkg_interne_funktionen. fnc_berechnungshinweis_serie ###
 
ASFFKT
11172
Die Kombination aus beantragtem Verfahren, EU-Code und dem Kennzeichen Abgabensteuerung ist ungültig!
 
ASFFKT
11173
Für das beantragte Verfahren #1 kann keine Kombination von EU-Coden angemeldet werden!
 
ASFFKT
11174
Für das beantragte Verfahren #1 ist eine ungültige Kombination von EU-Coden angemeldet!
 
ASFFKT
11180
### pkg_interne_funktionen. prc_verschluesselung_lesen
 
ASFFKT
11181
Die Entschlüsselung für den ASF-internen Schlüssel #1 fehlt für den maßgebenden Zeitpunkt #2
 
ASFFKT
23100
##### pkg_interne_funktionen.FNC_BESONDERE_WERTANGABE #####
 
ASFINF
44000
## pkg_informationen_eintragen. prc_steuerung ##
 
ASFINF
44011
Es gibt mehr als eine Einfuhrumsatzsteuermaßnahme
 
ASFINF
44012
Der errechnete Einfuhrumsatzsteuerwert in Höhe von #1 #2 ist für die weitere Verarbeitung zu groß. Diese Position muss aufgeteilt werden.
 
ASFINF
44050
## pkg_informationen_eintragen.prc_massnahmen_uebertragen ##
 
ASFINF
44051
Der errechnete Abgabenbetrag in Höhe von #1 #2 ist für die weitere Verarbeitung zu groß. Diese Position muss aufgeteilt werden.
 
ASFINF
44056
Beim EU-Code #1 wird keine Meldung erstellt.
 
ASFINF
44057
Die Existenz der erforderlichen #1#2#3#4#5#6#7#8#9 muss manuell in der Anwendung Einfuhrdokumente geprüft werden.
 
ASFINF
44100
## pkg_informationen_eintragen.prc_komponenten_uebertragen ##
 
ASFINF
44101
Der Buchungsschlüssel für Maßnahmen der Art #1 ist zum maßgebenden Zeitpunkt #2 nicht gespeichert!
 
ASFINF
44102
Der errechnete Abgabenbetrag in Höhe von #1 #2 in der Abgabenkomponente ist für die weitere Verarbeitung zu groß. Die Position muss aufgeteilt werden.
 
ASFINF
44200
## pkg_informationen_eintragen.prc_hinweise_uebertragen ##
 
ASFINF
44202
Ware unterliegt der zollamtlichen Überwachung
 
ASFINF
44300
## pkg_informationen_eintragen.prc_vorlagefrist_holen ##
 
ASFINF
44301
Für den Grund der Anwendung #1 fehlt in den Verschlüsselungen die Frist. Vier Wochen angenommen.
 
ASFKOB
30000
##### PKG_KOMPONENTEN_BERECHNEN.PRC_STEUERUNG #####
 
ASFKOB
30020
##### PKG_KOMPONENTEN_BERECHNEN.PRC_KOMPONENTE_AUSWERTEN #####
 
ASFKOB
30021
Der errechnete Abgabenbetrag ist für die weitere Verarbeitung zu groß. Diese Position muss aufgeteilt werden.
 
ASFKOB
30030
##### PKG_KOMPONENTEN_BERECHNEN.PRC_TABAKST_SAETZE_BEREICH #####
 
ASFKOB
30031
Der errechnete Verbrauchsteuersatz für die VSt-ID #1 ist für die weitere Verarbeitung zu groß. Diese Position muss aufgeteilt werden.
 
ASFKOB
30032
Abgabenberechnung nicht möglich: Die systemseitig berechnete und als Divisor benötigte Menge in Maßeinheit #1 #2 hat den Wert 0!
 
ASFKOB
30040
##### PKG_KOMPONENTEN_BERECHNEN.PRC_TABAKST_BETRAG_BERECH #####
 
ASFKOB
30041
Der errechnete Verbrauchsteuerbetrag für die VSt-ID #1 ist für die weitere Verarbeitung zu groß. Diese Position muss aufgeteilt werden.
 
ASFKOE
25000
##### pkg_komponenten_ermitteln.prc_komponenten_ermitteln_mn #####
 
ASFKOE
25004
Für eine gültige spezielle Maßnahme #1 #2 sind Bedingungen nicht erfüllt!
 
ASFKOE
25005
Für eine gültige spezielle Maßnahme ist keine Abgabenkomponente vorhanden!
 
ASFKOE
25006
Es wurde keine spezielle Maßnahme gefunden!
 
ASFKOE
25020
###PKG_KOMPONENTEN_ERMITTELN.PRC_KOMPONENTEN_ERMITTELN_NORM###
 
ASFKOE
25023
In Maßnahme #1 #2 ist ein Währungsbetrag angegeben, ohne dass eine Maßeinheit angegeben ist!
 
ASFKOE
25050
##### PKG_KOMPONENTEN_ERMITTELN.PRC_ZC_ART_PRUEFEN #####
 
ASFKOE
25051
Die Zusatzcodeart [7] ist nicht angemeldet worden!
 
ASFKOE
25052
Der Zusatzcode #1 ist zum maßgebenden Zeitpunkt #2 ungültig!
 
ASFKOE
25053
Der Zusatzcode #1 ist falsch!
 
ASFKOE
25054
Die Zusatzcodeart #1 ist zu dem maßgebenden Zeitpunkt #2 falsch!
 
ASFKON
21500
### Prozedur kont pruef ###
 
ASFKON
21501
Das Kontingent mit der Ordnungsnummer #1 kann gemäß Art. 1 Abs. 5 Durchführungsverordnung (EU) 2019/159 vom 31. Januar 2019 nicht gewährt werden.
 
ASFMAE
20000
##### PKG_MASSNAHMEN_ERMITTELN.PRC_STEUERUNG #####
 
ASFMAE
20010
##### pkg_massnahmen ermitteln.prc_anwendbares_land_ermitt#####
 
ASFMAE
20011
EUR1 bzw. UE an dieser Stelle mit Ursprung EU unerwartet
 
ASFRTC
22000
##### pkg_routinen_serie_c.zc_pruefen #####
 
ASFRTC
22001
Die beantragte Begünstigung #1 ist zum massgebenden Zeitpunkt #2 ungültig! Sie wurde auf #3 gesetzt!
 
ASFRTC
22002
Die beantragte Begünstigung #1 ist falsch! Sie wurde auf #2 gesetzt!
 
ASFRTC
22004
Die beantragte Begünstigung #1 passt nicht zur vorgelegten präferenzbegründenden Bescheinigung "#2#3#4#5#6#7#8#9"!
 
ASFRTC
22005
Bei der beantragten Begünstigung #1 ist eine gültige präferenzbegründende Bescheinigung erforderlich!
 
ASFRTC
22006
Bei der beantragten Begünstigung #1 ist ein Direktbeförderungnachweis erforderlich!
 
ASFRTC
22007
Die Zollunionsregelung kann mit der beantragten Begünstigung #1 nicht gewährt werden.
 
ASFRTC
22100
## pkg_routinen_serie_c.prc_auf_noetigen_zusatzcode_pruefen ##
 
ASFRTC
22101
Für die beantragte Abfertigung ist ein hier gültiger Zusatzcode mit der Zusatzcodeart #1 erforderlich!
 
ASFRTC
22102
Für die Sicherheitsberechnung ist ein hier gültiger Zusatzcode der Art #1 erforderlich
 
ASFRTC
22200
## pkg_routinen_serie_c.prc_beguenstigung ##
 
ASFRTC
22201
In der Tabelle SYS_EZTA.TBL_ANTRAGSCODE_S23_N ist mehr als ein gültiger Satz!
 
ASFRTC
22202
In der Tabelle SYS_EZTA.TBL_ANTRAGSCODE_S23_N ist kein gültiger Satz!
 
ASFSER
21000
### Prozedur serie bearbeiten ###
 
ASFSER
21001
Für die Codenummer wurde keine gültige Maßnahme (Serie C) gefunden, nach der ein Zollsatz berechnet werden kann.
 
ASFSER
21002
Der Code #1 im Feld "EU-Code" passt nicht zur Warennummer #2. Bitte den Zollwert oder die erforderlichen Angaben der Zollwertanmeldung D.V.1 anmelden.
 
ASFSER
21003
Der angemeldete CIF-Preis liegt unterhalb des repräsentativen Preises!
 
ASFSER
21005
Für die angerechnete Menge muss die Nummer des dazugehörigen Kontingents angemeldet werden!
 
ASFSER
21006
Für das angerechnete Kontingent #1 muss auch die angerechnete Menge eingetragen werden!
 
ASFSER
21007
Die angerechnete Menge #1 in der Maßeinheit '#3' ist größer als die Begünstigungsmenge #2 in der Maßeinheit '#3'!
 
ASFSER
21008
Der EU-Code #1 passt nicht zur Warennummer #2!
 
ASFSER
21009
Für die Codenummer wurden mehrere gültige Maßnahmen (Serie M) gefunden, nach denen ein pauschaler Einfuhrwert oder ein Einheitspreis für die Zollwertermittlung herangezogen werden kann.
 
ASFSER
21010
Das Kontingent mit der Nummer: #1 ist seit dem #2 bereits erschöpft.
 
ASFSER
21011
Es wurde das Lizenzkontingent mit der Nummer #1 angemeldet. Bitte prüfen Sie, ob die entsprechende Lizenz vorliegt!
 
ASFSER
21012
Im EZT fehlt der Warennomenklaturhinweis Anhang ZP. Die Berechnung des zusätzlichen Einfuhrzolls ist nicht möglich!
 
ASFSER
21013
Der Code #1 im Feld "EU-Code" findet zum maßgebenden Zeitpunkt für die Warennummer #2 keine Anwendung. Bitte den Zollwert oder die erforderlichen Angaben der Zollwertanmeldung D.V.1 oder den EU-Code für den Einheitspreis anmelden.
 
ASFSER
21014
Der Code #1 im Feld "EU-Code" findet zum maßgebenden Zeitpunkt für die Warennummer #2 keine Anwendung. Bitte EU-Code/nationalen Code für den Einfuhrpreis anmelden.
 
ASFSER
21015
Der Code #1 im Feld "EU-Code" passt nicht zur Warennummer #2.
 
ASFSER
21020
##### pkg_serien_bearbeiten.prc_ERFORDERLICHEN_ZC_PRUEFEN #####
 
ASFSER
21021
Für die beantragte Abfertigung muss die Maßnahmeart #1 ausgewertet werden. Dafür ist ein hier gültiger Zusatzcode mit der Zusatzcodeart #2 erforderlich.
 
ASFSER
21022
Diese Ware unterliegt möglicherweise dem Washingtoner Artenschutzabkommen!
 
ASFSER
21030
### Prozedur Sicherheit ###
 
ASFSER
21034
Sicherheit konnte nicht berechnet werden, weil keine geeignete Maßnahme anwendbar ist!
 
ASFSER
21036
Sicherheit konnte nicht berechnet werden, da keine Drittlandsmaßnahme gefunden wurde!
 
ASFSER
21040
##### PKG_serien_bearbeiten.PRC_land_ok #####
 
ASFSER
21041
Für die Präferenzmaßnahmeart #1 wurde eine Maßnahme für Drittland (1011) gefunden!
 
ASFSER
21060
##### pkg_serien_bearbeiten.prc_massnahmen_durcharbeiten #####
 
ASFSER
21061
Das Kontingent mit der Abrechnungsnummer #1 konnte nicht gewährt werden, weil die Begünstigungsmenge 0 oder leer ist!
 
ASFSER
21062
Das Kontingent mit der Abrechnungsnummer #2 hätte gewährt werden können, wenn der Begünstigungsmaßstab '#1' angemeldet worden wäre!
 
ASFSER
21063
Die beantragte Begünstigung #3 konnte nicht gewährt werden, aber das Kontingent mit der Abrechnungsnummer #2 (Begünstigung #4) hätte gewährt werden können, wenn der Begünstigungsmaßstab '#1' angemeldet worden wäre!
 
ASFSER
21064
#1#2#3
 
ASFSER
21065
#1#2#3#4#5#6#7#8#9
 
ASFSER
21066
Es liegt grundsätzlich ein Einfuhrverbot vor (siehe Maßnahmeart #1 im EZT).
 
ASFSER
21067
Die Codenummer ist zwischenzeitlich ungültig geworden. Eine automatisierte Berechnung des jetzt gültigen Antidumping/Ausgleichszoll ist deshalb nicht möglich.
 
ASFSER
21068
Das Kontingent mit der Abrechnungsnummer #2 hätte gewährt werden können, wenn der Begünstigungsmaßstab '#1' angemeldet worden wäre!
 
ASFSER
21069
Diese Codenummer kann nur mit dem entsprechenden EU-Code angemeldet werden.
 
ASFSER
21070
### pkg_serien_bearbeiten.prc_minderungen_pruefen ###
 
ASFSER
21071
Bei der PV-Minderung ist die Abgabengruppe #1 im Zoll (Abgabengruppe 01) enthalten und hier mit anzumelden, damit eine Minderung erfolgen kann!
 
ASFSER
21072
Eine PV-Minderung ist für die angemeldete Abgabengruppe #1 nicht zulässig!
 
ASFSER
21080
Die beantragte Begünstigung #1 konnte nicht gewährt werden, da kein zugelassener Verfahrenscode angemeldet wurde.
 
ASFSER
21081
Es wurde die Unterlage #1 angemeldet. Bitte prüfen Sie, ob die in der Unterlage genannten Kontingente bereits erschöpft sind.
 
ASFSER
21082
Das beantragte Kontingent mit der Nummer #1 wurde nicht angewandt.
 
ASFSER
21083
Der Status des Kontingents mit der Nummer #1 ist kritisch!
 
ASFSER
21110
Sicherheitsberechnung gemäß Art. 137 Abs. 2 VO (EU) Nr. 543/2011, da kein Nachweis des Zollwertes gemäß Art. 137 Abs. 5 VO (EU) Nr. 543/2011 (Einfuhrregelung Obst und Gemüse) erbracht wurde.
 
ASFSER
21111
Sicherheitsberechnung gemäß Art. 3 (3) VO (EG) Nr. 1484/95, da kein Nachweis nach Art. 3 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1484/95 vorgelegt wurde.
 
ASFSER
21112
Sicherheitsberechnung gemäß Art. 38 (3) VO (EG) Nr. 951/2006, da kein Nachweis nach Art. 38 (4) VO (EG) Nr. 951/2006 vorgelegt wurde.
 
ASFSER
21113
Abgabenberechnung auf Basis des pauschalen Einfuhrwertes, da kein Nachweis des Zollwertes gemäß Art. 137 Abs. 5 VO(EU) Nr. 543/2011 (Einfuhrregelung Obst und Gemüse) erbracht wurde.
 
ASFSER
21114
Sicherheitsberechnung gemäß Art. 137 Abs. 3 VO (EU) Nr. 543/2011, da kein Nachweis des Zollwertes gemäß Art. 137 Abs. 5 VO (EU) Nr. 543/2011 (Einfuhrregelung Obst und Gemüse) erbracht wurde.
 
ASFSER
21116
Sicherheitsberechnung gemäß Art. 137 Abs. 3 VO (EU) Nr. 543/2011
 
ASFSER
21117
Sicherheitsberechnung gemäß Art. 4 (3) VO (EG) Nr. 504/2007, da kein Nachweis nach Art. 4 (4) VO (EG) Nr. 504/2007 vorgelegt wurde.
 
ASFSER
21118
Obligatorische Erhebung von Sicherheit gem. Art. 137 Abs. 3 VO (EU) Nr. 543/2011 trotz beantragter unverzüglicher Mitteilung der Zollschuld gemäß Art. 244 UZK-IA.
 
ASFSER
21120
Sicherheitsberechnung gemäß Art. 75 Abs. 2 VO (EU) 891/2017, da kein Nachweis des Zollwertes Art. 75 Abs. 5 VO (EU) 891/2017 (Einfuhrregelung Obst und Gemüse) erbracht wurde.
 
ASFSER
21123
Abgabenberechnung auf Basis des pauschalen Einfuhrwertes, da kein Nachweis des Zollwertes gemäß Art. 75 Abs. 5 VO (EU) 891/2017 (Einfuhrregelung Obst und Gemüse) erbracht wurde.
 
ASFSER
21124
Sicherheitsberechnung gemäß Art. 75 Abs. 3 VO (EU) 891/2017, da kein Nachweis des Zollwertes gemäß Art. 75 Abs. 5 VO (EU) 891/2017 (Einfuhrregelung Obst und Gemüse) erbracht wurde.
 
ASFSER
21126
Sicherheitsberechnung gemäß Art. 75 Abs. 3 VO (EU) 891/2017
 
ASFSER
21128
Obligatorische Erhebung von Sicherheit gem. Art. 75 Abs. 3 VO (EU) 891/2017 trotz beantragter unverzüglicher Mitteilung der Zollschuld gemäß Art. 244 UZK-IA.
 
ASFSER
21140
Bei der beantragten Begünstigung #1 ist zur Bestimmung der zutreffenden Präferenz zusätzlich einer der Antragscodes Y019, Y020 oder Y021 anzugeben!
 
ASFSER
21161
Die Anmeldung der Unterposition ist aufgrund von Einschränkungen nicht möglich! Siehe hierzu Maßnahme #1 zu Codenummer #2 im EZT.
 
ASFSOF
45000
## sonderfalleingabe steuerung ##
 
ASFSOF
45001
Anwendungsart #1 in Sonderfall #2 für Sonderfallbehandlung ungültig
 
ASFSOF
45002
Bei der Sonderfalleingabe darf mehrfach die gleiche Abgabengruppe UND Anwendungsart nicht angemeldet werden.
 
ASFSOF
45003
Für Sonderfall #1 ist kein Abgabensatz angegeben!
 
ASFSOF
45004
Bei der Sonderfalleingabe wurde eine unzulässige Kombination von Abgabengruppe und Anwendungsart angemeldet. Die Sonderfalleingabe wurde bei der Abgabenberechnung nicht berücksichtigt.
 
ASFSOF
45005
Bei der Sonderfalleingabe muss eine gültige Abgabengruppe angemeldet werden. Die Sonderfalleingabe wurde bei der Abgabenberechnung nicht berücksichtigt.
 
ASFSOF
45006
Beim Verfahrenscode #1#2 ist die Anwendungsart #3 nicht möglich!
 
ASFSOF
45011
Sonderfalleingabe für Abgabengruppe #1 mit Anwendungsart #2 wurde angewandt!
 
ASFSOF
45012
Die Sonderfalleingabe für Abgabengruppe #1 mit Anwendungsart #2 hätte zu einem negativen Abgabensatz geführt, dieser wurde auf 0 gesetzt!
 
ASFSOF
45013
Die Sonderfalleingabe für eine oder mehrere Abgabengruppe/n wurde bei der Abgabenberechnung nicht berücksichtigt, da diese Abgabengruppe/n durch Anwendung des Verfahrens und/oder des EU-Codes abgabenbefreit ist/sind.
 
ASFSOF
45021
Sonderfalleingabe für Abgabengruppe #1 mit Anwendungsart #2 konnte nicht angewandt werden!
 
ASFSOF
45030
### pkg_sonderfalleingabe.prc_inf1_emulieren ###
 
ASFSOF
45031
Für die Übernahme des Zolls aus der INF1 muß der dafür vorgesehene Sonderfall eingegeben werden!
 
ASFSTG
10000
### pkg_asf.prc_steuerung ####
 
ASFSTG
10010
##### PKG_ASF.PRC_VERFAHRENSNAMEN_AUSWERTEN #####
 
ASFSTG
10020
##### PKG_ASF.PRC_MUSSFELDER_PRUEFEN (DATUM PRUEFEN) #####
 
ASFSTG
10021
Der maßgebende Zeitpunkt #1 ist größer als das Tagesdatum. Er wurde auf das Tagesdatum #2 zurückgesetzt!
 
ASFSTG
10022
Der maßgebende Zeitpunkt (hier #1) darf nicht kleiner als der 01.01.1997 sein! Das Tagesdatum #2 wurde verwendet!
 
ASFSTG
10030
##### PKG_ASF.PRC_MUSSFELDER_PRUEFEN (CODENUMMER PRUEFEN) #####
 
ASFSTG
10031
Die Codenummer #1 ist zum maßgebenden Zeitpunkt #2 ungültig!
 
ASFSTG
10032
Die Codenummer #1 ist falsch!
 
ASFSTG
10033
Saisonware: Bei der angemeldeten Codenummer #1 stimmt der Saisonzeitraum nicht mit dem maßgebenden Zeitpunkt #2 überein (Endlosschleife).
 
ASFSTG
10034
Saisonware: Bei der angemeldeten Codenummer #1 stimmt der Saisonzeitraum nicht mit dem maßgebenden Zeitpunkt #2 überein (Saisonkreislauf).
 
ASFSTG
10035
Saisonware: Bei der angemeldeten Codenummer #1 stimmt der Saisonzeitraum nicht mit dem maßgebenden Zeitpunkt #2 überein (ermittelte Verweiscodenummer nicht im EZT).
 
ASFSTG
10036
Saisonware: Bei der angemeldeten Codenummer #1 stimmt der Saisonzeitraum nicht mit dem maßgebenden Zeitpunkt #2 überein. Die zutreffende Codenummer konnte nicht ermittelt werden. Es wurde die angemeldete Codenummer angewendet!
 
ASFSTG
10037
Saisonware: Bei der angemeldeten Codenummer #1 stimmt der Saisonzeitraum nicht mit dem maßgebenden Zeitpunkt #2 überein (Saisoncodenummer nicht anwendbar).
 
ASFSTG
10038
Saisonware: Die Verweiscodenummer #1 wurde angewendet!
 
ASFSTG
10039
Die angemeldete Codenummer #1 ist noch weiter untergliedert, bitte Einreihung überprüfen!
 
ASFSTG
10040
##### PKG_ASF.PRC_MUSSFELDER_PRUEFEN (URSPRUNGSLAND PRUEFEN) #####
 
ASFSTG
10041
Das Ursprungsland #1 ist am #2 zeitlich ungültig!
 
ASFSTG
10042
Das Ursprungsland #1 ist falsch!
 
ASFSTG
10050
##### PKG_ASF.PRC_MUSSFELDER_PRUEFEN (VERSENDUNGSLAND PRUEFEN) #####
 
ASFSTG
10051
Das Versendungsland #1 ist am #2 zeitlich ungültig, Ursprungsland verwendet!
 
ASFSTG
10052
Das Versendungsland #1 ist falsch!
 
ASFSTG
10055
## Berechnungswaehrung pruefen ##
 
ASFSTG
10056
Die Währung '#1' bezeichnet keine gültige Währung für die Abgabenberechnung
 
ASFSTG
10060
## verfahren bearbeiten / eu_code pruefen ##
 
ASFSTG
10064
Für die Kombination aus EU-Code und Kennzeichen Abgabensteuerung ist möglicherweise eine Sicherheitsberechnung erforderlich. Dies kann von ASF nicht durchgeführt werden!
 
ASFSTG
10065
Bei Anmeldung von Rückwaren mit dem EU-Code #1 ist die Beantragung einer Begünstigung nicht zulässig!
 
ASFSTG
10066
Bei EU-Code #1 muss ein Nachweis der Rückwareneigenschaft vorgelegt werden!
 
ASFSTG
10070
## verfahren bearbeiten / verfahren pruefen ##
 
ASFSTG
10071
PV-Minderungen sind nur bei Wiedereinfuhr nach passiver Veredelung möglich!
 
ASFSTG
10072
Bei passiver Veredelung können keine Sonderfälle durchgeführt werden!
 
ASFSTG
10075
Bei passiver Veredelung ist die angemeldete Kombination aus EU-Code und Kennzeichen Abgabensteuerung nicht möglich!
 
ASFSTG
10076
Beim Verfahren #1 ist die Anmeldung eines EU-Codes sowie des Kennzeichens Abgabensteuerung nicht zulässig!
 
ASFSTG
10077
Bei Zollunion #1 und beantragter Begünstigung #2 ist die Anmeldung von Rückwaren unzulässig!
 
ASFSTG
10078
Die angemeldeten Rückwarenunterlagen sind zu prüfen!
 
ASFSTG
10080
## angemeldete Kontingente pruefen ##
 
ASFSTG
10081
Bei der angemeldeten Codenummer ist das Kontingent #1 zum maßgebenden Zeitpunkt nicht vorhanden bzw. erschöpft!
 
ASFSTG
10082
Die angemeldete Kontingentnummer #1 passt nicht zum #2!
 
ASFSTG
10120
##### PKG_ASF.PRC_BESCHEINIGUNGEN_PRUEFEN #####
 
ASFSTG
10122
Die Präferenz darf nur unter Einhaltung der Anweisung P des EZT (Tabelle 5, SAP-Kumulierung) gewährt werden.
 
ASFSTG
10123
Weichen Versendungs- und Präferenzursprungsland voneinander ab, ist zu prüfen, ob der aktuelle EUR-MED-Kumulierungsstand (Matrix) gemäß Amtsblatt der EU hier tatsächlich zur Präferenzgewährung führen darf.
 
ASFSTG
10124
Die beantragte Begünstigung gilt nicht für Ursprungserzeugnisse der Gemeinschaft!
 
ASFSTG
10125
Die präferenzbegründende Bescheinigung "#2#3#4#5#6#7#8#9" ist am #1 für EGKS-Waren ungültig!
 
ASFSTG
10126
Es wurde mehr als eine gültige präferenzbegründende Bescheinigung angemeldet. Bei der Auswahl des Abgabensatzes wird nur die präferenzbegründende Bescheinigung "#1#2#3#4#5" berücksichtigt. Die präferenzbegründende Bescheinigung "#6#7#8#9" wird nicht berücksichtigt!
 
ASFSTG
10127
Die präferenzbegründende Bescheinigung "#3#4#5#6#7#8 (#9)" ist am #1 für die Warennummer #2 ungültig!
 
ASFSTG
10128
Die beantragte Begünstigung #1#2 passt nicht zum Verfahrenscode #3#4.
 
ASFSTG
10129
Datenfehler in Flag-Tabelle, Flag "#1" soll für Bescheinigung #2 #3 angelegt werden!
 
ASFSTG
10130
Die präferenzbegründende Bescheinigung "#2#3#4#5#6#7#8#9" passt nicht zum Präferenzursprungsland #1!
 
ASFSTG
10131
Die präferenzbegründende Bescheinigung "#2#3#4#5#6#7#8#9" passt nicht zum Versendungsland #1!
 
ASFSTG
10132
Die angemeldete Bescheinigung "#3#4#5#6#7#8#9" wird in der gegebenen Kombination von Präferenzursprungsland (#1) und Versendungsland (#2) nicht als präferenzbegründende Bescheinigung anerkannt!
 
ASFSTG
10133
Bei der beantragten Begünstigung #1 ist zur Bestimmung der zutreffenden Präferenz nur einer der Antragscodes Y085, Y086, Y087, Y088, Y089, Y090 oder Y091 zulässig!
 
ASFSTG
10134
Trotz Post- und Reiseverkehr ist eine gültige präferenzbegründende Bescheinigung angemeldet.
 
ASFSTG
10135
Begünstigung Post- oder Reiseverkehr passt nicht zum Präferenzursprungsland.
 
ASFSTG
10136
Aufgrund der Kombination Versendungsland/Präferenzursprungsland ist keine Begünstigung Post- oder Reiseverkehr möglich.
 
ASFSTG
10137
Keine Begünstigung Post- oder Reiseverkehr bei EGKS-Waren mit Ursprung TR.
 
ASFSTG
10138
Keine Begünstigung Post- oder Reiseverkehr bei EGKS-Waren und Zollunion TR
 
ASFSTG
10139
Post- oder Reiseverkehr bei Warennummer #2 nicht möglich!
 
ASFSTG
10143
Die Unterlage "#2#3#4#5#6#7#8#9" passt nicht zum Ursprungsland #1!
 
ASFSTG
10144
Für die Einfuhr aus der Zollunion mit #1 wurde weder die Freiverkehrsbescheinigung noch der Direktbeförderungsnachweis angemeldet!
 
ASFSTG
10145
Bei der beantragten Begünstigung #1 ist zur Bestimmung der zutreffenden Präferenz nur einer der Antragscodes Y019, Y020 oder Y021 zulässig!
 
ASFSTG
10146
Eine Präferenzgewährung ist hier nur im Rahmen der Zollunion mit der Türkei möglich.
 
ASFSTG
10147
Agrar- und EGKS-Waren werden von der Kumulierungsregel der SAP-Zone nicht erfasst.
 
ASFSTG
10148
Die beantragte Präferenzbegünstigung kann nicht gewährt werden.
 
ASFSTG
10149
Die Warenverkehrsbescheinigung "#2#3#4#5#6#7#8#9" passt nicht zum Versendungsland #1! Die beantragte Präferenzbegünstigung kann nicht gewährt werden.
 
ASFSTG
10150
Das angemeldete Präferenzursprungsland partizipiert nicht am REX-System. Ursprungserklärungen der Codierung U164, U165, U167 werden daher nicht anerkannt.
 
ASFSTG
10151
Das angemeldete Präferenzursprungsland partizipiert nicht am REX-System. Der Präferenznachweis der Codierung #1#2 wird nicht anerkannt.
 
ASFSTG
10170
##### PKG_LAENDERGRUPPEN_ERMITTELN.PRC_BESONDER_T2 #####
 
ASFSTG
10171
Gemeinschaftsware! Teilnahme am automatisierten Verfahren nicht möglich!
 
ASFSTG
10172
Einfuhr von Freiverkehrsware aus #1 im GVV!
 
ASFSTG
10173
Bei der Anmeldung des Verfahrenscodes #1#2 ist die Beantragung einer Begünstigung nicht zulässig.
 
ASFSTG
10180
##### PKG_ASF.PRC_ABSCHLUSS_DURCHFUEHREN #####
 
ASFSTG
10181
Ein Testlauf kann nur durchgeführt werden, wenn die ASF-Testumgebung installiert wurde!
 
ASFVST
40000
#### pkg_verbrauchsteuern ####
 
ASFVST
40010
#### pkg_verbrauchsteuern. prc_vst_ermitteln####
 
ASFVST
40011
Zum Verbrauchsteuercode #1 gibt es keine Maßnahme.
 
ASFVST
40012
Die Verbrauchsteuer #1 ist doppelt angemeldet, berechnet wird sie nur einfach!
 
ASFVST
40013
Die Maßnahme zum Verbrauchsteuercode #1 hat keine Komponenten.
 
ASFVST
40014
Für Verbrauchsteuerart #1 muß das Gehalt #2 angegeben werden!
 
ASFVST
40015
Für die Maßeinheit #1 mit Qualifikator #2 gibt es mehrere Umsetzungen für Gehalte!
 
ASFVST
40016
Für die Verbrauchsteuerart #1 muß die Menge in der Maßeinheit "#2#3#4" angemeldet werden!
 
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IT-Verfahren ATLAS - EDI-Implementierungshandbuch
Dokument:
Meldungstextliste
Generierungsdatum:
13.12.2023
Dokumentenversion:
10.1.6
Herausgabedatum:
25.08.2023