Summarische Anmeldung
Fachlicher Teil
Nachricht
"Daten der Summarischen Anmeldung" (CUSPRL)
Technischer Nachrichtentyp:
Nachrichtenversion:
SCPRLK
K.1.1
 
Feldbeschreibung
     
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Spezifischer Ordnungsbegriff
Ordnungsbegriff
81
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XML-Angaben
XML-Abbildung:
Body/GoodsItem/ClassificationKeyNumber
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Feld-Angaben
Feld-Format:
an..44
max. Feld-Wiederholung:
1
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Inhalt
Positionsbezogener spezifischer Ordnungsbegriff des Teilnehmers
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Prüfungen
Feldstatus:
Bedingtes Mussfeld
Technische Prüfungen:
1. Eine Angabe ist nur zulässig und erforderlich, wenn das Feld "Kennzeichen Bestätigung der Gestellung" keinen Wert, den Wert '1' oder den Wert '3' enthält.

2. Die Angabe einer IATA-konformen ULD-Nummer ist erforderlich, wenn das Feld "Art des spezifischen Ordnungsbegriffs" den Wert 'ULD' enthält. Anhand des folgenden Schemas ("LE-Syntax") wird eine Ladeeinheit erkannt:

Stelle 01-03:    Art der Ladeeinheit (alphanumerische Zeichen, wobei ein Zeichen ein alphabetischer Wert sein muss).
Stelle 04-07:    Nummer der Ladeeinheit (numerischer Wert größer Null)
Stelle 08-10:    2- oder 3-stelliger Carriercode des Eigners (Luftverkehrsgesellschaft) der Ladeeinheit; anstelle des Carriercodes kann aus Organisationsgründen auch der "Origin" (entspricht 'DEP') der Ladeeinheit angegeben werden, wenn die betreffende LVG die Eindeutigkeit des jeweiligen Beförderungsvorgangs sicherstellen kann. Der Carriercode ist in der Regel alphabetisch; beim 2-stelligen Carriercode ist jedoch auch ein alphanumerischer Carriercode möglich, wobei entweder die Kombination Buchstabe/Ziffer oder Ziffer/Buchstabe gegeben sein muss; beim 2-stelligen Carriercode ist die 10. Stelle ein Leerzeichen bzw. nicht relevant.
Stelle 11-44:    nicht relevant

oder

Stelle 01-03:    Art der Ladeeinheit (alphanumerische Zeichen, wobei ein Zeichen ein alphabetischer Wert sein muss).
Stelle 04-08:    Nummer der Ladeeinheit (numerischer Wert größer Null)
Stelle 09-11:    2- oder 3-stelliger Carriercode des Eigners (Luftverkehrsgesellschaft) der Ladeeinheit; anstelle des Carriercodes kann aus Organisationsgründen auch der "Origin" (entspricht 'DEP') der Ladeeinheit angegeben werden, wenn die betreffende LVG die Eindeutigkeit des jeweiligen Beförderungsvorgangs sicherstellen kann. Der Carriercode ist in der Regel alphabetisch; beim 2-stelligen Carriercode ist jedoch auch ein alphanumerischer Carriercode möglich, wobei entweder die Kombination Buchstabe/Ziffer oder Ziffer/Buchstabe gegeben sein muss; beim 2-stelligen Carriercode ist die 11. Stelle ein Leerzeichen bzw. nicht relevant.
Stelle 12-44:    nicht relevant


3. Enthält das Feld "Art des spezifischen Ordnungsbegriffs" den Wert 'ULD', so darf nicht bereits ein Vorgang in einem Status der Bearbeitung ungleich 'Storniert' vorliegen, in dem die Felder "Art des spezifischen Ordnungsbegriffs", "Spezifischer Ordnungsbegriff", "Verwahrer (TIN)" und "Zollrechtlicher Status der Ware" bei gleicher "Nummer der Beförderung", "Abgangsstelle/Beladeort", "Vorpapierart" und gleichem "Ankunftsdatum" mit den gleichen Werten gefüllt sind.

4. Enthält das Feld "Art des spezifischen Ordnungsbegriffs" einen der Werte 'AWB' oder 'ULD' und liegt der spezifische Ordnungsbegriff mit gleicher spezifischen Ordnungsbegriffsart bereits mit einem anderen zollrechtlichen Status der Bearbeitung vor,
so wird eine Warnung (WRG) ausgegeben.

5. Enthält das Feld "Art des spezifischen Ordnungsbegriffs" den Wert 'ULD', so wird geprüft, ob die Felder "Art des spezifischen Ordnungsbegriffs", "Spezifischer Ordnungsbegriff", "Verwahrer (TIN)" in einer Position mit Status der Bearbeitung ungleich 'Erledigt' oder 'Storniert' eines anderen Vorgangs mit den gleichen Werten gefüllt sind. Ist dies der Fall, so wird eine Warnung (WRG) ausgegeben.
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Bemerkungen
Wenn der Teilnehmer im Luftverkehr den SumA-Vorgang künftig ordnungsbegriffbezogen identifizieren will, muss er hier seine AWB-Nummer oder ULD-Nummer angeben.

Mögliche Angaben können sein:

- Für den Luftverkehr:
  AWB-Nummer oder ULD-Nummer
- Für den Seeverkehr:
  Containernummer
- Für den Landverkehr
  Containernummer
- Für den Schienenverkehr
  Containernummer, Waggonnummer

Wenn der Teilnehmer Post- und Kuriersendungen ordnungsbegriffbezogen identifizieren will, kann er hier die Sendungsidentifikationsnummer (SIN) oder AWB-Nummer angeben.
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IT-Verfahren ATLAS - EDI-Implementierungshandbuch
Dokument:
Feldbeschreibung
Generierungsdatum:
13.12.2023
Dokumentenversion:
10.1.2
Herausgabedatum:
11.11.2022