Die Angabe eines Wertes ist nur zulässig, wenn das Feld "
Art der Anmeldung" einen der Werte 'AZ', 'VZA', 'AZL', 'VZL', 'AAV' oder 'VAV' enthält. In diesen Fällen ist eine Angabe erforderlich, wenn das Feld "
Nachrichtenfunktion" einen der Werte '9' oder '47' enthält.
Es sind nur Bewilligungen mit der Bewilligungsunterart 'A1' -'A3' und 'A9' bzw. der EU-Bewilligungsart EIR sowie 'S1' - 'S3'und 'S9' bzw. der EU-Bewilligungsart SDE zulässig.
Eine Angabe in einer Ergänzung bzw. letzten Übertragung (das Feld "
Nachrichtenfunktion" enthält einen der Werte '2' oder '22') oder in einer Änderungsnachricht (das Feld "
Nachrichtenfunktion" enthält den Wert '36') ist nur zulässig, wenn diese Angabe mit der ursprünglich übermittelten Angabe identisch ist.