Nachrichtensender/-empfänger: Die Nachricht "Entladeerlaubnis" (E_DES_PER) wird von der Bestimmungszollstelle an den Nachrichtensender der E_DES_NOT gesendet. Der fachliche Nachrichtenersteller der E_DES_NOT ist der zugelassene Empfänger (ZE/ZT).
Funktionen: Die E_DES_PER ist die Mitteilung, dass die Bestimmungszollstelle dem zugelassenen Empfänger / zugelassenen Empfänger - TIR (ZE/ZT) die Nämlichkeits-/Vollständigkeitsprüfung der Warensendung erlaubt. Der Zweck dieser Nachricht ist es, dem zugelassenen Empfänger (ZE/ZT) die Daten des Versandvorgangs aus dem System der Zollverwaltung zukommen zu lassen und ihn somit in die Lage zu versetzen, die eingetroffene Sendung auf Vollständigkeit und Nämlichkeit zu prüfen und zugleich die Erlaubnis zum Entladen der Ware zu erteilen. Die Abgangszollstelle stellt der Bestimmungszollstelle die Daten zur Verfügung. Bei ausländischen Versandvorgängen findet diese Übermittlung mit der Nachricht IE001 (C_AAR_SND) oder IE003 (C_AAR_RSP) statt und bei innerdeutschen Versandvorgängen erfolgt eine Übernahme der Daten aus einem Speicher "Daten des Versands". Die E_DES_PER ist mit dem "Entladekommentar" (E_DES_REM) zu beantworten.
Bedingungen: Bedingungen im Regelwerk der Nachricht, die auf Existenz oder Inhalte von Datenelementen referenzieren, die von der Abgangszollstelle übermittelt wurden, sind sinngemäß auf den Datenkranz der Versandanmeldung zum Zeitpunkt der Überlassung zu beziehen, auch und insbesondere, wenn die ursprünglich angemeldeten Daten durch eine Benutzereingabe modifiziert wurden.
Bezüge zur E_DEP_DAT: Die in der "Versandanmeldung" (E_DEP_DAT) definierten Regeln zum Übergang von NCTS-P4 auf NCTS-P5 gelten sinngemäß auch für die "Entladeerlaubnis" (E_DES_PER), auch wenn diese nicht bei den einzelnen Datenelementen aufgeführt sind.
|