Eine Angabe ist zulässig, wenn das Feld "
Kennzeichen D.V.1" den Wert '1' und das Feld "
EU-Code" keinen der Werte 'E01' und 'E02' enthält.
In allen anderen Fällen ist eine Angabe unzulässig.
Im Falle der Zulässigkeit einer Angabe gilt bezüglich der Übermittlung spezifischer Werte:
- Die Angabe der Schlüssel '010' und '014' ist unzulässig, wenn das Feld "
Betrag der gesamten Luftfrachtkosten" einen gültigen Wert enthält.
- Die gleichzeitige Übermittlung von Feldern "
Art Abzug/Hinzurechnungen" mit den Werten '014' und '010' ist unzulässig.
Bei Mehrfachangabe darf sich der Wert des Feldes "
Art Abzug/Hinzurechnungen" nicht wiederholen.