Sofern eine EORI-Nummer vorhanden ist, ist diese anzugeben.
Freier Verkehr:
- Bei Bewilligungsunterart A1/ S1 bzw. EU-Bewilligungsart EIR oder SDE in der Ausprägung S1 (UZK- und Bestandsbewilligungen) muss der Inhalt des Feldes mit der EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers A1/S1 bzw. der EU-Bewilligungsart EIR oder SDE in der Ausprägung S1 (UZK- und Bestandsbewilligungen) übereinstimmen, wenn das Feld "
Kennzeichen Vertretungsverhältnis" einen der Werte '0' oder '1' enthält.
- Prüfungen, die auf die Ausprägung der EU-Bewilligungsart SDE abstellen, werden nur bei deutschen Bewilligungen durchgeführt.
- Sofern im Feld "
Bewilligungsnummer (Fachverfahren)" die Angabe einer Bewilligung für die Endverwendung (EU-Bewilligungsart EUS) erfolgt ist, muss die EORI-Nummer des Anmelders mit der EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers der Endverwendung übereinstimmen.
Aktive Veredelung:
- Enthält das Feld "
Kennzeichen Vertretungsverhältnis" den Wert '0' oder '1', dann muss die Angabe in "
Anmelder (TIN)" identisch sein mit der EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers AV.
- Bei Bewilligungsunterart A3/S3 bzw. EU-Bewilligungsart EIR oder SDE (UZK- und Bestandsbewilligungen) muss die Angabe in "
Anmelder (TIN)" identisch sein mit der EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers A3/S3 bzw. der EU-Bewilligungsart EIR oder SDE (UZK- und Bestandsbewilligungen), wenn das Feld "
Kennzeichen Vertretungsverhältnis" den Wert '0' enthält.
- Bei Bewilligungsunterart A3 bzw. EU-Bewilligungsart EIR muss die Angabe in "
Anmelder (TIN)" identisch sein mit der EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers A3 bzw. EU-Bewilligungsart EIR, wenn das Feld "
Kennzeichen Vertretungsverhältnis" den Wert '1' enthält.
Zolllager:
- Es ist grundsätzlich die EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers der Bewilligung (Fachverfahren) sowie der Bewilligung (vereinfachtes Verfahren) anzumelden. Eine Ausnahme besteht bei einer Überführung in ein Zolllager des Typs A bzw. der EU-Bewilligungsart CW1. Hier ist bei einem direkten Vertretungsverhältnis die Angabe einer EORI-Nummer zulässig, die von der EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers abweicht. In diesem Fall ist die EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers der Bewilligung (Fachverfahren) sowie der Bewilligung (vereinfachtes Verfahren) mit der Bewilligungsunterart A9 oder S9 bzw. EU-Bewilligungsart SDE (UZK- und Bestandsbewilligungen) im Feld "
Vertreter (TIN)" anzumelden.