Sofern eine EORI-Nummer vorhanden ist, ist diese anzugeben.
Bei Bewilligungsunterart A1/S1 bzw. EU-Bewilligungsart EIR oder SDE in der Ausprägung S1(UZK- und Bestandsbewilligungen) muss der Inhalt des Feldes mit der EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers A1/S1 bzw. EU-Bewilligungsart EIR oder SDE in der Ausprägung S1 (UZK- und Bestandsbewilligungen) übereinstimmen, wenn das Feld "
Nachrichtenfunktion" einen der Werte '9' oder '47' und das Feld "
Kennzeichen Vertretungsverhältnis" einen der Werte '0' oder '1' enthält.
Prüfungen, die auf die Ausprägung der EU-Bewilligungsart SDE abstellen, werden nur bei deutschen Bewilligungen durchgeführt.
Bei Bewilligungsunterart A1/S1 bzw. EU-Bewilligungsart EIR oder SDE (UZK - Bewilligungen) muss der Inhalt des Feldes mit der EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers A1/S1 bzw. EIR oder SDE (UZK - Bewilligungen) übereinstimmen, wenn das Feld "
Nachrichtenfunktion" einen der Werte '9' oder '47' und das Feld "
Kennzeichen Vertretungsverhältnis" den Wert '2' enthält.
Sofern im Feld "
Bewilligungsnummer (Endverwendung)" eine Angabe erfolgt ist, muss die EORI-Nummer des Anmelders mit der EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers der Endverwendung (EU-Bewilligungsart EUS) übereinstimmen.