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Feldbeschreibung
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1
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Allgemeine Angaben zur Nachricht
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Zollnachricht
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CUSSTP
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Bekanntgabe einer Maßnahme
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SCSTPC
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C.1.1
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Die Nachricht "Bekanntgabe einer Maßnahme" dient der Übermittlung von Informationen zu zollamtlichen Maßnahmen.
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Die Nachricht ist in zwei logische Ebenen unterteilt, die auch aus der (fachlichen) Struktur der Nachricht ersichtlich sind:
Kopfebene: "Bekanntgabe einer Maßnahme" | | +-- Positionsebene: "Position" Alle Felder bzw. Datengruppen, die nicht zur Positionsebene gehören, gelten als der Kopfebene zugehörig. Dies gilt insbesondere auch für eine evtl. vorhandene Datengruppe "Rumpf". |
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Folgende Personen erhalten diese Information, soweit sie Teilnehmer sind:
- Verwahrer - Verfügungsberechtigter, wenn dieser vom Verwahrer abweicht - Vertreter, wenn dieser vom Verwahrer und vom Verfügungsberechtigten abweicht - Gestellender, wenn dieser vom Verwahrer und vom Verfügungsberechtigten abweicht und kein Vertreter erfasst ist Die Regelungen der beiden letztgenannten Führungsstriche finden keine Anwendung bei der Bekanntgabe einer Maßnahme zu SumA-Vorgängen bzw. SumA-Positionen, die durch Aufteilung oder Konsolidierung entstanden sind. In den vorgenannten Fällen ist die Nichtidentität von Personen dann gegeben, wenn ihre EORI-Nummern oder ihre Niederlassungsnummern voneinander abweichen. |
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Dokument:
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Feldbeschreibung
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Generierungsdatum:
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13.12.2023
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Dokumentenversion:
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10.1.7
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Herausgabedatum:
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20.10.2023
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