Enthält die Anmeldung, auf die sich die Nachricht bezieht, die EORI-Nummer und eine Niederlassungsnummer des Empfängers, dann werden die angemeldete EORI-Nummer und die angemeldete Niederlassungsnummer zurückgegeben. Wenn eine EORI-Nummer, aber keine Niederlassungsnummer angemeldet wurde, werden die angemeldete EORI-Nummer und der Wert '0000' als Niederlassungsnummer des Empfängers zurückgegeben. Darüber hinaus werden stets die in den Beteiligtenstammdaten der Zollverwaltung zur EORI-Nummer hinterlegten Adressdaten des Hauptsitzes des Empfängers übermittelt. Wurde keine EORI-Nummer angemeldet, werden die Adressdaten aus der übermittelten Bezugsnachricht zurückgegeben.
Die Angaben zum Empfänger werden in der CUSTAX als Antwortnachricht auf eine EGZ-AV, EGZ-FV, BA oder ZiA nur dann übermittelt, wenn der Empfänger in allen referenzierten vZA/AZ-Kopfdaten der jeweiligen Anmeldung identisch ist.
|