Zolllager
Fachlicher Teil
Nachricht
"EZA für die Überführung in das Zolllagerverfahren" (SCWDEC)
Technischer Nachrichtentyp:
Nachrichtenversion:
LSCWDL
L.1.0
 
Feldbeschreibung
     
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Unterlagen zur Position
Unterlage
275
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XML-Angaben
XML-Abbildung:
Body/GoodsItem/Document
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Datengruppen-Angaben
max. Datengruppen-Wiederh.:
99
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Bemerkungen
Unterlagen zur Position sind - unter Berücksichtigung der nachfolgend beschriebenen Regeln - zu übermitteln, wenn sie bereits bei der Überführung der Waren in das Zolllagerverfahren vorgelegt werden sollen.

Einfuhrlizenzen dürfen jedoch hier nicht angemeldet werden; Einfuhrlizenzen dürfen nur bei Beendigung des Zolllagerverfahrens durch Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr vorgelegt werden, da erst zu diesem Zeitpunkt die mit diesem Papier verbundene Verpflichtung, die Ware einzuführen, erfüllt ist;

Die Verschlüsselung der Unterlagen setzt sich aus den Feldern "Bereich der Unterlage (Position)" und "Art der Unterlage (Position)" zusammen. Die zulässigen Kombinationen von Angaben in den Feldern "Bereich der Unterlage (Position)" und "Art der Unterlage (Position)" sind in der Codeliste I0200 dokumentiert.
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Dokument:
Feldbeschreibung
Generierungsdatum:
13.12.2023
Dokumentenversion:
10.1.2
Herausgabedatum:
11.11.2022