Gemeinsam genutzte Nachrichten
Fachlicher Teil
Nachricht
"Zollanmeldung mit informellen Anteilen (ZiA)" (SCOPED)
Technischer Nachrichtentyp:
Nachrichtenversion:
GSCOPM
M.1.2
 
Feldbeschreibung
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Zollanmeldung mit informellen Anteilen (ZiA)
SCOPED
1
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Allgemeine Angaben zur Nachricht
Typ der Nachricht:
Teilnehmernachricht
Fachlicher Nachrichtentyp:
SCOPED
Fachlicher Typ (entschlüsselt):
Starting Customs Informal Periodic Declaration
Technischer Nachrichtentyp:
GSCOPM
Version der Nachricht:
M.1.2
Funktion:
 
Die Nachricht wird verwendet, wenn Nichtgemeinschaftswaren in einem anderen Mitgliedstaat im vereinfachten Verfahren in den zollrechtlich freien Verkehr, in das Zolllagerverfahren oder in die Aktive Veredelung übergeführt wurden.

Sie enthält einerseits ergänzende Daten, die im Rahmen der Überführung in eines der oben genannten Verfahren anzumelden sind.

Andererseits beinhaltet sie informell die Daten der originären vZA/AZ, welche innerhalb des zugrunde liegenden Abrechnungszeitraums im anderen Mitgliedstaat abgegeben wurden.
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Struktur der Nachricht
Die Nachricht ist in drei logische Ebenen unterteilt, die auch aus der (fachlichen) Struktur der Nachricht ersichtlich sind:

Kopfebene: "Zollanmeldung mit informellen Anteilen (ZiA)" (1x)
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+-- Rumpfebene: "Angaben zur vZA/AZ" (999x)
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    +-- Positionsebene: "Position" (999x)
              (Positionsdaten der ZiA)

Alle Felder bzw. Datengruppen, die nicht zur Rumpfebene oder zur Positionsebene gehören, gelten als der Kopfebene zugehörig.

Zu beachten ist, dass die Wiederholfaktoren auf vZA/AZ-Kopfebene und ZiA-Positionsebene nicht vollständig ausgeschöpft werden können, da eine ZiA maximal 99.999 Positionen enthalten darf, d.h. die Summe aller Positionen aller vZA/AZ in einer ZiA darf nicht größer als 99.999 sein.

Beispiele:
- ZiA mit maximaler Positionswiederholung in allen vZA/AZ (welche maximal 999 Positionen enthalten darf):
  Die ZiA darf maximal 100 vZA/AZ enthalten, da 100 x 999 = 99.900 < 99.999

- ZiA mit maximaler Anzahl von vZA/AZ:
  Die Summe aller Positionen zu vZA/AZ darf nicht größer als 99.999 sein, also z.B. 990 vZA/AZ mit je 101 Positionen: 990 x 101 = 99.990 < 99.999

Die Obergrenze von 99.999 Positionen gilt auch für eine ZiA, die in mehreren Teilen übertragen wird. Die Summe der Positionen aller Teillieferungen darf 99.999 nicht überschreiten.
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Änderungsverfahren
In den Verfahren zollrechtlich freier Verkehr, Zolllager und Aktive Veredelung kann der Teilnehmer auf Basis einer IT-gestützten übermittelten Nachricht bestimmte Änderungen an vereinfachten Zollanmeldungen, Anschreibungsmitteilungen sowie ergänzenden Zollanmeldungen initiieren.
Die Übermittlung einer Nachricht mit Änderungscharakter ist grundsätzlich nur vom Zeitpunkt der Abgabe der ergänzenden Zollanmeldung bis zur Erstellung des abschließenden Bescheids zulässig.
Bei einer BA und ZiA-ZL ist die Übermittlung einer Nachricht mit Änderungscharakter bis zum Erreichen des technischen Endzustandes der entsprechenden Anmeldung möglich.

Das Änderungsverfahren bietet dem Teilnehmer die Möglichkeit, durch die IT-gestützte Übermittlung einer Nachricht
- Mussfelder der vZA/AZ zu ändern
- EGZ-Positionen bis zur Erstellung des abschließenden Bescheids zu ändern.

Im Rahmen des Änderungsverfahrens hat der Teilnehmer die Pflicht, berichtigungspflichtige Fehler (Meldungen mit Meldegewicht Warnung) zu korrigieren (eine Anmeldeposition kann erst dann abschließend festgesetzt werden, wenn sie keine berichtigungspflichtigen Fehler enthält).
Das Löschen von Anmeldepositionen ist nicht möglich.

Das Änderungsverfahren bezieht sich ausschließlich auf Ergänzende Anmeldungen in folgenden Varianten (nachfolgend "EGZ" genannt):
- BA (Nachricht SCWPED)
- EGZ-AV (Nachricht SCIPED)
- EGZ-FV (Nachricht CFCPED)
- ZiA (Nachricht SCOPED)


I. Änderungen an der vZA/AZ (außer ZiA)

Änderungen an der vZA/AZ können nur mittels einer Erst-EGZ (Nachrichtenfunktion '2', '9', '22' oder '47') vorgenommen werden.

Mit Abgabe der EGZ können Änderungen an der vZA/AZ vorgenommen werden. Diese Änderungen werden in der EGZ in der Regel auf Positionsebene angemeldet. Wenn eine vZA/AZ-Position einmal durch eine EGZ erledigt wurde, sind Änderungen an der vZA/AZ-Position nicht mehr möglich. Dann sind nur noch Änderungen an der EGZ-Position möglich.

Die durch die EGZ änderbaren Felder der vZA/AZ sind im Dokument "Feldliste Änderungsverfahren" des technischen Teils der Nachrichtenbeschreibung in der Spalte "überschreibbar" mit 'x' gekennzeichnet.


II. Änderungen an der EGZ

Änderungen an der EGZ können nur mittels einer Änderungsnachricht (Nachrichtenfunktion '36') vorgenommen werden.

Änderungen an der EGZ beziehen sich auf vZA/AZ-Kopfdaten bzw. auf EGZ-Positionsdaten. Die Kopfdaten der EGZ können in der Regel nicht geändert werden.

Die änderbaren Felder sind im Dokument "Feldliste Änderungsverfahren" des technischen Teils der Nachrichtenbeschreibung in der Spalte "korrigierbar" mit 'x' gekennzeichnet.

Der Teilnehmer übermittelt seine Änderungen in einer als Änderungsnachricht gekennzeichneten Nachricht (Feld "Nachrichtenfunktion" = '36'). Die Vermischung von Erstanmeldungen und Änderungen in einer Nachricht ist nicht zulässig.

Die Änderungsnachricht enthält nur Daten zu vZA/AZ-Köpfen und Positionen, die geändert werden sollen.  Der Teilnehmer muss dabei die Daten eines vZA/AZ-Kopfes oder einer Position vollständig übermitteln; eine feldweise Korrektur von Daten ist nicht zulässig.

Da bei der Verarbeitung einer Änderungsnachricht keine Zusammenführung mit den in der vZA/AZ angemeldeten Daten erfolgt, müssen in der Änderungsnachricht auch diese Daten angemeldet werden.

Auch abweichend festgesetzte Positionen, abweichend festgesetzte vZA/AZ-Positionen oder Lagerzugänge, zu denen bereits Abgänge stattgefunden haben, dürfen vom Teilnehmer geändert werden. In diesen Fällen muss der Bearbeiter beim Zoll aber explizit entscheiden, ob er die Änderung akzeptiert oder ablehnt.

Der Teilnehmer hat grundsätzlich die Möglichkeit einzelne EGZ-Daten zu löschen, indem er die entsprechenden Felder in der Änderungsnachricht gezielt nicht übermittelt. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Änderungsnachricht stets in sich schlüssig und hinsichtlich der Feldwertigkeiten vollständig sein muss. Felder, die in vZA/AZ, Erst-EGZ oder Änderungsnachricht zwingend anzumelden sind bzw. waren, können nur dann gelöscht werden, wenn sie im aktuellen Kontext nicht mehr zwingend anzumelden sind.

Über die Entscheidung des Benutzers zu einer geänderten Anmeldungsposition wird der Teilnehmer in der CUSTAX informiert.

Enthält eine Position einer Änderungsnachricht schwere Fehler (Meldungen mit Meldegewicht ERR), dann wird die betreffende Position nicht geändert; der Teilnehmer wird über die Fehler in der Verarbeitungsmitteilung CUSREC informiert.
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IT-Verfahren ATLAS - EDI-Implementierungshandbuch
Dokument:
Feldbeschreibung
Generierungsdatum:
13.12.2023
Dokumentenversion:
10.1.3
Herausgabedatum:
10.02.2023