Die Angabe von zwei Kennnummern ist erforderlich, wenn das erste Unterfeld des Feldes "
Verfahrenscode" einen der Werte '42' oder '63' beinhaltet.
Hierbei muss eine Kennnummer im Teilfeld "Funktionscode" den Wert 'FR1' oder 'FR3' und die weitere Kennnummer den Wert 'FR2' enthalten.
Die Angabe von mehr als zwei Kennnummern, die im Teilfeld "Funktionscode" jeweils einen der Werte 'FR1', 'FR2' oder 'FR3' enthalten, ist nicht zulässig.
Die Angabe von einer Kennnummer, die im Teilfeld "Funktionscode" den Wert 'FR5' enthält, ist erforderlich, wenn bei mindestens einer Position
die Kombination der Werte 'C07' und 'F48' im Feld "
EU-Code" angegeben ist.
Die Angabe von mehreren Kennnummern, die im Teilfeld "Funktionscode" den Wert 'FR5' enthalten, ist nicht zulässig.