Gemeinsam genutzte Nachrichten
Fachlicher Teil
Nachricht
"Zollanmeldung mit informellen Anteilen (ZiA)" (SCOPED)
Technischer Nachrichtentyp:
Nachrichtenversion:
GSCOPM
M.1.2
 
Feldbeschreibung
     
-
Anmelder (TIN)
TIN
40
-
XML-Angaben
XML-Abbildung:
Declarant/Identification/ReferenceNumber
-
Feld-Angaben
Feld-Format:
an..17
max. Feld-Wiederholung:
1
-
Inhalt
EORI-Nummer, unter welcher Name und Anschrift des Anmelders gespeichert sind
-
Prüfungen
Feldstatus:
Bedingtes Mussfeld
Technische Prüfungen:
Freier Verkehr:
- Die Angabe ist zulässig, wenn die Waren in den Freien Verkehr übergeführt werden.
- Die Angabe ist erforderlich, wenn das Feld "Anmelder (Name)" keinen Wert enthält.

Aktive Veredelung:
- Die Angabe ist zulässig und erforderlich, wenn die Waren in die Aktive Veredelung übergeführt werden.

Zolllager:
- Eine Angabe ist zulässig und erforderlich, wenn die Waren in das Zolllagerverfahren übergeführt werden.
Fachliche Prüfungen:
Sofern eine EORI-Nummer vorhanden ist, ist diese anzugeben.

Freier Verkehr:
- Bei Bewilligungsunterart A1/ S1 bzw. EU-Bewilligungsart EIR oder SDE in der Ausprägung S1 (UZK- und Bestandsbewilligungen) muss der Inhalt des Feldes mit    der EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers A1/S1 bzw. der EU-Bewilligungsart EIR oder SDE in der Ausprägung S1 (UZK- und Bestandsbewilligungen) übereinstimmen, wenn das Feld "Kennzeichen Vertretungsverhältnis" einen der Werte '0' oder '1' enthält.
- Prüfungen, die auf die Ausprägung der EU-Bewilligungsart SDE abstellen, werden nur bei deutschen Bewilligungen durchgeführt.
- Sofern im Feld "Bewilligungsnummer (Fachverfahren)" die Angabe einer Bewilligung für die Endverwendung (EU-Bewilligungsart EUS) erfolgt ist, muss die EORI-Nummer des Anmelders mit der EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers der Endverwendung übereinstimmen.

Aktive Veredelung:
- Enthält das Feld "Kennzeichen Vertretungsverhältnis" den Wert '0' oder '1', dann muss die Angabe in "Anmelder (TIN)" identisch sein mit der EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers AV.
- Bei Bewilligungsunterart A3/S3 bzw. EU-Bewilligungsart EIR oder SDE (UZK- und Bestandsbewilligungen) muss die Angabe in "Anmelder (TIN)" identisch sein mit der EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers A3/S3 bzw. der EU-Bewilligungsart EIR oder SDE (UZK- und Bestandsbewilligungen), wenn das Feld "Kennzeichen Vertretungsverhältnis" den Wert '0' enthält.
- Bei Bewilligungsunterart A3 bzw. EU-Bewilligungsart EIR muss die Angabe in "Anmelder (TIN)" identisch sein mit der EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers A3 bzw. EU-Bewilligungsart EIR, wenn das Feld "Kennzeichen Vertretungsverhältnis" den Wert '1' enthält.

Zolllager:
- Es ist grundsätzlich die EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers der Bewilligung (Fachverfahren) sowie der Bewilligung (vereinfachtes Verfahren) anzumelden. Eine Ausnahme besteht bei einer Überführung in ein Zolllager des Typs A bzw. der EU-Bewilligungsart CW1. Hier ist bei einem direkten Vertretungsverhältnis die Angabe einer EORI-Nummer zulässig, die von der EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers abweicht. In diesem Fall ist die EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers der Bewilligung (Fachverfahren) sowie der Bewilligung (vereinfachtes Verfahren) mit der Bewilligungsunterart A9 oder S9 bzw. EU-Bewilligungsart SDE (UZK- und Bestandsbewilligungen) im Feld "Vertreter (TIN)" anzumelden.
-
Externe Verweise
MZSW
Titel II, Abschnitt III, Feld 14
-
.
     
IT-Verfahren ATLAS - EDI-Implementierungshandbuch
Dokument:
Feldbeschreibung
Generierungsdatum:
13.12.2023
Dokumentenversion:
10.1.3
Herausgabedatum:
10.02.2023