Summarische Anmeldung
Fachlicher Teil
Nachricht
"Konsolidierung" (PRLCON)
Technischer Nachrichtentyp:
Nachrichtenversion:
SPCONH
H.1.0
 
Feldbeschreibung
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Konsolidierung
PRLCON
1
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Allgemeine Angaben zur Nachricht
Typ der Nachricht:
Teilnehmernachricht
Fachlicher Nachrichtentyp:
PRLCON
Fachlicher Typ (entschlüsselt):
Presentation Ledger Consolidation
Technischer Nachrichtentyp:
SPCONH
Version der Nachricht:
H.1.0
Funktion:
 
Die Nachricht dient der Übermittlung von Daten einer Konsolidierung von vorhandenen Positionen zu einem neuen Vorgang mit genau einer Position. Mit dieser Nachricht können die Daten zur Konsolidierung von mehreren Positionen verschiedener Summarischer Anmeldungen zu einem neuen Vorgang übermittelt werden.
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Struktur der Nachricht
Die Nachricht ist in zwei logische Ebenen unterteilt, die auch aus der (fachlichen) Struktur der Nachricht ersichtlich sind:

Kopfebene: "Konsolidierung"
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+-- Positionsebene: "Position"
           
Alle Felder bzw. Datengruppen, die nicht zur Positionsebene gehören, gelten als der Kopfebene zugehörig. Dies gilt insbesondere auch für eine evtl. vorhandene Datengruppe "Rumpf".
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Bemerkungen
Für Waren, die gestellt und als Position in einer Summarischen Anmeldung erfasst wurden, kann aus verschiedenen Gründen eine Konsolidierung zu einer neuen Position erforderlich werden:

- Ein Beteiligter (z.B. Spediteur) packt die Packstücke mehrerer Sendungen (Positionen) in ein neues Behältnis und übergibt dieses einem anderen Beteiligten zur Weiterbeförderung. Der weiterbefördernde Teilnehmer, der an SumA die Erledigung der vorübergehenden Verwahrung meldet, kann nur die Weiterbeförderung/Erledigung des neuen Packstückes melden, nicht die der darin enthaltenen ursprünglichen Packstücke.
- Ebenso wird beim Zusammenstellen einer Sammelsendung ein neues Beförderungspapier erstellt, das dem weiterbefördernden Beteiligten zusammen mit der (Sammel-)Sendung übergeben wird. Wird die Sendung in Teilen weiterbefördert, kann der weiterbefördernde Teilnehmer nicht eindeutig zuordnen, auf welche ursprünglich gestellte Sendung sich die Erledigung bezieht, sondern nur, dass er für die Sammelsendung eine Teilerledigung durchführt.

Durch die Konsolidierung wird ein neuer SumA-Vorgang mit genau einer Position erzeugt. Dieser enthält alle Angaben zur Überwachung der vorübergehenden Verwahrung, hat jedoch nicht die rechtliche Qualität einer Summarischen Anmeldung, da diese bereits abgegeben wurde. Dies bedeutet u.a., dass keine neue Anmeldefrist berechnet wird.

Die Konsolidierung ist in folgenden Fällen unzulässig:

- Die Dienststelle, bei der die Konsolidierung durchgeführt werden soll, ist nicht die für die Überwachung aller Bezugsvorgänge zuständige Dienststelle bzw. gehört nicht der gleichen Dienststellengruppe an.
- Der Teilnehmer ist zur Konsolidierung einer Position (Bezugsvorgang) nicht berechtigt, d.h. der Konsolidierende ist weder Verwahrer noch Verfügungsberechtigter der zu konsolidierenden Position.
- Eine Position (Bezugsvorgang) hat den Status der Bearbeitung "Vorzeitig", "Erledigt" oder "Storniert".
- Eine Position (Bezugsvorgang) hat den zollrechtlichen Status "C", "D" oder "X".
- Die bei einem Bezugsvorgang referenzierte Registrier- und Positionsnummer ist nicht vorhanden.
- Die Stückzahl, die je Bezugsvorgang konsolidiert werden soll, darf nicht größer sein als die bei diesem Bezugsvorgang noch unerledigte Stückzahl.
- Die Position (Bezugsvorgang) hat einen Sperrvermerk.
- Die Anmeldefrist einer Position (Bezugsvorgang) ist abgelaufen.
- Die Position (Bezugsvorgang) wurde entweder noch nicht gegen einen referenzierten ESumA-Vorgang abgeglichen oder ein Abgleich hat ein Risiko ergeben.

Der Teilnehmer hat bei der Konsolidierung zwei Möglichkeiten:

- Konsolidierung von SumA-Positionen durch Angabe von Registrier- und Positionsnummern (registriernummerbezogene Konsolidierung)
- Konsolidierung von Sendungen anhand des spezifischen Ordnungsbegriffs (AWB bzw. ULD) anhand der jeweiligen Erledigungs-ID (ordnungsbegriffbezogene Konsolidierung)

Zur Steuerung der Verarbeitung in ATLAS muss der Teilnehmer in seiner Nachricht ein entsprechendes Kennzeichen angeben (Feld "Art der Identifikation").


Für die aus der Konsolidierung entstehende Position ist Folgendes zu beachten:

- Nur der zollrechtliche Status "N" oder "F" ist zulässig.
- Hat mindestens ein Bezugsvorgang den zollrechtlichen Status "N", muss auch die Position des neuen SumA-Vorgangs den Status "N" besitzen.
- In den neuen SumA-Vorgang müssen mindestens zwei Positionen (Bezugsvorgänge) einfließen.
- Die Stückzahl der neuen Position darf maximal die Summe der in die Konsolidierung einfließenden Stückzahlen der Bezugsvorgänge erreichen.

Positionen müssen nicht in Höhe der gesamten gestellten Stückzahl in die Konsolidierung einfließen. Die Angabe von Teilmengen (zur Teilerledigung der Position) ist zulässig.
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IT-Verfahren ATLAS - EDI-Implementierungshandbuch
Dokument:
Feldbeschreibung
Generierungsdatum:
13.12.2023
Dokumentenversion:
10.1.0
Herausgabedatum:
29.04.2022