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Meldungstexte
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Codeliste
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Name
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Meldungstexte der Nachrichten CUSREC, COMERR, E_ERR_NCK (DEERRF) [Einfuhr]
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Bemerkung
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Die Codeliste enthält die Verarbeitungsmitteilungen, die ein ATLAS-Teilnehmer im Verfahrensbereich Einfuhr (ohne EAS) durch die Nachrichten CUSREC, COMERR und E_ERR_NCK (DEERRF) erhalten kann.
Stand: August 2023 |
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Meldungstext
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ÄKZ
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APK
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1
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Die Angabe der Zahlungsart ist erforderlich, da keine IOSS-IDNr im Feld "Zusätzliche steuerliche Verweise (Kennnummer)" angemeldet wurde.
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APK
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10
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Der Wert im Feld "Anmelder (Straße und Hausnummer)" fehlt, da der Wert im Feld "Anmelder (Name)" angegeben ist.
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APK
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100
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Die Verwahrer (TIN) {0} ist falsch.
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APK
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101
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Die Angabe eines spezifischen Ordnungsbegriffs ist bei einer Registriernummer bezogenen Erledigung nicht zulässig.
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APK
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102
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Die Angabe Verwahrer (TIN) ist bei einer Registriernummer bezogenen Erledigung nicht zulässig.
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APK
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103
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Die Angabe Art SpO ist bei einer Registriernummer bezogenen Erledigung nicht zulässig.
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APK
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104
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ApkPositionen fehlen
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APK
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105
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Die Warenbezeichnung der ApkPosition ist nicht vorhanden.
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APK
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106
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Die Warennummer der ApkPosition ist nicht vorhanden.
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APK
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107
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EUCode in ApkPosition fehlt
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APK
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108
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Nachrichtenversion fehlt
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APK
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109
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LRN fehlt
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APK
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11
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Der Wert im Feld "Anmelder (Land)" {0} fehlt, da der Wert im Feld "Anmelder (Name)" angegeben ist, oder ist falsch.
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APK
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110
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Datum der Nachricht fehlt
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APK
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111
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Aufschubart fehlt
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APK
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112
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Aufschubkennbuchstabe
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APK
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113
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Aufschubkontonummer fehlt
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APK
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114
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AufschubnehmerTIN fehlt
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APK
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115
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Ansprechpartnername fehlt
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APK
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116
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Ansprechnammertelefonnummer fehlt
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APK
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117
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VertreterTIN fehlt
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APK
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118
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Rohmasse(Kopf) ungültig, maximal 16 Stellen davon maximal 6 Nachkommastellen
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APK
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119
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Der EU-Code 'C08' ist unzulässig. Die zulässige Höchstmenge gemäß Artikel 25 ZollbefreiungsVO i.V.m. § 1 (2) EVerbrStBV, § 1 Abs. 2 Nr. 1 KF-VO für Kaffee wurde überschritten.
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APK
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12
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Der Wert im Feld "Anmelder (Postleitzahl)" fehlt, da der Wert im Feld "Anmelder (Name)" angegeben ist, oder ist falsch.
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APK
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120
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Rohmasse(Position) ungültig, maximal 16 Stellen davon maximal 6 Nachkommastellen
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APK
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121
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Befoerderungskosten(Kopf) ungültig, maximal 16 Stellen davon maximal 2 Nachkommastellen
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APK
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122
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Befoerderungskosten(Position) ungültig, maximal 16 Stellen davon maximal 2 Nachkommastellen
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APK
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123
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BesondereMasseinheit(Position) ungültig, maximal 16 Stellen davon maximal 6 Nachkommastellen
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APK
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124
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EuSteuerWert(Position) ungültig, maximal 11 Stellen davon maximal 2 Nachkommastellen
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APK
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125
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Die zur EORI-Nummer des Vertreters angemeldete Niederlassungsnummer {0} ist ungültig.
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APK
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126
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Die zur EORI-Nummer des Einführers angemeldete Niederlassungsnummer {0} ist ungültig.
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APK
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127
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Die zur EORI-Nummer des Datenübermittlers angemeldete Niederlassungsnummer {0} ist ungültig.
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APK
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128
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Es darf maximal eine IOSS-IDNr. als "Zusätzliche steuerliche Verweise (Kennnummer)" angegeben werden.
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APK
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129
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Die Angabe der Aufschub-BIN ist bei gemeldetem Aufschub erforderlich
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APK
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13
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Der Wert im Feld "Anmelder (Ort)" fehlt, da der Wert im Feld "Anmelder (Name)" angegeben ist.
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APK
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130
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Die Angabe der Aufschub-BIN ist bei fehlender Aufschubart nicht zulässig.
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APK
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131
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Der vorgesehene Statuswechsel kann erst nach Bewertung aller Risiken (Auswahl der Schlüsselzahl) vollzogen werden.
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APK
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132
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Für mindestens ein vorliegendes Risikoprofil wurde das Ergebnis der Risikoprüfung noch nicht abschließend bewertet (Schlüsselzahl '2').
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APK
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136
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Die Abgabe der Zollanmeldung in Deutschland ist gemäß Artikel 221 Abs.4 UZK-IA nicht zulässig, da die Beförderung der Waren nicht in Deutschland endet. Sofern die Inanspruchnahme der steuerlichen Sonderregelung IOSS nicht möglich ist, muss die Zollanmeldung zum zollrechtlich freien Verkehr im Bestimmungsland der Sendung abgegeben werden.
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APK
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137
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Die Datenübermittler der Bestätigungsnachricht {0} (Niederlassung {1}) und der Anmeldung für Post- und Kuriersendungen {2} (Niederlassung {3}) stimmen nicht überein
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APK
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138
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Die Dienstellenangabe {0} ist nicht zulässig. Der Vorgang mit der Registriernummer {1} muss zu der Dienstelle {2} angemeldet werden.
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APK
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139
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Der Wert im Feld "Einführer (Land)" {0} fehlt, da der Wert im Feld "Einführer (Name)" angegeben ist, oder ist falsch.
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APK
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14
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Die Angabe des Vertreters ist erforderlich.
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APK
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140
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Der EU-Code 'C08' ist unzulässig. Die zulässige Höchstmenge gemäß Artikel 25 ZollbefreiungsVO i.V.m. § 1 (2) EVerbrStBV, § 1 Abs. 2 Nr. 1 KF-VO für kaffeehaltige Ware wurde überschritten.
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APK
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141
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Der EU-Code 'C08' ist unzulässig. Die zulässige Höchstmenge gemäß Artikel 27 Zollbefreiungsverordnung für Schaumwein wurde überschritten.
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APK
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15
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Die Angabe des Vertreters ist unzulässig, da das Feld "Statuscode des Vertreters" keinen Wert enthält.
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APK
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16
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"Kosten der Beförderung zum endgültigen Bestimmungsort (Betrag)" (Position) muss angegeben werden, wenn "Kosten der Beförderung zum endgültigen Bestimmungsort (Währung)" (Position) angegeben ist.
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APK
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17
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"Kosten der Beförderung zum endgültigen Bestimmungsort (Betrag)" (Kopf) muss angegeben werden, wenn "Kosten der Beförderung zum endgültigen Bestimmungsort (Währung)" (Kopf) angegeben ist.
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APK
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18
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Die Angaben zum Zahlungsaufschub sind erforderlich, da keine IOSS-IDNr im Feld "Zusätzliche steuerliche Verweise (Kennnummer)" angemeldet wurde.
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APK
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19
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"Kosten der Beförderung zum endgültigen Bestimmungsort (Währung)" (Kopf) muss angegeben werden, wenn "Kosten der Beförderung zum endgültigen Bestimmungsort (Betrag)" (Kopf) angegeben ist.
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APK
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2
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Das Datum der Unterlage ist falsch bei Unterlage mit Bereich {0}, Art {1} und Nummer {2}. Das Datum darf nicht größer sein als das Tagesdatum.
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APK
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20
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Die Aufschubart {0} ist ungültig.
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APK
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201
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Die Art SpO (BE-Anteil SumA) {0} bei Position {1} fehlt oder ist falsch.
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APK
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202
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Das Datum der Nachricht darf nicht in der Zukunft liegen.
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APK
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203
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Die angegebene Zahlungsart ist nicht zulässig.
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APK
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204
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Die Angabe des Statuscode des Vertreters fehlt oder ist falsch.
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APK
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205
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Die Angabe der Vorpapierart fehlt oder ist falsch.
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APK
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206
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Das angegebene Kennzeichen EuSt-Ermäßigung {0} ist ungültig.
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APK
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207
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Die Angabe zum EU Code {0} fehlt oder ist falsch.
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APK
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208
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Vorsteuerabzug fehlt.
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APK
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209
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Zu dem Vorgang mit der Registriernummer {0} wird bereits eine Bestätigungsnachricht verarbeitet
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APK
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21
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Die Art Aufschubantrag {0} ist ungültig.
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APK
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210
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Der Vorsteuerabzug ist falsch.
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APK
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211
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Das Aufschubkonto {0} {1} ist beendet.
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APK
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212
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Das Aufschubkonto {0} {1} ist nicht vorhanden.
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APK
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213
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Die Beförderungskosten(Kopf) überschreiten die Höchstgrenze von 99.999€.
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214
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Die Beförderungskosten(Position) überschreiten die Höchstgrenze von 9.999€.
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APK
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215
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Die Beförderungskosten der gesamten Anmeldung überschreiten die Höchstgrenze von 99.999€.
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APK
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217
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Wert(Währung und Betrag) fehlt.
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APK
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218
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Der Vorgang befindet sich nicht im Status 'Bestaetigt und Benutzereingriff erforderlich'.
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APK
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219
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Die Kombination der Angaben BE-Anteil Art SpO "{0}", Verwahrer "{1}" und Spezifischer Ordnungsbegriff "{2}" muss eindeutig sein.
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APK
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22
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Der Kennbuchstabe Aufschub {0} ist ungültig.
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APK
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220
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Die Kombination der Angaben BE-Anteil Registriernummer SumA "{0}" und Positionsnummer SumA "{1}" muss eindeutig sein.
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APK
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221
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Der Statuswechsel von '{0}' zu '{1}' ist nicht erlaubt.
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APK
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222
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Der Vorgang befindet sich nicht im Status 'Vorzeitig und Benutzereingriff erforderlich'.
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APK
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223
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Mehrfache Angabe des EU-Codes {0} in einer Position ist unzulässig.
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APK
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224
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Anmeldungen aus den Kapiteln 98 und 99 des EZT können in IMPOST nicht abgegeben werden.
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225
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Die angemeldete Ware unterliegt Verboten oder Beschränkungen und kann nicht über ATLAS-IMPOST abgefertigt werden. Es ist eine Anmeldung im Normalverfahren abzugeben.
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APK
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226
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Die Angabe von "Anmelder (TIN)" ist erforderlich, wenn das Feld "Anmelder (Name)" keinen Wert enthält.
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+
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APK
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227
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Die Angabe von "Anmelder (Name)" ist unzulässig, wenn das Feld "Anmelder (TIN)" einen Wert enthält.
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+
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APK
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228
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Die Angabe von "Anmelder (Straße und Hausnummer)" ist unzulässig, das Feld "Anmelder (Name)" fehlt oder nicht hätte angegeben werden dürfen.
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+
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APK
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229
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Die Angabe von "Anmelder (Land)" ist unzulässig, da "Anmelder (Name)" fehlt oder nicht hätte angegeben werden dürfen.
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+
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APK
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23
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Das Aufschubkonto {0} {1} ist ungültig.
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APK
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230
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Die Angabe von "Anmelder (Postleitzahl)" ist unzulässig, da "Anmelder (Name)" fehlt oder nicht hätte angegeben werden dürfen.
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+
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APK
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231
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Die Angabe von "Anmelder (Ort)" ist unzulässig, da "Anmelder (Name)" fehlt oder nicht hätte angegeben werden dürfen.
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+
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APK
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232
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Die Angabe von "Anmelder (Ortsteil)" ist unzulässig, da "Anmelder (Name)" fehlt oder nicht hätte angegeben werden dürfen.
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+
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APK
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233
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Die Angabe von "Einführer (TIN)" ist erforderlich, wenn das Feld "Einführer (Name)" keinen Wert enthält.
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+
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APK
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234
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Die Angabe von "Einführer (Name)" ist unzulässig, wenn das Feld "Einführer (TIN)" einen Wert enthält.
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+
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APK
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235
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Die Angabe von "Einführer (Straße und Hausnummer)" ist unzulässig, da "Einführer (Name)" fehlt oder nicht hätte angegeben werden dürfen.
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+
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APK
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236
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Die Angabe von "Einführer (Land)" ist unzulässig, da "Einführer (Name)" fehlt oder nicht hätte angegeben werden dürfen.
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+
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APK
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237
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Die Angabe von "Einführer (Postleitzahl)" ist unzulässig, da "Einführer (Name)" fehlt oder nicht hätte angegeben werden dürfen.
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+
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APK
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238
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Die Angabe von "Einführer (Ort)" ist unzulässig, da "Einführer (Name)" fehlt oder nicht hätte angegeben werden dürfen.
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+
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APK
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239
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Die Angabe von "Einführer (Ortsteil)" ist unzulässig, da "Einführer (Name)" fehlt oder nicht hätte angegeben werden dürfen.
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+
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APK
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24
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Das Aufschubkonto {0} {1} ist gesperrt.
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APK
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240
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Die Angabe zur Abholung oder Zustellung fehlt oder enthält keinen gültigen Wert.
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+
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APK
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241
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Eine Entgegennahme der IPK ist ohne die Zustimmung zu den Folgen der Nichtzahlung bzw. Nichtabholung nicht möglich.
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APK
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242
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Angabe einer Vorpapiernummer bei Vorpapierart '000' nicht zulässig.
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+
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APK
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25
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Der Aufschubnehmer fehlt oder ist falsch.
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APK
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26
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Die Aufschub-BIN ist ungültig.
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27
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Die Angabe der Vorpapiernummer ist erforderlich.
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APK
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28
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Die Angabe der Vorpapiernummer ist nicht zulässig, da eine Vorpapierart ungleich 'ZZZ' angemeldet wurde.
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APK
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29
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Die Angabe des Beendigungsanteils SumA ist nicht zulässig.
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APK
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3
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"Kosten der Beförderung zum endgültigen Bestimmungsort (Währung)" (Position) darf nicht angegeben werden, wenn das Feld "Kosten der Beförderung zum endgültigen Bestimmungsort (Währung)" (Kopf) einen Wert enthält.
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APK
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30
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Die Art der Identifikation (BE-Anteil SumA) {0} fehlt oder ist falsch.
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APK
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31
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Bei einer Ordnungsbegriff bezogenen Erledigung muss Art SpO angegeben werden, die angegebene Art {0} fehlt oder ist falsch.
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APK
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32
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Bei einer Ordnungsbegriff bezogenen Erledigung muss ein spezifischer Ordnungsbegriff angegeben werden.
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APK
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33
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Die Angabe "Verwahrer (TIN)" ist bei einer Ordnungsbegriff bezogenen Erledigung erforderlich.
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APK
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34
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Die Angabe der Registriernummer SumA ist bei einer Registriernummer bezogenen Erledigung erforderlich.
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APK
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35
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Die Angabe der Registriernummer SumA ist bei einer Ordnungsbegriff bezogenen Erledigung nicht zulässig.
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APK
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36
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Die Angabe der Positionsnummer SumA (BE-Anteil SumA) ist bei einer Registriernummer bezogenen Erledigung erforderlich.
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APK
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37
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Die Angabe der Positionsnummer SumA (BE-Anteil SumA) ist bei einer Ordnungsbegriff bezogenen Erledigung nicht zulässig.
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APK
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39
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Die Angabe der IOSS-IDNr im Feld "Zusätzliche steuerliche Verweise (Kennnummer)" ist erforderlich, da zu jeder Position in der Datengruppe "Angaben zu EU-Codes" der Wert 'C07' und der Wert 'F48' angemeldet wurde.
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APK
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4
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Der Währungscode {0} muss einen gültigen Wert enthalten.
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APK
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40
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Die Angabe der IOSS-IDNr im Feld "Zusätzliche steuerliche Verweise (Kennnummer)" ist nicht zulässig, da nicht zu jeder Position in der Datengruppe "Angaben zu EU-Codes" der Wert 'F48' und der Wert 'C07' angemeldet wurde.
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APK
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41
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Die IOSS-IDNr im Feld "Zusätzliche steuerliche Verweise (Kennnummer)" {0} entspricht nicht dem geforderten Aufbau.
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APK
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42
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Die Positionsnummern müssen fortlaufend vergeben werden.
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APK
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43
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Die EU-Codes 'C07' und 'C08' dürfen nicht innerhalb derselben Anmeldung angemeldet werden.
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APK
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44
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"Kosten der Beförderung zum endgültigen Bestimmungsort (Währung)" (Position) muss angegeben werden, wenn "Kosten der Beförderung zum endgültigen Bestimmungsort (Betrag)" (Position) angegeben ist.
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APK
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45
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Die angegebene Warennummer {0} ist ungültig.
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APK
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46
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Die Rohmasse (Position) fehlt.
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APK
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47
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Der Bereich der Unterlage fehlt bei Unterlage mit Art {0} und Nummer {1}.
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APK
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48
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Die Art der Unterlage fehlt bei Unterlage mit Bereich {0} und Nummer {1}.
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APK
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49
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Die Nummer der Unterlage fehlt bei Unterlage mit Bereich {0} und Art {1}, da Bereich der Unterlage ungleich '5'.
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APK
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50
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Das Datum der Unterlage fehlt bei Unterlage mit Bereich {0}, Art {1} und Nummer {2}, da Bereich der Unterlage ungleich '5'.
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APK
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51
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Der EU-Code 'C07' ist unzulässig. Es wurden Waren gemäß Artikel 24 Zollbefreiungsverordnung angemeldet.
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APK
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52
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Der EU-Code 'C08' ist unzulässig. Die zulässige Höchstmenge gemäß Artikel 27 Zollbefreiungsverordnung für Zigaretten wurde überschritten.
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APK
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53
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Der EU-Code 'C08' ist unzulässig. Im Feld "Besondere Maßeinheit" ist für in Artikel 27 Zollbefreiungsverordnung genannte Waren die in der Sendung enthaltene Menge als Zahlenwert in der dort verwendeten Maßeinheit anzugeben.
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APK
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54
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Der EU-Code 'C08' ist unzulässig. Die zulässige Höchstmenge gemäß Artikel 27 Zollbefreiungsverordnung für Rauchtabak wurde überschritten.
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APK
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55
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Der EU-Code 'C08' ist unzulässig. Die zulässige Höchstmenge gemäß Artikel 27 Zollbefreiungsverordnung für Alkohol und alkoholische Getränke wurde überschritten.
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APK
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56
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Der EU-Code 'C08' ist unzulässig. Die zulässige Höchstmenge gemäß Artikel 27 Zollbefreiungsverordnung für nicht schäumende Weine wurde überschritten.
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APK
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57
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"Wert (Währung)" (Position) muss angegeben werden, wenn "Wert (Betrag)" (Position) angegeben ist.
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APK
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58
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Der EU-Code 'C08' ist unzulässig. Der zulässige Wert der Sendung gemäß Artikel Artikel 25 i.V.m. Artikel 26 Zollbefreiungsverordnung von 45 Euro wurde überschritten.
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APK
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59
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Bei Verwendung des EU-Codes 'C08' muss dieser in allen Positionen der Anmeldung angemeldet werden.
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APK
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6
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Die angemeldete EORI-Nummer des Anmelders {0} ist ungültig.
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APK
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60
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Der EU-Code 'C07' ist unzulässig. Der zulässige Wert der Sendung gemäß Artikel 23 Zollbefreiungsverordnung von 150 Euro wurde überschritten.
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APK
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61
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Bei Verwendung des EU-Codes 'C07' muss dieser in allen Positionen der Anmeldung angemeldet werden.
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APK
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62
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"Wert (Betrag)" (Position) muss angegeben werden, wenn "Wert (Währung)" (Position) angegeben ist.
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APK
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63
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Der Bereich der Unterlage ist falsch bei der Unterlage mit Bereich {0}, Art {1} und Nummer {2}.
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APK
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64
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Die Art der Unterlage ist falsch bei der Unterlage mit Bereich {0}, Art {1} und Nummer {2}.
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APK
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65
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Sendungen mit einem Wert über 150 Euro können nicht über ATLAS-IMPOST abgefertigt werden.
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APK
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66
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Die angegebene LRN wurde bereits verwendet.
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APK
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67
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Der EU-Code 'C07' ist unzulässig. Es wurden Waren gemäß Artikel 24 Zollbefreiungsverordnung angemeldet.
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APK
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68
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Der EU-Code 'F48' ist unzulässig. Der EU-Code 'F48' darf nur in Kombination mit dem EU-Code 'C07' angemeldet werden.
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APK
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69
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Der EU-Code 'F48' ist unzulässig. Bei Verwendung des EU-Codes 'F48' muss eine IOSS-IDNr im Feld "Zusätzliche steuerliche Verweise (Kennnummer)" angemeldet werden.
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APK
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7
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Die Angabe von "Anmelder (Niederlassungsnummer)" {0} ist nicht zulässig, da das Feld "Anmelder (TIN)" keinen Wert enthält.
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APK
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70
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Der EU-Code 'F49' ist unzulässig. Der EU-Code 'F49' darf nur in Kombination mit dem EU-Code 'C07' angemeldet werden.
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APK
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71
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Der EU-Code 'F49' ist unzulässig. Bei Verwendung des EU-Codes 'F49' muss der Einführer in Deutschland ansässig sein.
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APK
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72
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Zu der angegebenen Registriernummer im Feld "Registriernummer Bezugsvorgang" wurde keine gültige vorzeitige APK gefunden.
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APK
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73
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Zu Währung Kosten der Beförderung zum endgültigen Bestimmungsort {0} im Anmeldungskopf gibt es zum Zeitpunkt {1} keinen Kurs.
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APK
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74
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Zu Währung Wert {0} auf Positionsebene gibt es zum Zeitpunkt {1} keinen Kurs.
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APK
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75
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Dem Aufschub fremder Abgaben wurde nicht zugestimmt.
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APK
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76
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Diese Abgabe darf nicht auf das gewünschte Konto aufgeschoben werden.
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APK
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77
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Die angemeldete IOSS-IDNr ist ungültig. Die Angabe eines gültigen Aufschubkontos ist in diesem Fall erforderlich.
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APK
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78
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Die angegebene Dienststelle ist keine zugelassene Abfertigungsdienststelle für IMPOST.
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APK
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79
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Die Angabe 'AWB' ist nur zulässig bei Dienststellen mit Lage Flughafen.
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APK
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8
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Die zur EORI-Nummer des Anmelders angemeldete Niederlassungsnummer {0} ist ungültig.
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APK
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80
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Die angemeldete EORI-Nummer des Vertreters {0} ist ungültig.
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APK
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81
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Die angemeldete EORI-Nummer des Einführers {0} ist ungültig.
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APK
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82
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Die angemeldete EORI-Nummer des Datenübermittlers {0} ist ungültig.
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APK
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83
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Die Angabe von "Einführer (Niederlassungsnummer)" {0} ist nicht zulässig, da das Feld "Einführer (TIN)" keinen Wert enthält.
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APK
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84
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Zu Währung Kosten der Beförderung zum endgültigen Bestimmungsort {0} auf Positionsebene gibt es zum Zeitpunkt {1} keinen Kurs.
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#
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||||
APK
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87
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Der Wert im Feld "Ausführer (Land)" {0} ist falsch.
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#
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APK
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88
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Der Wert im Feld "Einführer (Straße und Hausnummer)" fehlt, da der Wert im Feld "Einführer (Name)" angegeben ist.
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#
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||||
APK
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90
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Die Angabe von Aufschubangaben ist unzulässig.
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#
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||||
APK
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91
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Der Wert im Feld "Einführer (Postleitzahl)" fehlt, da der Wert im Feld "Einführer (Name)" angegeben ist, oder ist falsch.
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#
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||||
APK
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92
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Der Wert im Feld "Ausführer (Postleitzahl)" fehlt oder ist falsch.
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APK
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93
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Der Wert im Feld "Einführer (Ort)" fehlt, da der Wert im Feld "Einführer (Name)" angegeben ist.
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APK
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95
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Die Angaben in der Datengruppe des Vertreters müssen mit denen der Datengruppe "Angaben zum Anmelder" identisch sein, wenn das Feld "Statuscode des Vertreters" den Wert '3' enthält.
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APK
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96
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Die Angabe des Beendigungsanteils SumA ist erforderlich.
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APK
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97
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Die Rohmasse (Position) darf nicht angegeben werden, wenn das Feld "Rohmasse-Gesamt" einen Wert enthält.
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APK
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98
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"Kosten der Beförderung zum endgültigen Bestimmungsort (Betrag)" (Position) darf nicht angegeben werden, wenn das Feld "Kosten der Beförderung zum endgültigen Bestimmungsort (Betrag)" (Kopf) einen Wert enthält.
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|||||
APK
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99
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Die Angabe Art SpO {0} ist falsch.
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ASFAWR
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50020
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## Genehmigung pruefen ##
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ASFAWR
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50021
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Die Abfertigung zum freien Verkehr ist nicht zulässig, weil keine Einfuhrgenehmigung vorgelegt wurde!
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|||||
ASFAWR
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50022
|
Die Abfertigung zum freien Verkehr ist nicht zulässig, weil weder eine Einfuhrgenehmigung vorgelegt noch die Gebietsansässigkeit des Einführers nachgewiesen wurde!
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|||||
ASFAWR
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50100
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##Prozedur Ursprungzeugnis/erklaerungspflicht##
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|||||
ASFAWR
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50101
|
Die Abfertigung zum freien Verkehr ist nicht zulässig, weil kein Ursprungszeugnis vorgelegt wurde!
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ASFAWR
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50102
|
Die Abfertigung zum freien Verkehr ist möglicherweise unzulässig, weil weder Ursprungszeugnis noch Ursprungserklärung vorgelegt wurde! Bitte AWR-Hinweise und Fußnoten beachten!
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|||||
ASFAWR
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50103
|
Die Abfertigung zum freien Verkehr ist möglicherweise unzulässig, weil kein Ursprungszeugnis vorgelegt wurde! Bitte AWR-Hinweise und Fußnoten beachten!
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|||||
ASFAWR
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50104
|
Die Abfertigung zum freien Verkehr ist nicht zulässig, weil keine Ursprungserklärung vorgelegt wurde!
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|||||
ASFAWR
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50200
|
##Prozedur Nationale AWR-Pflichten##
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|||||
ASFAWR
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50201
|
Die Abfertigung zum freien Verkehr ist nicht zulässig, da kein Überwachungsdokument vorgelegt wurde!
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ASFBED
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23000
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##### pkg_bedingungen_bearbeiten.prc_bedingungen_pruefen #####
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ASFBED
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23010
|
Bedingungskomponente hat einen Betrag, der nicht verarbeitet werden kann!
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|||||
ASFBED
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23012
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Nachträgliche Einfuhrüberwachung: Die Ware unterliegt dem Washingtoner Artenschutzabkommen!
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|||||
ASFBED
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23015
|
unbekannter Bedingungscode #1
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ASFBED
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23019
|
Bedingungskomponente enthält prozentualen Aktionsbetrag (Aktionart #1) in Verbindung mit einer Wertangabe!
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|||||
ASFBED
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23020
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Die Maßnahme #1 enthält eine Bedingung mit dem Aktionscode [03]!
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ASFBED
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23031
|
Die Ausfuhr der Ware ist verboten!
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|||||
ASFBED
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23032
|
Die Überführung der Ware in den freien Verkehr ist untersagt, weil Maßnahmenbedingungen nicht erfüllt wurden!
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ASFBED
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23033
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Die Bescheinigung '#1#2#3#4#5#6#7#8' (#9) wurde nicht vorgelegt!
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ASFBED
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23034
|
Die Überführung der Ware in den freien Verkehr ist untersagt, weil keine Bescheinigung '#1#2#3#4#5#6#7#8' (#9) vorgelegt wurde!
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|||||
ASFBED
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23035
|
Die Überführung der Ware in den freien Verkehr ist untersagt!
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|||||
ASFBED
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23037
|
Bitte beachten Sie die Fußnote #1!
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ASFBED
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23038
|
Die Befreiung von der Vorlagepflicht einer Lizenz mit der Unterlage Y036 kann nicht gewährt werden, wenn gleichzeitig eine Präferenz und ein EU-Code zur Befreiung von Einfuhrabgaben angemeldet wird (vgl. Art. 3 (1) UAbs. 2 VO 1237/2016).
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|||||
ASFBED
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23040
|
Neuer Aktionscode #2 in der Maßnahme #1, der im Programm noch nicht berücksichtigt ist!
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ASFBED
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23041
|
Eine von möglicherweise mehreren Maßnahmen, die zur beantragten Begünstigung passen, konnte nicht angewendet werden, weil Maßnahmenbedingungen nicht erfüllt wurden!
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ASFBED
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23042
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Die Bescheinigung '#1#2#3#4#5#6#7#8' (#9) wurde nicht vorgelegt!
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|||||
ASFBED
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23043
|
Eine von möglicherweise mehreren Maßnahmen, die zur beantragten Begünstigung passen, konnte nicht angewendet werden, weil keine Bescheinigung '#1#2#3#4#5#6#7#8' (#9) vorgelegt wurde!
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|||||
ASFBED
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23044
|
Eine von möglicherweise mehreren Maßnahmen, die zur beantragten Begünstigung passen, konnte nicht angewendet werden! (siehe EZT)
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|||||
ASFBED
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23045
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Die beantragte Begünstigung kann nicht gewährt werden, da der hinterlegte Sicherheitsbetrag nicht ausreicht.
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|||||
ASFBED
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23046
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Die Überführung in den zollrechtlichen freien Verkehr ist untersagt, da der hinterlegte Sicherheitsbetrag nicht ausreicht.
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|||||
ASFBED
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23047
|
Die Anmeldung der Unterposition ist unzulässig, da keine der folgenden Bescheinigungen vorgelegt wurde!
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|||||
ASFBED
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23048
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Die Bescheinigung '#1#2#3#4#5#6#7#8' (#9) wurde nicht vorgelegt!
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ASFBED
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23049
|
Die Anmeldung der Unterposition ist unzulässig, weil keine Bescheinigung '#1#2#3#4#5#6#7#8' (#9) vorgelegt wurde!
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|||||
ASFBED
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23050
|
Die Anmeldung der Unterposition ist unzulässig!
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ASFBED
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23051
|
Reduzierung der Antidumping-Maßnahme nicht möglich, weil keine der folgenden Bescheinigungen vorgelegt wurde!
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ASFBED
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23052
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Die Bescheinigung '#1#2#3#4#5#6#7#8' (#9) wurde nicht vorgelegt!
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|||||
ASFBED
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23053
|
Reduzierung der Antidumping-Maßnahme nicht möglich, weil keine Bescheinigung '#1#2#3#4#5#6#7#8' (#9) vorgelegt wurde!
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|||||
ASFBED
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23054
|
Reduzierung der Antidumping-Maßnahme nicht möglich!
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|||||
ASFBED
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23064
|
Bitte den UHD über die noch nicht umgesetzte Bescheinigung "#9" "#1#2#3#4#5#6#7#8" informieren!
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|||||
ASFBED
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23071
|
Die Verbringung der Ware ist untersagt, weil Maßnahmenbedingungen nicht erfüllt wurden!
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|||||
ASFBED
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23072
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Die Bescheinigung '#1#2#3#4#5#6#7#8' (#9) wurde nicht vorgelegt!
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|||||
ASFBED
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23073
|
Die Verbringung der Ware ist untersagt, weil keine Bescheinigung '#1#2#3#4#5#6#7#8' (#9) vorgelegt wurde!
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|||||
ASFBED
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23074
|
Die Verbringung der Ware ist untersagt!
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|||||
ASFBED
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23081
|
Die Einfuhr ist (nach Kontrolle) verboten, weil Maßnahmenbedingungen nicht erfüllt wurden!
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|||||
ASFBED
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23082
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Die Bescheinigung '#1#2#3#4#5#6#7#8' (#9) wurde nicht vorgelegt!
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|||||
ASFBED
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23083
|
Die Einfuhr ist (nach Kontrolle) verboten, weil keine Bescheinigung '#1#2#3#4#5#6#7#8' (#9) vorgelegt wurde!
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|||||
ASFBED
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23084
|
Die Einfuhr ist (nach Kontrolle) verboten!
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|||||
ASFBED
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23101
|
Die Bedingung "#1#2#3#4#5#6#7#8" enthält hinter der Position #9 eine fehlerhafte Codierung. Bitte Meldung an den UHD!
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|||||
ASFBED
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23102
|
Lizenzfreimenge konnte nicht geprüft werden, Mengenangabe in "#1" fehlt!
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|||||
ASFBED
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23103
|
Keine Vorlage von Zeugnissen oder Bescheinigungen erforderlich wegen der Anwendung von Befreiungen.
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|||||
ASFBED
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23104
|
Befreiung von Einfuhrlizenzen oder Einfuhrgenehmigungen wegen der Anwendung des erleichterten Verfahrens (Art. 4 LizenzVO/ §§ 40, 41 oder 42 Abs. 4 AWV)
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|||||
ASFBED
|
23105
|
#1#2#3#4#5#6#7#8#9
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|||||
ASFBED
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23106
|
Keine Vorlage von Unterlagen wegen Anwendung von Freimengen
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|||||
ASFBED
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24010
|
Der Bedingungsbetrag #1 #2 wurde nicht erfüllt!
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|||||
ASFBED
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24011
|
Der Bedingungsbetrag #1 #2 je #3 wurde nicht erfüllt!
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|||||
ASFBED
|
24020
|
Der Zollwert verletzt die nach dem Wortlaut der angemeldeten Unterposition zulässige Wertgrenze. Die Anmeldung ist zu korrigieren (siehe Fußnote CD#1).
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|||||
ASFBED
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24021
|
Das Verhältnis Eigenmasse/statistische Menge verletzt den nach dem Wortlaut der angemeldeten Unterposition zulässigen Schwellenwert. Die Anmeldung ist zu korrigieren.
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|||||
ASFBED
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24022
|
Das Verhältnis statistischer Wert/statistische Menge verletzt den nach dem Wortlaut der angemeldeten Unterposition zulässigen Schwellenwert. Die Anmeldung ist zu korrigieren (siehe Fußnote CD#1).
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|||||
ASFBED
|
24023
|
Die Zollanmeldung ist aufgrund des Verhältnisses Zollwert/Zollmenge zweifelhaft. Zollanmeldung und Ware sind bzgl. dieser Angaben zu prüfen.
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|||||
ASFBED
|
24024
|
Die Zollanmeldung ist aufgrund des Verhältnisses statistischer Wert/statistische Menge zweifelhaft. Zollanmeldung und Ware sind bzgl. dieser Angaben zu prüfen.
|
|||||
ASFBED
|
24025
|
Das Verhältnis Eigenmasse/statistische Menge verletzt den nach dem Wortlaut der angemeldeten Unterposition zulässigen Schwellenwert. Die Anmeldung ist zu korrigieren.
|
|||||
ASFBED
|
24030
|
Aufgrund fehlender Angaben kann mindestens eine lt. Zolltarif vorgesehene Glaubwürdigkeitsprüfung nicht erfolgen (Diese Angaben sind nicht obligatorisch.).
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|||||
ASFBED
|
24031
|
Die Eigenmasse muss mit einem Wert > Null angegeben werden!
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|||||
ASFBED
|
24032
|
Die AH-Stat. Menge muss mit einem Wert > Null in der Maßeinheit #2#3 angemeldet werden!
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|||||
ASFBED
|
24033
|
Der AH-Stat. Wert muss mit einem Wert > Null angegeben werden!
|
|||||
ASFBED
|
24034
|
Im EZT sind mehrere Maßnahmen für die besonderer Maßeinheit anwendbar!
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|||||
ASFBED
|
24035
|
Im EZT gibt es keine passende besondere Maßeinheit!
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|||||
ASFBED
|
24036
|
Im EZT kann keine passende besondere Maßeinheit ermittelt werden!
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|||||
ASFBED
|
24037
|
Die Zollanmeldung ist aufgrund der Höhe des statistischen Wertes zweifelhaft. Die Anmeldung ist zu korrigieren.
|
|||||
ASFBED
|
24038
|
Die Zollanmeldung ist aufgrund der Eigenmasse zweifelhaft. Die Anmeldung ist zu korrigieren.
|
|||||
ASFBED
|
24039
|
Die Zollanmeldung ist aufgrund des Wertes der "AHStat-Menge" (Besonderen Maßeinheit) zweifelhaft. Die Anmeldung ist zu korrigieren.
|
|||||
ASFEPG
|
10701
|
Die pauschalierten Abgabensätze werden nicht auf Waren angewendet, die nicht in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr überlassen werden oder die sich zuvor in einem anderen Zollverfahren befunden haben.
|
+
|
||||
ASFEPG
|
10702
|
Die Voraussetzungen für die Pauschalierung gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 ZollV liegen nicht vor.
|
+
|
||||
ASFEPG
|
10703
|
Für die angemeldete Warennummer existiert gemäß § 29 Abs. 2 ZollV kein pauschalierter Abgabensatz.
|
+
|
||||
ASFEPG
|
10704
|
Die Anwendung der pauschalierten Abgabensätze für Waren, die tariflich zollfrei sind, wurde nicht beantragt.
|
+
|
||||
ASFEPG
|
10705
|
Die Erhebung der Einfuhrabgaben nach dem Zolltarif und nach den in Betracht kommenden Steuergesetzen wurde beantragt.
|
+
|
||||
ASFEPG
|
10706
|
Die notwendige Bemessungsgrundlage #1 #2 wurde nicht angemeldet.
|
+
|
||||
ASFEPG
|
10707
|
Die Wertgrenze #1 #2 für die Pauschalierung wurde überschritten.
|
+
|
||||
ASFEPG
|
10708
|
Die Höchstmenge #1 #2 für die Pauschalierung wurde mit #3 #4 #5 überschritten.
|
+
|
||||
ASFEPG
|
10709
|
Die notwendige Mengenangabe in #1 #2 für die Höchstmengenprüfung wurde nicht angemeldet.
|
+
|
||||
ASFEPG
|
10710
|
Eine Fehlermeldung des DMN-Modells EPLG ist geändert worden oder neu!
|
+
|
||||
ASFEPG
|
10711
|
Bei der Verarbeitung der Position ist im Webservice ein Fehler aufgetreten!
|
+
|
||||
ASFEPG
|
10712
|
Die Voraussetzungen für die Pauschalierung gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 ZollV liegen nicht vor.
|
+
|
||||
ASFEPG
|
10713
|
Für die angemeldete Warennummer existiert gemäß § 26 Abs. 2 ZollV kein pauschalierter Abgabensatz.
|
+
|
||||
ASFEPG
|
10714
|
Das angemeldete Tabakerzeugnis ist keiner der Warenkategorien gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 4 d) oder Nr. 4 e) ZollV zugeordnet.
|
+
|
||||
ASFEUS
|
42000
|
##### PKG_EINFUHRUMSATZSTEUER.PRC_STEUERUNG #####
|
|||||
ASFEUS
|
42001
|
Bei der Codenummer #1 ist zum maßgebenden Zeitpunkt #2 kein EUSt-Satz gespeichert!
|
|||||
ASFEZT
|
11511
|
In Maßnahme #1 #2 ist eine Komponente doppelt!
|
|||||
ASFEZT
|
11601
|
Fußnote #1 beachten: #2#3#4#5#6#7#8#9
|
|||||
ASFEZT
|
11602
|
Fußnote #1 beachten: #2#3#4#5#6#7#8#9 ... <Text hier nicht vollständig!>
|
|||||
ASFEZT
|
11701
|
Fehler beim Auslesen der Bezeichnung für die Maßnahmeart #1 aus der tbl_mn_art_n
|
|||||
ASFEZT
|
11801
|
Für das Kontingent mit der Ordnungsnummer #1 gibt es in der Tabelle SYS_EZTA.TBL_KONT_N mehrere gültige Einträge!
|
|||||
ASFFKT
|
11100
|
##### PKG_INTERNE_FUNKTIONEN#####
|
|||||
ASFFKT
|
11110
|
## pkg_interne_funktion. prc_me_menge_gehalt ##
|
|||||
ASFFKT
|
11111
|
Für die Mengeneinheit #1 mit Qualifikator #2 sind mehrere Gehalte definiert
|
|||||
ASFFKT
|
11112
|
Das Gehalt #1 in % muss angegeben werden!
|
|||||
ASFFKT
|
11113
|
Die Zollmenge muss mit einem Wert > Null in der Maßeinheit "#1#2#3" angemeldet werden!
|
|||||
ASFFKT
|
11120
|
## pkg_interne_funktionen. prc_betr_je_me_gerundet_in_dm ##
|
|||||
ASFFKT
|
11121
|
Für die Währungseinheit #1 wurde zum maßgebenden Zeitpunkt #2 kein gültiger ECU_Umrechnungskurs gefunden!
|
|||||
ASFFKT
|
11130
|
## pkg_interne_funktionen. prc_zollwert
|
|||||
ASFFKT
|
11131
|
Der Zollwert muss mit einem Wert > Null angegeben werden!
|
|||||
ASFFKT
|
11141
|
Die Besondere Wertangabe #1 muss mit einem Wert > Null angegeben werden!
|
|||||
ASFFKT
|
11142
|
Zur besonderen Wertangabe #1 benötigen wir auch die Angabe des Betrages!
|
|||||
ASFFKT
|
11150
|
## Zollmenge (1 oder 2) ##
|
|||||
ASFFKT
|
11151
|
Es fehlt die Mengenangabe!
|
|||||
ASFFKT
|
11160
|
### Funktion Zusatzcode ###
|
|||||
ASFFKT
|
11161
|
Zu der Zusatzcodeart #1 sind mehrere Einträge vorhanden. Wir haben den Eintrag mit #1 #2 verwendet!
|
|||||
ASFFKT
|
11162
|
Die Anmeldung mehr als eines Zusatzcodes der Zusatzcodeart #1 ist unzulässig.
|
|||||
ASFFKT
|
11170
|
### pkg_interne_funktionen. fnc_berechnungshinweis_serie ###
|
|||||
ASFFKT
|
11172
|
Die Kombination aus beantragtem Verfahren, EU-Code und dem Kennzeichen Abgabensteuerung ist ungültig!
|
|||||
ASFFKT
|
11173
|
Für das beantragte Verfahren #1 kann keine Kombination von EU-Coden angemeldet werden!
|
|||||
ASFFKT
|
11174
|
Für das beantragte Verfahren #1 ist eine ungültige Kombination von EU-Coden angemeldet!
|
|||||
ASFFKT
|
11180
|
### pkg_interne_funktionen. prc_verschluesselung_lesen
|
|||||
ASFFKT
|
11181
|
Die Entschlüsselung für den ASF-internen Schlüssel #1 fehlt für den maßgebenden Zeitpunkt #2
|
|||||
ASFFKT
|
23100
|
##### pkg_interne_funktionen.FNC_BESONDERE_WERTANGABE #####
|
|||||
ASFINF
|
44000
|
## pkg_informationen_eintragen. prc_steuerung ##
|
|||||
ASFINF
|
44011
|
Es gibt mehr als eine Einfuhrumsatzsteuermaßnahme
|
|||||
ASFINF
|
44012
|
Der errechnete Einfuhrumsatzsteuerwert in Höhe von #1 #2 ist für die weitere Verarbeitung zu groß. Diese Position muss aufgeteilt werden.
|
|||||
ASFINF
|
44050
|
## pkg_informationen_eintragen.prc_massnahmen_uebertragen ##
|
|||||
ASFINF
|
44051
|
Der errechnete Abgabenbetrag in Höhe von #1 #2 ist für die weitere Verarbeitung zu groß. Diese Position muss aufgeteilt werden.
|
|||||
ASFINF
|
44056
|
Beim EU-Code #1 wird keine Meldung erstellt.
|
|||||
ASFINF
|
44057
|
Die Existenz der erforderlichen #1#2#3#4#5#6#7#8#9 muss manuell in der Anwendung Einfuhrdokumente geprüft werden.
|
|||||
ASFINF
|
44100
|
## pkg_informationen_eintragen.prc_komponenten_uebertragen ##
|
|||||
ASFINF
|
44101
|
Der Buchungsschlüssel für Maßnahmen der Art #1 ist zum maßgebenden Zeitpunkt #2 nicht gespeichert!
|
|||||
ASFINF
|
44102
|
Der errechnete Abgabenbetrag in Höhe von #1 #2 in der Abgabenkomponente ist für die weitere Verarbeitung zu groß. Die Position muss aufgeteilt werden.
|
|||||
ASFINF
|
44200
|
## pkg_informationen_eintragen.prc_hinweise_uebertragen ##
|
|||||
ASFINF
|
44202
|
Ware unterliegt der zollamtlichen Überwachung
|
|||||
ASFINF
|
44300
|
## pkg_informationen_eintragen.prc_vorlagefrist_holen ##
|
|||||
ASFINF
|
44301
|
Für den Grund der Anwendung #1 fehlt in den Verschlüsselungen die Frist. Vier Wochen angenommen.
|
|||||
ASFKOB
|
30000
|
##### PKG_KOMPONENTEN_BERECHNEN.PRC_STEUERUNG #####
|
|||||
ASFKOB
|
30020
|
##### PKG_KOMPONENTEN_BERECHNEN.PRC_KOMPONENTE_AUSWERTEN #####
|
|||||
ASFKOB
|
30021
|
Der errechnete Abgabenbetrag ist für die weitere Verarbeitung zu groß. Diese Position muss aufgeteilt werden.
|
|||||
ASFKOB
|
30030
|
##### PKG_KOMPONENTEN_BERECHNEN.PRC_TABAKST_SAETZE_BEREICH #####
|
|||||
ASFKOB
|
30031
|
Der errechnete Verbrauchsteuersatz für die VSt-ID #1 ist für die weitere Verarbeitung zu groß. Diese Position muss aufgeteilt werden.
|
|||||
ASFKOB
|
30032
|
Abgabenberechnung nicht möglich: Die systemseitig berechnete und als Divisor benötigte Menge in Maßeinheit #1 #2 hat den Wert 0!
|
|||||
ASFKOB
|
30040
|
##### PKG_KOMPONENTEN_BERECHNEN.PRC_TABAKST_BETRAG_BERECH #####
|
|||||
ASFKOB
|
30041
|
Der errechnete Verbrauchsteuerbetrag für die VSt-ID #1 ist für die weitere Verarbeitung zu groß. Diese Position muss aufgeteilt werden.
|
|||||
ASFKOE
|
25000
|
##### pkg_komponenten_ermitteln.prc_komponenten_ermitteln_mn #####
|
|||||
ASFKOE
|
25004
|
Für eine gültige spezielle Maßnahme #1 #2 sind Bedingungen nicht erfüllt!
|
|||||
ASFKOE
|
25005
|
Für eine gültige spezielle Maßnahme ist keine Abgabenkomponente vorhanden!
|
|||||
ASFKOE
|
25006
|
Es wurde keine spezielle Maßnahme gefunden!
|
|||||
ASFKOE
|
25020
|
###PKG_KOMPONENTEN_ERMITTELN.PRC_KOMPONENTEN_ERMITTELN_NORM###
|
|||||
ASFKOE
|
25023
|
In Maßnahme #1 #2 ist ein Währungsbetrag angegeben, ohne dass eine Maßeinheit angegeben ist!
|
|||||
ASFKOE
|
25050
|
##### PKG_KOMPONENTEN_ERMITTELN.PRC_ZC_ART_PRUEFEN #####
|
|||||
ASFKOE
|
25051
|
Die Zusatzcodeart [7] ist nicht angemeldet worden!
|
|||||
ASFKOE
|
25052
|
Der Zusatzcode #1 ist zum maßgebenden Zeitpunkt #2 ungültig!
|
|||||
ASFKOE
|
25053
|
Der Zusatzcode #1 ist falsch!
|
|||||
ASFKOE
|
25054
|
Die Zusatzcodeart #1 ist zu dem maßgebenden Zeitpunkt #2 falsch!
|
|||||
ASFKON
|
21500
|
### Prozedur kont pruef ###
|
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ASFKON
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21501
|
Das Kontingent mit der Ordnungsnummer #1 kann gemäß Art. 1 Abs. 5 Durchführungsverordnung (EU) 2019/159 vom 31. Januar 2019 nicht gewährt werden.
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|||||
ASFMAE
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20000
|
##### PKG_MASSNAHMEN_ERMITTELN.PRC_STEUERUNG #####
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|||||
ASFMAE
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20010
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##### pkg_massnahmen ermitteln.prc_anwendbares_land_ermitt#####
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|||||
ASFMAE
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20011
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EUR1 bzw. UE an dieser Stelle mit Ursprung EU unerwartet
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|||||
ASFRTC
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22000
|
##### pkg_routinen_serie_c.zc_pruefen #####
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ASFRTC
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22001
|
Die beantragte Begünstigung #1 ist zum massgebenden Zeitpunkt #2 ungültig! Sie wurde auf #3 gesetzt!
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ASFRTC
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22002
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Die beantragte Begünstigung #1 ist falsch! Sie wurde auf #2 gesetzt!
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ASFRTC
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22004
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Die beantragte Begünstigung #1 passt nicht zur vorgelegten präferenzbegründenden Bescheinigung "#2#3#4#5#6#7#8#9"!
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ASFRTC
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22005
|
Bei der beantragten Begünstigung #1 ist eine gültige präferenzbegründende Bescheinigung erforderlich!
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ASFRTC
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22006
|
Bei der beantragten Begünstigung #1 ist ein Direktbeförderungnachweis erforderlich!
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ASFRTC
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22007
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Die Zollunionsregelung kann mit der beantragten Begünstigung #1 nicht gewährt werden.
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ASFRTC
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22100
|
## pkg_routinen_serie_c.prc_auf_noetigen_zusatzcode_pruefen ##
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ASFRTC
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22101
|
Für die beantragte Abfertigung ist ein hier gültiger Zusatzcode mit der Zusatzcodeart #1 erforderlich!
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|||||
ASFRTC
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22102
|
Für die Sicherheitsberechnung ist ein hier gültiger Zusatzcode der Art #1 erforderlich
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|||||
ASFRTC
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22200
|
## pkg_routinen_serie_c.prc_beguenstigung ##
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ASFRTC
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22201
|
In der Tabelle SYS_EZTA.TBL_ANTRAGSCODE_S23_N ist mehr als ein gültiger Satz!
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ASFRTC
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22202
|
In der Tabelle SYS_EZTA.TBL_ANTRAGSCODE_S23_N ist kein gültiger Satz!
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ASFSER
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21000
|
### Prozedur serie bearbeiten ###
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ASFSER
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21001
|
Für die Codenummer wurde keine gültige Maßnahme (Serie C) gefunden, nach der ein Zollsatz berechnet werden kann.
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|||||
ASFSER
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21002
|
Der Code #1 im Feld "EU-Code" passt nicht zur Warennummer #2. Bitte den Zollwert oder die erforderlichen Angaben der Zollwertanmeldung D.V.1 anmelden.
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|||||
ASFSER
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21003
|
Der angemeldete CIF-Preis liegt unterhalb des repräsentativen Preises!
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ASFSER
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21005
|
Für die angerechnete Menge muss die Nummer des dazugehörigen Kontingents angemeldet werden!
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|||||
ASFSER
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21006
|
Für das angerechnete Kontingent #1 muss auch die angerechnete Menge eingetragen werden!
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ASFSER
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21007
|
Die angerechnete Menge #1 in der Maßeinheit '#3' ist größer als die Begünstigungsmenge #2 in der Maßeinheit '#3'!
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ASFSER
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21008
|
Der EU-Code #1 passt nicht zur Warennummer #2!
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ASFSER
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21009
|
Für die Codenummer wurden mehrere gültige Maßnahmen (Serie M) gefunden, nach denen ein pauschaler Einfuhrwert oder ein Einheitspreis für die Zollwertermittlung herangezogen werden kann.
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|||||
ASFSER
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21010
|
Das Kontingent mit der Nummer: #1 ist seit dem #2 bereits erschöpft.
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ASFSER
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21011
|
Es wurde das Lizenzkontingent mit der Nummer #1 angemeldet. Bitte prüfen Sie, ob die entsprechende Lizenz vorliegt!
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ASFSER
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21012
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Im EZT fehlt der Warennomenklaturhinweis Anhang ZP. Die Berechnung des zusätzlichen Einfuhrzolls ist nicht möglich!
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ASFSER
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21013
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Der Code #1 im Feld "EU-Code" findet zum maßgebenden Zeitpunkt für die Warennummer #2 keine Anwendung. Bitte den Zollwert oder die erforderlichen Angaben der Zollwertanmeldung D.V.1 oder den EU-Code für den Einheitspreis anmelden.
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|||||
ASFSER
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21014
|
Der Code #1 im Feld "EU-Code" findet zum maßgebenden Zeitpunkt für die Warennummer #2 keine Anwendung. Bitte EU-Code/nationalen Code für den Einfuhrpreis anmelden.
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ASFSER
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21015
|
Der Code #1 im Feld "EU-Code" passt nicht zur Warennummer #2.
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|||||
ASFSER
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21020
|
##### pkg_serien_bearbeiten.prc_ERFORDERLICHEN_ZC_PRUEFEN #####
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ASFSER
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21021
|
Für die beantragte Abfertigung muss die Maßnahmeart #1 ausgewertet werden. Dafür ist ein hier gültiger Zusatzcode mit der Zusatzcodeart #2 erforderlich.
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|||||
ASFSER
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21022
|
Diese Ware unterliegt möglicherweise dem Washingtoner Artenschutzabkommen!
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ASFSER
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21030
|
### Prozedur Sicherheit ###
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ASFSER
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21034
|
Sicherheit konnte nicht berechnet werden, weil keine geeignete Maßnahme anwendbar ist!
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ASFSER
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21036
|
Sicherheit konnte nicht berechnet werden, da keine Drittlandsmaßnahme gefunden wurde!
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|||||
ASFSER
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21040
|
##### PKG_serien_bearbeiten.PRC_land_ok #####
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ASFSER
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21041
|
Für die Präferenzmaßnahmeart #1 wurde eine Maßnahme für Drittland (1011) gefunden!
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ASFSER
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21060
|
##### pkg_serien_bearbeiten.prc_massnahmen_durcharbeiten #####
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ASFSER
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21061
|
Das Kontingent mit der Abrechnungsnummer #1 konnte nicht gewährt werden, weil die Begünstigungsmenge 0 oder leer ist!
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ASFSER
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21062
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Das Kontingent mit der Abrechnungsnummer #2 hätte gewährt werden können, wenn der Begünstigungsmaßstab '#1' angemeldet worden wäre!
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|||||
ASFSER
|
21063
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Die beantragte Begünstigung #3 konnte nicht gewährt werden, aber das Kontingent mit der Abrechnungsnummer #2 (Begünstigung #4) hätte gewährt werden können, wenn der Begünstigungsmaßstab '#1' angemeldet worden wäre!
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|||||
ASFSER
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21064
|
#1#2#3
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ASFSER
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21065
|
#1#2#3#4#5#6#7#8#9
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ASFSER
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21066
|
Es liegt grundsätzlich ein Einfuhrverbot vor (siehe Maßnahmeart #1 im EZT).
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ASFSER
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21067
|
Die Codenummer ist zwischenzeitlich ungültig geworden. Eine automatisierte Berechnung des jetzt gültigen Antidumping/Ausgleichszoll ist deshalb nicht möglich.
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|||||
ASFSER
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21068
|
Das Kontingent mit der Abrechnungsnummer #2 hätte gewährt werden können, wenn der Begünstigungsmaßstab '#1' angemeldet worden wäre!
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|||||
ASFSER
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21069
|
Diese Codenummer kann nur mit dem entsprechenden EU-Code angemeldet werden.
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|||||
ASFSER
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21070
|
### pkg_serien_bearbeiten.prc_minderungen_pruefen ###
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ASFSER
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21071
|
Bei der PV-Minderung ist die Abgabengruppe #1 im Zoll (Abgabengruppe 01) enthalten und hier mit anzumelden, damit eine Minderung erfolgen kann!
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|||||
ASFSER
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21072
|
Eine PV-Minderung ist für die angemeldete Abgabengruppe #1 nicht zulässig!
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ASFSER
|
21080
|
Die beantragte Begünstigung #1 konnte nicht gewährt werden, da kein zugelassener Verfahrenscode angemeldet wurde.
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ASFSER
|
21081
|
Es wurde die Unterlage #1 angemeldet. Bitte prüfen Sie, ob die in der Unterlage genannten Kontingente bereits erschöpft sind.
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|||||
ASFSER
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21082
|
Das beantragte Kontingent mit der Nummer #1 wurde nicht angewandt.
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|||||
ASFSER
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21083
|
Der Status des Kontingents mit der Nummer #1 ist kritisch!
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|||||
ASFSER
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21110
|
Sicherheitsberechnung gemäß Art. 137 Abs. 2 VO (EU) Nr. 543/2011, da kein Nachweis des Zollwertes gemäß Art. 137 Abs. 5 VO (EU) Nr. 543/2011 (Einfuhrregelung Obst und Gemüse) erbracht wurde.
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|||||
ASFSER
|
21111
|
Sicherheitsberechnung gemäß Art. 3 (3) VO (EG) Nr. 1484/95, da kein Nachweis nach Art. 3 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1484/95 vorgelegt wurde.
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|||||
ASFSER
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21112
|
Sicherheitsberechnung gemäß Art. 38 (3) VO (EG) Nr. 951/2006, da kein Nachweis nach Art. 38 (4) VO (EG) Nr. 951/2006 vorgelegt wurde.
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|||||
ASFSER
|
21113
|
Abgabenberechnung auf Basis des pauschalen Einfuhrwertes, da kein Nachweis des Zollwertes gemäß Art. 137 Abs. 5 VO(EU) Nr. 543/2011 (Einfuhrregelung Obst und Gemüse) erbracht wurde.
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|||||
ASFSER
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21114
|
Sicherheitsberechnung gemäß Art. 137 Abs. 3 VO (EU) Nr. 543/2011, da kein Nachweis des Zollwertes gemäß Art. 137 Abs. 5 VO (EU) Nr. 543/2011 (Einfuhrregelung Obst und Gemüse) erbracht wurde.
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|||||
ASFSER
|
21116
|
Sicherheitsberechnung gemäß Art. 137 Abs. 3 VO (EU) Nr. 543/2011
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|||||
ASFSER
|
21117
|
Sicherheitsberechnung gemäß Art. 4 (3) VO (EG) Nr. 504/2007, da kein Nachweis nach Art. 4 (4) VO (EG) Nr. 504/2007 vorgelegt wurde.
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|||||
ASFSER
|
21118
|
Obligatorische Erhebung von Sicherheit gem. Art. 137 Abs. 3 VO (EU) Nr. 543/2011 trotz beantragter unverzüglicher Mitteilung der Zollschuld gemäß Art. 244 UZK-IA.
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|||||
ASFSER
|
21120
|
Sicherheitsberechnung gemäß Art. 75 Abs. 2 VO (EU) 891/2017, da kein Nachweis des Zollwertes Art. 75 Abs. 5 VO (EU) 891/2017 (Einfuhrregelung Obst und Gemüse) erbracht wurde.
|
|||||
ASFSER
|
21123
|
Abgabenberechnung auf Basis des pauschalen Einfuhrwertes, da kein Nachweis des Zollwertes gemäß Art. 75 Abs. 5 VO (EU) 891/2017 (Einfuhrregelung Obst und Gemüse) erbracht wurde.
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|||||
ASFSER
|
21124
|
Sicherheitsberechnung gemäß Art. 75 Abs. 3 VO (EU) 891/2017, da kein Nachweis des Zollwertes gemäß Art. 75 Abs. 5 VO (EU) 891/2017 (Einfuhrregelung Obst und Gemüse) erbracht wurde.
|
|||||
ASFSER
|
21126
|
Sicherheitsberechnung gemäß Art. 75 Abs. 3 VO (EU) 891/2017
|
|||||
ASFSER
|
21128
|
Obligatorische Erhebung von Sicherheit gem. Art. 75 Abs. 3 VO (EU) 891/2017 trotz beantragter unverzüglicher Mitteilung der Zollschuld gemäß Art. 244 UZK-IA.
|
|||||
ASFSER
|
21140
|
Bei der beantragten Begünstigung #1 ist zur Bestimmung der zutreffenden Präferenz zusätzlich einer der Antragscodes Y019, Y020 oder Y021 anzugeben!
|
|||||
ASFSER
|
21161
|
Die Anmeldung der Unterposition ist aufgrund von Einschränkungen nicht möglich! Siehe hierzu Maßnahme #1 zu Codenummer #2 im EZT.
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|||||
ASFSOF
|
45000
|
## sonderfalleingabe steuerung ##
|
|||||
ASFSOF
|
45001
|
Anwendungsart #1 in Sonderfall #2 für Sonderfallbehandlung ungültig
|
|||||
ASFSOF
|
45002
|
Bei der Sonderfalleingabe darf mehrfach die gleiche Abgabengruppe UND Anwendungsart nicht angemeldet werden.
|
|||||
ASFSOF
|
45003
|
Für Sonderfall #1 ist kein Abgabensatz angegeben!
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|||||
ASFSOF
|
45004
|
Bei der Sonderfalleingabe wurde eine unzulässige Kombination von Abgabengruppe und Anwendungsart angemeldet. Die Sonderfalleingabe wurde bei der Abgabenberechnung nicht berücksichtigt.
|
|||||
ASFSOF
|
45005
|
Bei der Sonderfalleingabe muss eine gültige Abgabengruppe angemeldet werden. Die Sonderfalleingabe wurde bei der Abgabenberechnung nicht berücksichtigt.
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|||||
ASFSOF
|
45006
|
Beim Verfahrenscode #1#2 ist die Anwendungsart #3 nicht möglich!
|
|||||
ASFSOF
|
45011
|
Sonderfalleingabe für Abgabengruppe #1 mit Anwendungsart #2 wurde angewandt!
|
|||||
ASFSOF
|
45012
|
Die Sonderfalleingabe für Abgabengruppe #1 mit Anwendungsart #2 hätte zu einem negativen Abgabensatz geführt, dieser wurde auf 0 gesetzt!
|
|||||
ASFSOF
|
45013
|
Die Sonderfalleingabe für eine oder mehrere Abgabengruppe/n wurde bei der Abgabenberechnung nicht berücksichtigt, da diese Abgabengruppe/n durch Anwendung des Verfahrens und/oder des EU-Codes abgabenbefreit ist/sind.
|
|||||
ASFSOF
|
45021
|
Sonderfalleingabe für Abgabengruppe #1 mit Anwendungsart #2 konnte nicht angewandt werden!
|
|||||
ASFSOF
|
45030
|
### pkg_sonderfalleingabe.prc_inf1_emulieren ###
|
|||||
ASFSOF
|
45031
|
Für die Übernahme des Zolls aus der INF1 muß der dafür vorgesehene Sonderfall eingegeben werden!
|
|||||
ASFSTG
|
10000
|
### pkg_asf.prc_steuerung ####
|
|||||
ASFSTG
|
10010
|
##### PKG_ASF.PRC_VERFAHRENSNAMEN_AUSWERTEN #####
|
|||||
ASFSTG
|
10020
|
##### PKG_ASF.PRC_MUSSFELDER_PRUEFEN (DATUM PRUEFEN) #####
|
|||||
ASFSTG
|
10021
|
Der maßgebende Zeitpunkt #1 ist größer als das Tagesdatum. Er wurde auf das Tagesdatum #2 zurückgesetzt!
|
|||||
ASFSTG
|
10022
|
Der maßgebende Zeitpunkt (hier #1) darf nicht kleiner als der 01.01.1997 sein! Das Tagesdatum #2 wurde verwendet!
|
|||||
ASFSTG
|
10030
|
##### PKG_ASF.PRC_MUSSFELDER_PRUEFEN (CODENUMMER PRUEFEN) #####
|
|||||
ASFSTG
|
10031
|
Die Codenummer #1 ist zum maßgebenden Zeitpunkt #2 ungültig!
|
|||||
ASFSTG
|
10032
|
Die Codenummer #1 ist falsch!
|
|||||
ASFSTG
|
10033
|
Saisonware: Bei der angemeldeten Codenummer #1 stimmt der Saisonzeitraum nicht mit dem maßgebenden Zeitpunkt #2 überein (Endlosschleife).
|
|||||
ASFSTG
|
10034
|
Saisonware: Bei der angemeldeten Codenummer #1 stimmt der Saisonzeitraum nicht mit dem maßgebenden Zeitpunkt #2 überein (Saisonkreislauf).
|
|||||
ASFSTG
|
10035
|
Saisonware: Bei der angemeldeten Codenummer #1 stimmt der Saisonzeitraum nicht mit dem maßgebenden Zeitpunkt #2 überein (ermittelte Verweiscodenummer nicht im EZT).
|
|||||
ASFSTG
|
10036
|
Saisonware: Bei der angemeldeten Codenummer #1 stimmt der Saisonzeitraum nicht mit dem maßgebenden Zeitpunkt #2 überein. Die zutreffende Codenummer konnte nicht ermittelt werden. Es wurde die angemeldete Codenummer angewendet!
|
|||||
ASFSTG
|
10037
|
Saisonware: Bei der angemeldeten Codenummer #1 stimmt der Saisonzeitraum nicht mit dem maßgebenden Zeitpunkt #2 überein (Saisoncodenummer nicht anwendbar).
|
|||||
ASFSTG
|
10038
|
Saisonware: Die Verweiscodenummer #1 wurde angewendet!
|
|||||
ASFSTG
|
10039
|
Die angemeldete Codenummer #1 ist noch weiter untergliedert, bitte Einreihung überprüfen!
|
|||||
ASFSTG
|
10040
|
##### PKG_ASF.PRC_MUSSFELDER_PRUEFEN (URSPRUNGSLAND PRUEFEN) #####
|
|||||
ASFSTG
|
10041
|
Das Ursprungsland #1 ist am #2 zeitlich ungültig!
|
|||||
ASFSTG
|
10042
|
Das Ursprungsland #1 ist falsch!
|
|||||
ASFSTG
|
10050
|
##### PKG_ASF.PRC_MUSSFELDER_PRUEFEN (VERSENDUNGSLAND PRUEFEN) #####
|
|||||
ASFSTG
|
10051
|
Das Versendungsland #1 ist am #2 zeitlich ungültig, Ursprungsland verwendet!
|
|||||
ASFSTG
|
10052
|
Das Versendungsland #1 ist falsch!
|
|||||
ASFSTG
|
10055
|
## Berechnungswaehrung pruefen ##
|
|||||
ASFSTG
|
10056
|
Die Währung '#1' bezeichnet keine gültige Währung für die Abgabenberechnung
|
|||||
ASFSTG
|
10060
|
## verfahren bearbeiten / eu_code pruefen ##
|
|||||
ASFSTG
|
10064
|
Für die Kombination aus EU-Code und Kennzeichen Abgabensteuerung ist möglicherweise eine Sicherheitsberechnung erforderlich. Dies kann von ASF nicht durchgeführt werden!
|
|||||
ASFSTG
|
10065
|
Bei Anmeldung von Rückwaren mit dem EU-Code #1 ist die Beantragung einer Begünstigung nicht zulässig!
|
|||||
ASFSTG
|
10066
|
Bei EU-Code #1 muss ein Nachweis der Rückwareneigenschaft vorgelegt werden!
|
|||||
ASFSTG
|
10070
|
## verfahren bearbeiten / verfahren pruefen ##
|
|||||
ASFSTG
|
10071
|
PV-Minderungen sind nur bei Wiedereinfuhr nach passiver Veredelung möglich!
|
|||||
ASFSTG
|
10072
|
Bei passiver Veredelung können keine Sonderfälle durchgeführt werden!
|
|||||
ASFSTG
|
10075
|
Bei passiver Veredelung ist die angemeldete Kombination aus EU-Code und Kennzeichen Abgabensteuerung nicht möglich!
|
|||||
ASFSTG
|
10076
|
Beim Verfahren #1 ist die Anmeldung eines EU-Codes sowie des Kennzeichens Abgabensteuerung nicht zulässig!
|
|||||
ASFSTG
|
10077
|
Bei Zollunion #1 und beantragter Begünstigung #2 ist die Anmeldung von Rückwaren unzulässig!
|
|||||
ASFSTG
|
10078
|
Die angemeldeten Rückwarenunterlagen sind zu prüfen!
|
|||||
ASFSTG
|
10080
|
## angemeldete Kontingente pruefen ##
|
|||||
ASFSTG
|
10081
|
Bei der angemeldeten Codenummer ist das Kontingent #1 zum maßgebenden Zeitpunkt nicht vorhanden bzw. erschöpft!
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|||||
ASFSTG
|
10082
|
Die angemeldete Kontingentnummer #1 passt nicht zum #2!
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|||||
ASFSTG
|
10120
|
##### PKG_ASF.PRC_BESCHEINIGUNGEN_PRUEFEN #####
|
|||||
ASFSTG
|
10122
|
Die Präferenz darf nur unter Einhaltung der Anweisung P des EZT (Tabelle 5, SAP-Kumulierung) gewährt werden.
|
|||||
ASFSTG
|
10123
|
Weichen Versendungs- und Präferenzursprungsland voneinander ab, ist zu prüfen, ob der aktuelle EUR-MED-Kumulierungsstand (Matrix) gemäß Amtsblatt der EU hier tatsächlich zur Präferenzgewährung führen darf.
|
|||||
ASFSTG
|
10124
|
Die beantragte Begünstigung gilt nicht für Ursprungserzeugnisse der Gemeinschaft!
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|||||
ASFSTG
|
10125
|
Die präferenzbegründende Bescheinigung "#2#3#4#5#6#7#8#9" ist am #1 für EGKS-Waren ungültig!
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|||||
ASFSTG
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10126
|
Es wurde mehr als eine gültige präferenzbegründende Bescheinigung angemeldet. Bei der Auswahl des Abgabensatzes wird nur die präferenzbegründende Bescheinigung "#1#2#3#4#5" berücksichtigt. Die präferenzbegründende Bescheinigung "#6#7#8#9" wird nicht berücksichtigt!
|
|||||
ASFSTG
|
10127
|
Die präferenzbegründende Bescheinigung "#3#4#5#6#7#8 (#9)" ist am #1 für die Warennummer #2 ungültig!
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|||||
ASFSTG
|
10128
|
Die beantragte Begünstigung #1#2 passt nicht zum Verfahrenscode #3#4.
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|||||
ASFSTG
|
10129
|
Datenfehler in Flag-Tabelle, Flag "#1" soll für Bescheinigung #2 #3 angelegt werden!
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|||||
ASFSTG
|
10130
|
Die präferenzbegründende Bescheinigung "#2#3#4#5#6#7#8#9" passt nicht zum Präferenzursprungsland #1!
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|||||
ASFSTG
|
10131
|
Die präferenzbegründende Bescheinigung "#2#3#4#5#6#7#8#9" passt nicht zum Versendungsland #1!
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|||||
ASFSTG
|
10132
|
Die angemeldete Bescheinigung "#3#4#5#6#7#8#9" wird in der gegebenen Kombination von Präferenzursprungsland (#1) und Versendungsland (#2) nicht als präferenzbegründende Bescheinigung anerkannt!
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|||||
ASFSTG
|
10133
|
Bei der beantragten Begünstigung #1 ist zur Bestimmung der zutreffenden Präferenz nur einer der Antragscodes Y085, Y086, Y087, Y088, Y089, Y090 oder Y091 zulässig!
|
|||||
ASFSTG
|
10134
|
Trotz Post- und Reiseverkehr ist eine gültige präferenzbegründende Bescheinigung angemeldet.
|
|||||
ASFSTG
|
10135
|
Begünstigung Post- oder Reiseverkehr passt nicht zum Präferenzursprungsland.
|
|||||
ASFSTG
|
10136
|
Aufgrund der Kombination Versendungsland/Präferenzursprungsland ist keine Begünstigung Post- oder Reiseverkehr möglich.
|
|||||
ASFSTG
|
10137
|
Keine Begünstigung Post- oder Reiseverkehr bei EGKS-Waren mit Ursprung TR.
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|||||
ASFSTG
|
10138
|
Keine Begünstigung Post- oder Reiseverkehr bei EGKS-Waren und Zollunion TR
|
|||||
ASFSTG
|
10139
|
Post- oder Reiseverkehr bei Warennummer #2 nicht möglich!
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|||||
ASFSTG
|
10143
|
Die Unterlage "#2#3#4#5#6#7#8#9" passt nicht zum Ursprungsland #1!
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|||||
ASFSTG
|
10144
|
Für die Einfuhr aus der Zollunion mit #1 wurde weder die Freiverkehrsbescheinigung noch der Direktbeförderungsnachweis angemeldet!
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|||||
ASFSTG
|
10145
|
Bei der beantragten Begünstigung #1 ist zur Bestimmung der zutreffenden Präferenz nur einer der Antragscodes Y019, Y020 oder Y021 zulässig!
|
|||||
ASFSTG
|
10146
|
Eine Präferenzgewährung ist hier nur im Rahmen der Zollunion mit der Türkei möglich.
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|||||
ASFSTG
|
10147
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Agrar- und EGKS-Waren werden von der Kumulierungsregel der SAP-Zone nicht erfasst.
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ASFSTG
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Die beantragte Präferenzbegünstigung kann nicht gewährt werden.
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ASFSTG
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Die Warenverkehrsbescheinigung "#2#3#4#5#6#7#8#9" passt nicht zum Versendungsland #1! Die beantragte Präferenzbegünstigung kann nicht gewährt werden.
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ASFSTG
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10150
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Das angemeldete Präferenzursprungsland partizipiert nicht am REX-System. Ursprungserklärungen der Codierung U164, U165, U167 werden daher nicht anerkannt.
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ASFSTG
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10151
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Das angemeldete Präferenzursprungsland partizipiert nicht am REX-System. Der Präferenznachweis der Codierung #1#2 wird nicht anerkannt.
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ASFSTG
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10170
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##### PKG_LAENDERGRUPPEN_ERMITTELN.PRC_BESONDER_T2 #####
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ASFSTG
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10171
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Gemeinschaftsware! Teilnahme am automatisierten Verfahren nicht möglich!
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ASFSTG
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10172
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Einfuhr von Freiverkehrsware aus #1 im GVV!
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ASFSTG
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10173
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Bei der Anmeldung des Verfahrenscodes #1#2 ist die Beantragung einer Begünstigung nicht zulässig.
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ASFSTG
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10180
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##### PKG_ASF.PRC_ABSCHLUSS_DURCHFUEHREN #####
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ASFSTG
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10181
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Ein Testlauf kann nur durchgeführt werden, wenn die ASF-Testumgebung installiert wurde!
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ASFVST
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40000
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#### pkg_verbrauchsteuern ####
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ASFVST
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40010
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#### pkg_verbrauchsteuern. prc_vst_ermitteln####
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ASFVST
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40011
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Zum Verbrauchsteuercode #1 gibt es keine Maßnahme.
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ASFVST
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40012
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Die Verbrauchsteuer #1 ist doppelt angemeldet, berechnet wird sie nur einfach!
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ASFVST
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40013
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Die Maßnahme zum Verbrauchsteuercode #1 hat keine Komponenten.
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ASFVST
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40014
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Für Verbrauchsteuerart #1 muß das Gehalt #2 angegeben werden!
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ASFVST
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40015
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Für die Maßeinheit #1 mit Qualifikator #2 gibt es mehrere Umsetzungen für Gehalte!
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ASFVST
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40016
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Für die Verbrauchsteuerart #1 muß die Menge in der Maßeinheit "#2#3#4" angemeldet werden!
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Dokument:
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Meldungstextliste
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Generierungsdatum:
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13.12.2023
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Dokumentenversion:
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10.1.6
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Herausgabedatum:
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25.08.2023
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