Zum Nachweis der Direktbeförderung ist die Unterlage '7HHF' anzumelden (Feld "
Art der Unterlage (Position)"), sofern die Direktbeförderung nicht durch eine andere Unterlage (z.B. '4EEP') nachgewiesen wird.
Zum Nachweis des Gemeinschaftscharakters ist bei angemeldetem Verfahren '49' (Stellen 1-2 Feld "
Verfahrenscode") und bei einem Mitgliedstaat als Versendungsland (die Angabe im Feld "
Versendungsland" entspricht einem Wert aus der Codeliste
A1314 "EU-Mitgliedstaaten") eine gültige Unterlage des Bescheinigungsbereichs 6 (Feld "
Bereich der Unterlage (Position)" enthält den Wert '6') anzumelden. Ausgenommen sind die Unterlagen 'N018' und '4EEQ'.
Zum Nachweis der Freiverkehrseigenschaft/des Gemeinschaftscharakters ist bei angemeldetem Feld "
Versendungsland" 'AD' oder 'SM' und angemeldetem Feld "
Beantragte Begünstigung" '400' eine gültige Unterlage des Bescheinigungsbereichs 6 (Feld "
Bereich der Unterlage (Position)" enthält den Wert '6') anzumelden. Ausgenommen sind die Unterlagen 'N018' und '4EEQ'.
Zum Nachweis der Freiverkehrseigenschaft sind bei angemeldetem Feld "
Versendungsland" 'TR' und angemeldetem Feld "
Beantragte Begünstigung" '400' bzw. '420' die Unterlagen "A.TR" oder "Präferenz im Reise-/Postverkehr für Waren des freien Verkehrs aus der Türkei" (Feld "
Bereich der Unterlage (Position)" enthält den Wert '6', Feld "
Art der Unterlage (Position)" = 'N018' oder '4EEQ') anzumelden.