ZELOS
Fachlicher Teil
Nachricht
"Anforderung von Unterlagen, Vorpapieren, Transportdokumenten und Stellungnahmen" (E_DOC_REQ)
Technischer Nachrichtentyp:
Nachrichtenversion:
DEDRQC
C.1.1
 
Feldbeschreibung
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Anforderung von Unterlagen, Vorpapieren, Transportdokumenten und Stellungnahmen
E_DOC_REQ
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Allgemeine Angaben zur Nachricht
Typ der Nachricht:
Zollnachricht
Fachlicher Nachrichtentyp:
E_DOC_REQ
Fachlicher Typ (entschlüsselt):
Anforderung von Unterlagen, Vorpapieren, Transportdokumenten und Stellungnahmen
Technischer Nachrichtentyp:
DEDRQC
Version der Nachricht:
C.1.1
Funktion:
 
Die Nachricht E_DOC_REQ ist eine Anfragenachricht der Zollverwaltung auf eine vom Teilnehmer vorgenommene Anmeldung.

Mit der Anfragenachricht werden von der Zollverwaltung beim Nachrichtenempfänger Unterlagen und/oder Stellungnahmen angefordert.

Die Anforderung von Unterlagen und/oder Stellungnahmen kann sich auf die gesamte Anmeldung, einen Teil der Anmeldung (z.B. ein oder mehrere vZA/AZ zu einer EGZ) und/oder auf einzelne Positionen der Anmeldung beziehen.
Bei dem europäischen Fachverfahren EAS (ESumA) sowie bei NEE kann eine Anforderung von Unterlagen nur auf Positionsebene erfolgen.
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Struktur der Nachricht
Die Nachricht ist logisch in bis zu drei Ebenen unterteilt, die auch aus der (fachlichen) Struktur der Nachricht ersichtlich sind:

Kopfebene: "Anforderung von Unterlagen, Vorpapieren, Transportdokumenten und Stellungnahmen"
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+-- Rumpfebene: "Rumpf"
    |
    |
    +-- Positionsebene: "Position"
           
Alle Felder bzw. Datengruppen, die nicht zur Rumpfebene oder zur Positionsebene gehören, gelten als der Kopfebene zugehörig.

Ist die Rumpfebene nur einfach angebbar (Wiederholfaktor = 1), gelten auch die Felder und Datengruppen der Rumpfebene als der Kopfebene zugehörig.
In diesem Fall enthält die Nachricht faktisch nur zwei Ebenen: Kopfebene (inkl. Rumpfebene) und ggf. Positionsebene.

Ob die Rumpfebene mehrfach oder nur einfach angebbar ist, ergibt sich aus den Beschreibungen bei der Datengruppe "Rumpf".


Beispiel 1
Bei dem Bezugsvorgang handelt es sich um eine EGZ-FV, EGZ-AV, BA oder ZiA.
Die Rumpfebene (Datengruppe "Rumpf") ist hier bis zu 999x angebbar. Die Nachricht ist in drei logische Ebenen unterteilt:

Kopfebene: "Anforderung von Unterlagen, Vorpapieren, Transportdokumenten und Stellungnahmen" (1x)
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+-- Rumpfebene: "Rumpf" (999x)
    |
    |
    +-- Positionsebene: "Position" (999x)

Die drei logischen Ebenen werden in diesem Fall wie folgt verwendet:
- Ebene 1 - Kopfebene
  -> Allgemeine Informationen zum Bezugsvorgang und
  -> Übermittlung von Mitteilungen/Anfragen zum Bezugsvorgang EGZ-FV, EGZ-AV, BA oder ZiA
- Ebene 2 - Rumpfebene
  -> Übermittlung von Mitteilungen/Anfragen zu im Bezugsvorgang EGZ-FV, EGZ-AV, BA oder ZiA enthaltenen vZA/AZ
- Ebene 3 - Positionsebene
  -> Übermittlung von Mitteilungen/Anfragen zu im Bezugsvorgang EGZ-FV, EGZ-AV, BA oder ZiA enthaltenen Positionen


Beispiel 2
Bei dem Bezugsvorgang handelt es sich um einen anderen Bezugsvorgang als eine EGZ-FV, EGZ-AV, BA oder ZiA.
Die Rumpfebene (Datengruppe "Rumpf") ist hier nur einfach angebbar, die Felder und Datengruppen der Rumpfebene gelten daher als der Kopfebene zugehörig.
Die Nachricht ist dadurch in nur zwei logische Ebenen unterteilt:

Kopfebene: "Anforderung von Unterlagen, Vorpapieren, Transportdokumenten und Stellungnahmen" (1x)
|            und "Rumpf" (1x)
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+-- Positionsebene: "Position" (99.999x)

Die beiden logischen Ebenen werden in diesem Fall wie folgt verwendet:
- Ebene 1 - Kopfebene
  -> Allgemeine Informationen zum Bezugsvorgang
- Ebene 1 - Erweiterung der Kopfebene um "Rumpf"
  -> Übermittlung von Mitteilungen/Anfragen zum Bezugsvorgang
- Ebene 2 - Positionsebene
  -> Übermittlung von Mitteilungen/Anfragen zu im Bezugsvorgang enthaltenen Positionen
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Bemerkungen
Es ist es möglich, dass Unterlagen angefragt werden, welche nicht in der Anmeldung angegeben worden sind.

Die Nachricht E_DOC_REQ wird dem Sender des Bezugsvorgangs übermittelt.
Sender des Bezugsvorganges sind folgende Teilnehmer:

EAS:
ESumA => Sender der E_ENS_DAT

Einfuhr:
=> Sender der SCWDEC,
=> Sender der SCWREC,
=> Sender der CFCDEC,
=> Sender der CFCREC,
=> Sender der SCIDEC,
=> Sender der SCIREC,
=> Sender der CFCPED,
=> Sender der SCIPED,
=> Sender der SCOPED,
=> Sender der SCWPED oder
=> Sender der CUSWAT


Abweichend zu dieser Regelung wird die Nachricht bei den Verfahren SumA und NEE an folgende Teilnehmer gesandt:

SumA:
- Verwahrer, (außer bei Verwahrung am Amtsplatz),
- Verfügungsberechtigter, wenn dieser vom Verwahrer abweicht,
- Vertreter, wenn dieser vom Verwahrer und vom Verfügungsberechtigten abweicht und
- Gestellender, wenn dieser vom Verwahrer und vom Verfügungsberechtigten abweicht und kein Vertreter erfasst ist

Die Regelungen der beiden letztgenannten Führungsstriche finden keine Anwendung bei SumA-Vorgängen bzw. SumA-Positionen, die durch Aufteilung oder Konsolidierung entstanden sind.

Eine Anfrage zu mehreren Positionen oder auf Kopfebene ist nur möglich, wenn der Verwahrer in allen Positionen identisch ist.

Wurde keine EORI-Nummer für den Verwahrer angegeben, ist eine Anfrage zu mehreren Positionen nicht möglich.

In den vorgenannten Fällen ist die Nichtidentität von Personen dann gegeben, wenn ihre EORI-Nummern und/oder ihre Niederlassungsnummern voneinander abweichen.


NEE:
1. der Antragsteller, sofern erfasst - andernfalls
2. der (erste) Abgabenschuldner, sofern erfasst - andernfalls
3. der Erstattungsberechtigte.
Ist zu der jeweils zutreffenden Person ein Vertreter erfasst, dann ist dieser der Adressat.

Sind mehrere Abgabenschuldner erfasst, wird die Anfrage an jeden Abgabenschuldner gesondert gerichtet.


Datenübermittlungsdienstleister
Die Anfrage wird grundsätzlich an den technischen Sender der Bezugsnachricht gerichtet.
Der technische Sender der ATLAS-Teilnehmer-Nachricht ist grundsätzlich der fachliche Anmelder der Bezugsnachricht bzw. dessen Vertreter.
Weicht der technische Sender der Bezugsnachricht vom fachlichen Verantwortlichen der E_DOC_REQ ab, da beispielsweise eine Übermittlung durch einen Datenübermittlungsdienstleister erfolgte, wird die Nachricht mit Ausnahme des Verfahrens NEE zusätzlich an den fachlichen Verantwortlichen der E_DOC_REQ gesandt.


Frist
Werden angeforderte Unterlagen nicht innerhalb der definierten Frist vorgelegt, kann die Anmeldung nicht bearbeitet werden (u.a. Art. 194 UZK). In diesem Fall kann die Ware beispielsweise eingezogen werden.


Hinweis zu den ZvG
Eine Verpflichtung des Beteiligten, Unterlagen vorzulegen, besteht bei der Einfuhr erst ab Verbringen der Ware in das Zollgebiet der Union. Erst ab diesem Zeitpunkt steht die Ware unter zollamtlicher Überwachung, in deren Rahmen alle für erforderlich erachteten Kontrollen vorgenommen werden können. Dies lässt sich aus Art. 134 Abs. 1 i.V.m. Art. 46 UZK sowie Art. 15 Abs. 1 UZK herleiten. Konkret für die Zollanmeldung ist Art. 188 UZK einschlägig, wonach für angenommene Zollanmeldungen u.a. Unterlagen angefordert werden können.

Es dürfen alle vor Gestellung der Waren vorliegenden Angaben, die sich u.a. auch aus sonstigen Unterlagen ergeben können, verwertet werden (Art. 227 UZK-IA).
Allerdings ist der Teilnehmer im Rahmen der ZvG-Prüfung nicht verpflichtet, Unterlagen vorzulegen.

Legt der Teilnehmer zu einer ZvG die angefragten Unterlagen nicht vor, ist mit einer Verzögerung der Abfertigung zu rechnen.


Übermittlung der Nachricht E_DOC_REQ
Nach der Abgabe folgender Teilnehmernachrichten ist die Anfrage mittels der E_DOC_REQ zulässig:

EAS (E_ENS_DAT)
ESumA:
Eine Anfrage aus der Fachanwendung EAS, ESumA ist nur zulässig, wenn die ESumA registriert ist und keine Position des Vorganges den Positionsstatus "gestellt" aufweist.

Einfuhr (CUSPRL, CFCDEC, CFCREC, CFCPED, SCWDEC, SCIDEC, SCIPED, SCIREC, CUSWAT, SCWPED, SCOPED, PRLCON, CHGTST, CUSPCS und SCWREC)
Hinweis:
Beim Fachverfahren SumA gilt zusätzlich, dass wenn die SumA nicht durch eine der vorgenannten Nachrichten entstanden ist, die E_DOC_REQ erstellt werden kann, wenn einer der genannten möglichen Empfänger Teilnehmer ist.

NEE
wenn der Vorgang durch den Benutzer in ATLAS registriert ist.


Hinweis:
Erst nach der Übermittlung der Anmeldung in dem jeweiligen System ist eine Unterlagenanfrage möglich. Davon unberührt ist die Übermittlung von weiteren Nachrichten wie (E_AIV_NOT etc.).


Allgemeiner Hinweis zur Anfragenachricht E_DOC_REQ:
Die bisher in den jeweiligen Fachverfahren implementierten Anfragenachrichten bleiben für einen Übergangszeitraum erhalten. Somit besteht die Möglichkeit, dass zu einer Unterlage zwei Anfragen beim Teilnehmer eingehen
Diese Problemfälle werden sukzessive behoben.
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IT-Verfahren ATLAS - EDI-Implementierungshandbuch
Dokument:
Feldbeschreibung
Generierungsdatum:
13.12.2023
Dokumentenversion:
10.1.4
Herausgabedatum:
21.04.2023