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Feldbeschreibung
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1
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Allgemeine Angaben zur Nachricht
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Teilnehmernachricht
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E_DOC_DAT
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Übermittlung von Unterlagen, Vorpapieren, Transportdokumenten und Stellungnahmen
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DEDDTC
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C.1.1
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Die Nachricht E_DOC_DAT ist eine Nachricht eines Teilnehmers an die Zollverwaltung.
Mit Hilfe der Nachricht kann der Teilnehmer auf eine Anfrage der Zollstelle zu einem Vorgang antworten oder proaktiv grundsätzlich innerhalb von 60 Minuten nach der Registrierung/Entgegennahme die Unterlagen der Anmeldung der Zollstelle zur Verfügung stellen. Die in der E_DOC_DAT angegebenen Beteiligten müssen mit den im Bezugsvorgang angegebenen Beteiligten identisch sein. Für den Fall, dass die in der Nachricht angegebenen Beteiligten nicht identisch sind mit denen des Bezugsvorgangs, wird die Einarbeitung der E_DOC_DAT abgelehnt und dem Teilnehmer wird mittels E_ERR_NCK der entsprechende Fehlercode mitgeteilt. Bei der Einarbeitung von Unterlagen für eine EGZ/BA kann der Teilnehmer ab dem Senden der ersten Teilübermittlung bis zum Eingang der letzten Teilübermittlung + 60 min proaktiv Unterlagen übermitteln. Pro EGZ/BA sind somit mehrere proaktive E_DOC_DAT-Nachrichten zugelassen, um im Laufe des Monats mehrfach proaktiv Unterlagen für die verschiedenen Positionen melden zu können. Als "Teil-E_DOC_DAT" wird dabei im Folgenden eine von mehreren möglichen übermittelten Teilnachrichten der E_DOC_DAT bezeichnet. Nach Ablehnung einer Teil-E_DOC_DAT ist das Senden weiterer Teilnachrichten einer E_DOC_DAT möglich. Zu jeder vZA/AZ und zu jeder Position dürfen Unterlagen nur in einer Teil-E_DOC_DAT angemeldet werden. Ein erneutes Anmelden einer Unterlage zu einer vZA/AZ, zu welcher bereits eine Kopf-Unterlage übermittelt wurde, und ein erneutes Anmelden einer Unterlage zu einer Position, zu welcher bereits eine Positionsunterlage übermittelt wurde, wird mit einer Fehlermeldung abgelehnt. Für die Nachricht ist eine maximale Nachrichtengröße von 20 MB zulässig. |
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Die Nachricht ist logisch in bis zu drei Ebenen unterteilt, die auch aus der (fachlichen) Struktur der Nachricht ersichtlich sind:
Kopfebene: "Übermittlung von Unterlagen, Vorpapieren, Transportdokumenten und Stellungnahmen" | | +-- Rumpfebene: "Rumpf" | | +-- Positionsebene: "Position" Alle Felder bzw. Datengruppen, die nicht zur Rumpfebene oder zur Positionsebene gehören, gelten als der Kopfebene zugehörig. Ist die Rumpfebene nur einfach angebbar (Wiederholfaktor = 1), gelten auch die Felder und Datengruppen der Rumpfebene als der Kopfebene zugehörig. In diesem Fall enthält die Nachricht faktisch nur zwei Ebenen: Kopfebene (inkl. Rumpfebene) und ggf. Positionsebene. Ob die Rumpfebene mehrfach oder nur einfach angebbar ist, ergibt sich aus den Beschreibungen bei der Datengruppe "Rumpf". Beispiel 1 Bei dem Bezugsvorgang handelt es sich um eine EGZ-FV, EGZ-AV, BA oder ZiA. Die Rumpfebene (Datengruppe "Rumpf") ist hier bis zu 999x angebbar. Die Nachricht ist in drei logische Ebenen unterteilt: Kopfebene: "Übermittlung von Unterlagen, Vorpapieren, Transportdokumenten und Stellungnahmen" (1x) | | +-- Rumpfebene: "Rumpf" (999x) | | +-- Positionsebene: "Position" (999x) Die drei logischen Ebenen werden in diesem Fall wie folgt verwendet: - Ebene 1 - Kopfebene -> Allgemeine Informationen zum Bezugsvorgang und -> Übermittlung von Stellungnahmen zum Bezugsvorgang EGZ-FV, EGZ-AV, BA oder ZiA - Ebene 2 - Rumpfebene -> Übermittlung von Unterlagen/Stellungnahmen zu im Bezugsvorgang EGZ-FV, EGZ-AV, BA oder ZiA enthaltenen vZA/AZ - Ebene 3 - Positionsebene -> Übermittlung von Unterlagen/Stellungnahmen zu im Bezugsvorgang EGZ-FV, EGZ-AV, BA oder ZiA enthaltenen Positionen Beispiel 2 Bei dem Bezugsvorgang handelt es sich um einen anderen Bezugsvorgang als eine EGZ-FV, EGZ-AV, BA oder ZiA. Die Rumpfebene (Datengruppe "Rumpf") ist hier nur einfach angebbar, die Felder und Datengruppen der Rumpfebene gelten daher als der Kopfebene zugehörig. Die Nachricht ist dadurch in nur zwei logische Ebenen unterteilt: Kopfebene: "Übermittlung von Unterlagen, Vorpapieren, Transportdokumenten und Stellungnahmen" (1x) | und "Rumpf" (1x) | +-- Positionsebene: "Position" (99.999x) Die beiden logischen Ebenen werden in diesem Fall wie folgt verwendet: - Ebene 1 - Kopfebene -> Allgemeine Informationen zum Bezugsvorgang - Ebene 1 - Erweiterung der Kopfebene um "Rumpf" -> Übermittlung von Unterlagen/Stellungnahmen zum Bezugsvorgang - Ebene 2 - Positionsebene -> Übermittlung von Unterlagen/Stellungnahmen zu im Bezugsvorgang enthaltenen Positionen |
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Proaktive Übermittlung:
Die proaktive Übermittlung von Unterlagen ist einmalig (mehrmals im Falle einer EGZ/BA) bei Anmeldungen zu folgenden Fachverfahren möglich: - ZB - ZL - AEGZ und - EAS (ESumA) Bei den Fachverfahren SumA und NEE können die Unterlagen nicht proaktiv übermittelt werden. Bei folgenden Fallbeispielen werden regelmäßig Unterlagen von den Zollstellen angefordert: - Rückwarenabfertigung - Anti-Dumping Erklärung - Überwachungsdokumente - Einfuhrgenehmigungen nach Außenwirtschaftsrecht - Anmeldung zu den Verfahren 42/ 63 geeignete Unterlagen zum Nachweis, dass die Gegenstände zur Beförderung oder Versendung in das übrige Unionsgebiet bestimmt sind In diesen Fällen bietet sich eine proaktive Übermittlung an. Bei der Übermittlung der Unterlagen ohne Anfrage (proaktiv) ist folgendes zu beachten: 1. Das Datenfeld "Art der Anmeldung" muss den Wert 'P' enthalten. 2. Die Nachricht ist an die Zollstelle zu senden, bei der die referenzierte Anmeldung abgegeben worden ist. 3. Es können nur Unterlagen übermittelt werden, welche im referenzierten Vorgang angemeldet worden sind. 4. Mitteilungen an die Zollstelle sind nicht zulässig. 5. Die proaktive Übermittlung ist bei den Verfahren Einfuhr und EAS nur innerhalb von 60 Minuten nach der Registrierung/Entgegennahme der Bezugsanmeldung möglich. 6. Die proaktive Übermittlung ist beim Verfahren Einfuhr nur bis zur Annahme der Zollanmeldung und maximal innerhalb von 60 Minuten nach der Registrierung/Entgegennahme der Bezugsanmeldung möglich. 7. Die proaktive Übermittlung für eine EGZ/BA ist ab dem Senden der ersten Teilübermittlung bis zum Eingang der letzten Teilübermittlung + 60 Minuten möglich. 8. Zu dem Vorgang darf bisher keine Anfrage vorliegen. 9. Es können nur Unterlagen übermittelt werden, die in der Spalte "Kennzeichen Kopie" der Codeliste I0255 "ZELOS-Unterlagen" den Wert '1' enthalten und im Bezugsvorgang angemeldet worden sind. Übermittlung auf Anfrage: Hat die Zollstelle mittels der Nachricht E_DOC_REQ Unterlagen angefordert oder/und Stellungnahmen zum Sachverhalt angefragt, besteht für den Teilnehmer einmalig die Möglichkeit auf diese Anfrage mittels E_DOC_DAT zu antworten. Bei der Übermittlung der Unterlagen auf Anfrage ist folgendes zu beachten: 1. Das Datenfeld "Art der Anmeldung" muss den Wert 'A' enthalten. 2. Es muss eine Anfrage durch eine Zollstelle vorliegen. 3. Die Nachricht ist an die Zollstelle zu senden, welche die Anfrage vorgenommen hat. 4. Es sind alle angefragten Unterlagen mit dem Kennzeichen Kopie '1' und alle Mitteilungsfelder mit dem Kennzeichen '1' zu übermitteln. 5. Es können nur angefragte Unterlagen übermittelt werden. Hinweis: Änderung des Bezugsvorgangs Wurde seit der Anfrage eine der folgenden Änderungen des Bezugsvorgangs vorgenommen, wird die Antwort abgelehnt, wenn: - die angefragten Unterlagendaten des Bezugsvorgangs geändert wurden (Hinweis: Eine Unterlage wurde geändert, wenn der Typ und/oder das Kennzeichen der angefragten Unterlage geändert worden sind) und/oder - die Positionen des Bezugsvorgangs gelöscht, zurückgegeben (nur bei den Verfahren: AEGZ und ZL), nicht angenommen (nur beim Verfahren: ZB), für unwirksam erklärt (nur beim Verfahren: ZB), für ungültig erklärt (nur beim Verfahren: ZB), das Kennzeichen "Erledigung außerhalb ATLAS" gesetzt worden ist (nur beim Verfahren: ZB) bzw. die Position storniert wurde. In diesem Fall erfolgt eine erneute Bewertung durch die Zollstelle. Unterlagen Die Unterlagen werden unterteilt: Es wird unterschieden zwischen Unterlagen, die nicht als Kopie (Kennzeichen Kopie '0') vorzulegen sind und welche als Kopie (Kennzeichen Kopie '1') übermittelt werden können. Eine Übermittlung von angefragten Unterlagen mit dem Kennzeichen Kopie '0' ist zulässig. Alle Unterlagen, welche mittels Nachricht E_DOC_REQ mit dem Kennzeichen Kopie '1' angefragt worden sind, müssen in der entsprechenden Antwortnachricht E_DOC_DAT enthalten sein. |
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Dokument:
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Feldbeschreibung
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Generierungsdatum:
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13.12.2023
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Dokumentenversion:
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10.1.4
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Herausgabedatum:
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21.04.2023
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