Die Angabe ist nur zulässig, wenn das Feld "
Anmelder (Straße und Hausnummer)" einen Wert enthält.
Die Angabe ist erforderlich, wenn das Feld "
Anmelder (Straße und Hausnummer)" einen Wert und das Feld "
Anmelder (Land)" den Wert 'DE' enthält; in diesen Fällen muss das Feld einen 5-stelligen (n5) Zahlenwert enthalten.
Eine Angabe in einer Ergänzung bzw. letzten Übertragung (das Feld "
Nachrichtenfunktion" enthält einen der Werte '2' oder '22') oder in einer Änderungsnachricht (das Feld "
Nachrichtenfunktion" enthält den Wert '36') muss mit der ursprünglich übermittelten Angabe identisch sein.