1. Die Angabe einer IATA-konformen ULD-Nummer ist erforderlich, wenn das Feld "
Neue Art des spezifischen Ordnungsbegriffs" den Wert 'ULD' enthält.
Anhand des folgenden Schemas ("LE-Syntax") wird eine Ladeeinheit erkannt:
Stelle 01-03: Art der Ladeeinheit (alphanumerische Zeichen, wobei ein Zeichen ein alphabetischer Wert sein muss).
Stelle 04-07: Nummer der Ladeeinheit (numerischer Wert größer Null)
Stelle 08-10: 2- oder 3-stelliger Carriercode des Eigners (Luftverkehrsgesellschaft) der Ladeeinheit; anstelle des Carriercodes kann aus Organisationsgründen auch der "Origin" (entspricht "DEP") der Ladeeinheit angegeben werden, wenn die betreffende LVG die Eindeutigkeit des jeweiligen Beförderungsvorgangs sicherstellen kann. Der Carriercode ist in der Regel alphabetisch; beim 2-stelligen Carriercode ist jedoch auch ein alphanumerischer Carriercode möglich, wobei entweder die Kombination Buchstabe/Ziffer oder Ziffer/Buchstabe gegeben sein muss; beim 2-stelligen Carriercode ist die 10. Stelle ein Leerzeichen bzw. nicht relevant.
Stelle 11-44: nicht relevant
Oder
Stelle 01-03: Art der Ladeeinheit (alphanumerische Zeichen, wobei ein Zeichen ein alphabetischer Wert sein muss).
Stelle 04-08: Nummer der Ladeeinheit (numerischer Wert größer Null)
Stelle 09-11: 2- oder 3-stelliger Carriercode des Eigners (Luftverkehrsgesellschaft) der Ladeeinheit; anstelle des Carriercodes kann aus Organisationsgründen auch der "Origin" (entspricht "DEP") der Ladeeinheit angegeben werden, wenn die betreffende LVG die Eindeutigkeit des jeweiligen Beförderungsvorgangs sicherstellen kann. Der Carriercode ist in der Regel alphabetisch; beim 2-stelligen Carriercode ist jedoch auch ein alphanumerischer Carriercode möglich, wobei entweder die Kombination Buchstabe/Ziffer oder Ziffer/Buchstabe gegeben sein muss; beim 2-stelligen Carriercode ist die 11. Stelle ein Leerzeichen bzw. nicht relevant.
Stelle 12-44: nicht relevant
2. Enthält das Feld "
Neue Art des spezifischen Ordnungsbegriffs" den Wert 'ULD', so dürfen in dieser Nachricht die Felder "
Neue Art des spezifischen Ordnungsbegriffs", "
Neuer spezifischer Ordnungsbegriff" und im Bezugsvorgang die Felder "Verwahrer (TIN)" und "Zollrechtlicher Status" bei gleicher "Nummer der Beförderung", "Abgangsstelle/Beladeort", "Vorpapierart" und gleichem "Ankunftsdatum" nicht mehrmals mit den gleichen Werten gefüllt sein.
3. Enthält das Feld "
Neue Art des spezifischen Ordnungsbegriffs" den Wert 'AWB' oder 'ULD' und liegt der in diesem Feld angegebene spezifische Ordnungsbegriff mit gleicher spezifischer Ordnungsbegriffsart bereits in einem anderen zollrechtlichen Status vor, so wird eine Warnung (WRG) ausgegeben.
4. Enthält das Feld "
Neue Art des spezifischen Ordnungsbegriffs" den Wert 'ULD', so wird geprüft, ob in dieser Nachricht die Felder "
Neue Art des spezifischen Ordnungsbegriffs", "
Neuer spezifischer Ordnungsbegriff" und im Bezugsvorgang die Felder "Verwahrer (TIN)" in einer Position mit Status ungleich "Erledigt" oder "Storniert" eines anderen Vorgangs mit den gleichen Werten gefüllt sind. Ist dies der Fall, so wird eine Warnung (WRG) ausgegeben.