Die aufgelisteten Abgabenschuldner sind gesamtschuldnerisch zur Erfüllung der Zollschuld verpflichtet.
Enthält der NEE-Vorgang, auf den sich die Nachricht bezieht, die EORI-Nummer und eine Niederlassungsnummer des Abgabenschuldners, dann werden die mitgeteilten EORI-Nummern und die mitgeteilten Niederlassungsnummern zurückgegeben. Wenn eine EORI-Nummer, aber keine Niederlassungsnummer mitgeteilt wurde, werden die mitgeteilte EORI-Nummer und der Wert '0000' als Niederlassungsnummer des Abgabenschuldners zurückgegeben. Darüber hinaus werden stets die in den Beteiligtenstammdaten der Zollverwaltung zur EORI-Nummer hinterlegten Adressdaten des Hauptsitzes des Abgabenschuldners übermittelt. Wurden keine EORI-Nummern mitgeteilt, werden die Adressdaten aus dem Bezugsvorgang zurückgegeben.
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