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Feldbeschreibung
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163
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XML-Angaben
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Feld-Angaben
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max. Feld-Wiederholung:
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1
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Code (IATA-Schlüssel) für den Abgangsflughafen im Luftverkehr
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Eine Angabe in diesem Feld ist als Antrag auf Aufteilung gemäß Anhang 23-01 UZK-IA zu werten. Wird das Feld nicht gefüllt obwohl die unter "Prüfungen" genannten Bedingungen erfüllt sind, erfolgt keine Aufteilung. Der angemeldete Betrag im Feld "Betrag der gesamten Luftfrachtkosten" wird in diesem Fall in der Zollwertberechnung berücksichtigt.
Wird mit einer Erst-EGZ keine Angabe im Feld "Art des Beförderungsmittels an der Grenze" oder "Verkehrszweig an der Grenze" übermittelt, dann erfolgt die Prüfung gegen den Inhalt des Feldes "SCIREC.Art des Beförderungsmittels an der Grenze" bzw. "SCIREC.Verkehrszweig an der Grenze" der vZA/AZ-AV. Wird mit einer Erst-EGZ keine Angabe im Feld "EU-Code" übermittelt, dann erfolgt die Prüfung gegen den Inhalt des Feldes "SCIREC.EU-Code" der vZA/AZ-AV, wenn im Feld "Warennummer" der Erst-EGZ ebenfalls keine Angabe übermittelt wird. |
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Dokument:
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Feldbeschreibung
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Generierungsdatum:
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13.12.2023
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Dokumentenversion:
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10.1.0
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Herausgabedatum:
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29.04.2022
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