Angabe ist nur zulässig und erforderlich,
- wenn das Feld "
Kennzeichen D.V.1" den Wert '0' beinhaltet
- und im Feld "
EU-Code" in der durch die Registriernummer vZA/AZ bzw. MRN vZA/AZ eindeutig identifizierten vZA/AZ oder in der EGZ nicht der Wert 'E01' oder 'E02' übermittelt wird
- und in der vZA/AZ-Position das Feld "
CFCREC.Zollwert" übermittelt wird.
Bei Zutreffen der vorgenannten Bedingung ist eine Angabe nicht erforderlich, wenn das Feld "
EU-Code" den Wert '8E3' enthält und weder das Feld "
Art der Unterlage (Anmeldung)" noch das Feld "
Art der Unterlage (Position)" den Wert '9DAB' enthalten.
Angabe ist unzulässig, wenn das Feld "
Kennzeichen D.V.1" den Wert '1' beinhaltet.