Eine Angabe ist nur zulässig, wenn das Feld "
Anmelder (TIN)" keinen Wert enthält.
Die Angabe ist erforderlich, wenn das Feld "
Anmelder (TIN)" keinen Wert und das Feld "
Nachrichtenfunktion" einen der Werte '9' oder '47' enthält.
Eine Angabe in einer Ergänzung bzw. letzten Übertragung (das Feld "
Nachrichtenfunktion" enthält einen der Werte '2' oder '22') oder in einer Änderungsnachricht (das Feld "
Nachrichtenfunktion" enthält den Wert '36') muss mit der ursprünglich übermittelten Angabe identisch sein.