Zu übermitteln ist die Nummer des Nachweises der Beendigung des Zolllagerverfahrens (z.B. ATLAS-Registriernummer, MRN, Registriernummer einer Anmeldung im Papierverfahren).
Bei unwiederbringlich verloren gegangenen Waren, sog. Schwund oder Untergang, ist das Aktenzeichen des Vorgangs der zuständigen Überwachungszollstelle anzugeben, mit dem der Schwund/Untergang anerkannt wurde.
Bei der Korrektur (Erhöhung) der Lagerbestände durch Übermittlung einer negativen Abgangsmenge zur Zubuchung festgestellter Mehrmengen ist das Aktenzeichen des Vorgangs der zuständigen Überwachungszollstelle anzugeben, mit dem die Mehrmenge anerkannt wurde.
Bei der Korrektur (Erhöhung) der Lagerbestände durch Übermittlung einer negativen Abgangsmenge zur Behebung von Doppelabbuchungen sowie Stornierungen, Ungültigkeits- oder Unwirksamerklärungen von Zollanmeldungen ohne Löschung des darin enthaltenen BE-Anteils ZL ist- sofern bekannt- die Registriernummer bzw. MRN des Vorgangs anzugeben, der zu der Doppelabbuchung geführt hat bzw. der storniert, für ungültig oder für unwirksam erklärt wurde. Ist die Registriernummer nicht ermittelbar, ist das Aktenzeichen des Vorgangs der zuständigen Überwachungszollstelle anzugeben, mit dem die Differenz als aufgeklärt anerkannt wurde.
Bei der Korrektur (Erhöhung) der Lagerbestände durch Übermittlung einer negativen Abgangsmenge zur Behebung von Fehlreferenzierungen sind die MRN bzw. Registriernummer und Positionsnummer anzugeben, die richtigerweise hätten referenziert werden sollen.
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