Hat eine Zollstelle eine Übermittlung angefordert und/oder Stellungnahmen zu einem Sachverhalt angefragt, besteht für den Teilnehmer einmalig die Möglichkeit, auf diese Anfrage mittels einer "Übermittlung von Unterlagen, Vorpapieren, Transportdokumenten und Stellungnahmen" (E_DOC_DAT (DEZDDC)) zu antworten, - solange die gesetzte Frist noch nicht verstrichen ist, - sofern alle mit dem Kennzeichen "1" angefragten Mitteilungsfelder übermittelt werden, - sofern alle mit dem Kennzeichen "1" angefragten Unterlagen, Vorpapiere und Transportdokumente übermittelt werden, - sofern seit der Anfrage keine Daten angefragter Unterlagen, Vorpapiere oder Transportdokumente des Bezugsvorgangs geändert wurden.
Versand-Überführung: - Die Übermittlung der Nachricht erfolgt ausschließlich als fachliche Antwort oder in fachlicher Reaktion auf eine Nachricht "Versandanmeldung" (E_DEP_DAT).
Ausfuhr-Überführung oder -Erledigung: - Die Übermittlung der Nachricht erfolgt ausschließlich als fachliche Antwort oder in fachlicher Reaktion auf eine Nachricht "Anmeldung zur Ausfuhr" (E_EXP_DAT).
Ausgangsüberwachung: - Die Übermittlung der Nachricht erfolgt ausschließlich als fachliche Antwort auf eine Nachricht "Informationen zum Ausgang" (E_EXT_INF).
Wiederausfuhr: - Die Übermittlung der Nachricht erfolgt ausschließlich als fachliche Antwort oder in fachlicher Reaktion auf eine Nachricht "Summarische Ausgangsanmeldung" (E_EXS_DAT) bzw. "Wiederausfuhrmitteilung" (E_REE_DAT).
Unterlagen, Vorpapiere und Transportdokumente, die mit dem Kennzeichen "0" angefragt werden, sind im Original an der anfordernden Dienststelle vorzulegen. Es ist es möglich, dass zum selben Vorgang mehrmals angefragt wird. Es ist es möglich, dass Verweise, Unterlagen, Vorpapiere oder Transportdokumente angefragt werden, welche nicht in der Anmeldung angegeben worden sind. Werden angeforderte Unterlagen nicht innerhalb der definierten Frist vorgelegt, kann der Vorgang im Regelfall nicht bearbeitet werden (u.a. Art. 194 UZK). Die bereits vorhandenen Rückfragemöglichkeiten, insbesondere die Übermittlung von Nachrichten "Kontrollmaßnahme zur Ausfuhr" (E_EXP_CTL) und "Kontrollmaßnahme am Ausgang" (E_EXT_CTL) mit den Kontrollmaßnahmen "1" und "10" (Dokumentenkontrolle) bleiben erhalten. Somit besteht die Möglichkeit, dass zu einer Unterlage parallel mehr als eine Anfrage beim Teilnehmer eingeht. Mit "korrespondierend" wird derjenige Verweis, diejenige Unterlage, dasjenige Vorpapier, dasjenige Transportdokument bzw. diejenige Ebene bezeichnet, der/die/das sich in der referenzierten Bezugsnachricht an gleicher Stelle der strukturellen Hierarchie bei Übereinstimmung der Sequenznummern auf allen wiederholbaren Ebenen befindet. Die Verwendung von ZELOS im Rahmen der Erledigung an einer Ausfuhrzollstelle ist zwar konzipiert und grundsätzlich hier beschrieben, wird jedoch vorerst zollseitig nicht umgesetzt.
Externe Verweise: Dieser Nachrichtentyp basiert nicht auf einem Nachrichtentyp der DDNTA/DDNXA.
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