Summarische Anmeldung
Fachlicher Teil
Nachricht
"Änderung Verfügungsberechtigter" (CHGOFF)
Technischer Nachrichtentyp:
Nachrichtenversion:
SCHOFG
G.1.0
 
Feldbeschreibung
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Änderung Verfügungsberechtigter
CHGOFF
1
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Allgemeine Angaben zur Nachricht
Typ der Nachricht:
Teilnehmernachricht
Fachlicher Nachrichtentyp:
CHGOFF
Fachlicher Typ (entschlüsselt):
Change of Authorized Official
Technischer Nachrichtentyp:
SCHOFG
Version der Nachricht:
G.1.0
Funktion:
 
Die Nachricht dient der Übermittlung von Daten zur Änderung des Verfügungsberechtigten.
Ist ein unzutreffender Verfügungsberechtigter im System hinterlegt, so muss er - auch nach Bestätigung der Gestellung - geändert werden können.
In einer Nachricht kann die Änderung des Verfügungsberechtigten für mehrere Positionen einer Summarischen Anmeldung veranlasst werden.
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Struktur der Nachricht
Die Nachricht ist in zwei logische Ebenen unterteilt, die auch aus der (fachlichen) Struktur der Nachricht ersichtlich sind:

Kopfebene: "Änderung Verfügungsberechtigter"
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+-- Positionsebene: "Position"
           
Alle Felder bzw. Datengruppen, die nicht zur Positionsebene gehören, gelten als der Kopfebene zugehörig. Dies gilt insbesondere auch für eine evtl. vorhandene Datengruppe "Rumpf".
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Bemerkungen
Die Änderung des Verfügungsberechtigten ist in folgenden Fällen unzulässig:
-  Die Position hat den Status der Bearbeitung "Vorzeitig", "Erledigt" oder "Storniert".
-  Die Position hat den Sperrvermerk "Sicherstellung" oder "Beschlagnahme".
-  Die Position (Bezugsvorgang) wurde entweder noch nicht gegen einen referenzierten ESumA-Vorgang abgeglichen oder ein Abgleich hat ein Risiko ergeben.
-  Die Anmeldefrist ist bereits überschritten.
-  Der gespeicherte und der neue Verfügungsberechtigte sind inklusive der Niederlassungsnummer gleich.
-  Bei einer Identifikation über den artspezifischen Ordnungsbegriff ist der Antragsteller weder Verwahrer noch Verfügungsberechtigter.
-  Bei einer registriernummerbezogenen Änderung: Die Nachricht bezieht sich auf eine nicht vorhandene Registrier- und Positionsnummer.
-  Bei einer registriernummerbezogenen Änderung: Die EORI-Nummer des Antragstellers ist weder die gespeicherte EORI-Nummer des Gestellenden, des Vertreters, des Verwahrers noch die des Verfügungsberechtigten.

Bei ordnungsbegriffbezogener Identifikation gilt die Änderung für alle Parts einer Sendung, die beim gleichen Verwahrer lagern.
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IT-Verfahren ATLAS - EDI-Implementierungshandbuch
Dokument:
Feldbeschreibung
Generierungsdatum:
13.12.2023
Dokumentenversion:
10.1.0
Herausgabedatum:
29.04.2022