EUR-Lex Access to European Union law
This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 52023XC0308(02)
Information Notice – Public consultation Geographical indications from Japan 2023/C 86/13
Bekanntmachung einer öffentlichen Konsultation Geografische Angaben aus Japan 2023/C 86/13
Bekanntmachung einer öffentlichen Konsultation Geografische Angaben aus Japan 2023/C 86/13
PUB/2023/303
ABl. C 86 vom 8.3.2023, p. 26–27
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
8.3.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 86/26 |
BEKANNTMACHUNG EINER ÖFFENTLICHEN KONSULTATION
Geografische Angaben aus Japan
(2023/C 86/13)
Gemäß Artikel 14.30 des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens EU-Japan haben die japanischen Behörden eine Liste von weiteren geografischen Angaben im Hinblick auf deren Schutz im Rahmen des Abkommens übermittelt. Die Europäische Kommission prüft derzeit, ob diese geografischen Angaben im Rahmen des Abkommens geschützt werden sollen.
Die Kommission ermöglicht allen Mitgliedstaaten und Drittländern und allen in einem Mitgliedstaat oder Drittland ansässigen oder niedergelassenen natürlichen und juristischen Personen, die ein berechtigtes Interesse haben, mittels einer hinreichend begründeten Erklärung Einspruch gegen einen solchen Schutz einzulegen.
Die Einspruchserklärungen müssen innerhalb von zwei Monaten ab dem Datum dieser Veröffentlichung bei der Kommission eingehen. Sie sind an folgende E-Mail-Adresse zu richten: AGRI-G3@ec.europa.eu
Es werden nur die Einspruchserklärungen berücksichtigt, die innerhalb der oben genannten Frist eingehen und mit denen nachgewiesen wird, dass
a) |
der Name, dessen Schutz vorgeschlagen wird, mit dem Namen einer Pflanzensorte oder Tierrasse kollidiert und daher geeignet ist, den Verbraucher in Bezug auf den tatsächlichen Ursprung des Erzeugnisses irrezuführen; |
b) |
der Name, dessen Schutz vorgeschlagen wird,
|
c) |
der Schutz des vorgeschlagenen Namens in Anbetracht des Ansehens, das eine Marke genießt, ihres Bekanntheitsgrads und der Dauer ihrer Verwendung geeignet ist, den Verbraucher über die wirkliche Identität des Erzeugnisses irrezuführen; |
d) |
der Schutz des vorgeschlagenen Namens sich nachteilig auf
|
e) |
die Einspruchserklärungen ausführliche Angaben enthalten, aus denen hervorgeht, dass der Name, dessen Eintragung beantragt wird, eine Gattungsbezeichnung ist. |
Die oben genannten Kriterien werden in Bezug auf das Gebiet der Union bewertet, was sich im Falle der Rechte des geistigen Eigentums nur auf das Gebiet bzw. die Gebiete bezieht, in denen diese Rechte geschützt sind. Der Schutz der betreffenden Namen in der Europäischen Union setzt den erfolgreichen Abschluss der in Artikel 14.30 des Abkommens vorgesehenen Gespräche sowie den anschließenden Erlass entsprechender Rechtsakte voraus.
Liste geografischer Angaben (4)
Nr. |
In Japan geschützter Name |
Transkription ins lateinische Alphabet (nur zu Informationszwecken) |
Erzeugniskategorie und Kurzbeschreibung [in eckigen Klammern, nur zu Informationszwecken] |
1 |
大口れんこん / Okuchi Renkon |
Okuchi Renkon |
Agrarerzeugnis [Lotuswurzel] |
2 |
氷見稲積梅 / Himi Inazumiume |
Himi Inazumiume |
Agrarerzeugnis [Ume (Japanische Aprikose)] |
3 |
種子島安納いも / Tanegashima Annou sweetpotato / Tanegashima Annou Imo |
Tanegashima Annou Imo |
Agrarerzeugnis [Süßkartoffel] |
4 |
飛騨牛/ Hidagyu / Hida Beef |
Hida Gyu |
Frischfleisch [Rindfleisch] |
5 |
伊達のあんぽ柿/ DATE NO ANPO GAKI / DATE NO ANPO KAKI |
Date no Anpo Gaki / Date no Anpo Kaki |
Verarbeitetes Agrarerzeugnis [getrocknete Japanische Kaki] |
6 |
サヌキ白みそ/ sanuki shiro miso |
Sanuki Shiro Miso |
Würzmittel und Suppen [Miso-Paste] |
7 |
たむらのエゴマ油/Tamura no egoma oil / Tamura no egoma abura |
Tamura no Egoma Abura |
Öle und Fette [Perillaöl] |
8 |
佐賀 |
Saga |
Seishu (Sake) |
9 |
大阪 |
Osaka |
Wein |
10 |
長野 |
Nagano |
Wein |
11 |
長野 |
Nagano |
Seishu (Sake) |
12 |
山形 |
Yamagata |
Wein |
13 |
新潟 |
Niigata |
Seishu (Sake) |
14 |
滋賀 |
Shiga |
Seishu (Sake) |
(1) ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 1.
(2) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671.
(3) ABl. L 130 vom 17.5.2019, S. 1.
(4) Diese Liste der in Japan registrierten geografischen Angaben wurde von den japanischen Behörden im Rahmen der laufenden Gespräche gemäß Artikel 14.30 des Abkommens vorgelegt.