EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52023XC0308(02)

Bekanntmachung einer öffentlichen Konsultation Geografische Angaben aus Japan 2023/C 86/13

PUB/2023/303

ABl. C 86 vom 8.3.2023, p. 26–27 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

8.3.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 86/26


BEKANNTMACHUNG EINER ÖFFENTLICHEN KONSULTATION

Geografische Angaben aus Japan

(2023/C 86/13)

Gemäß Artikel 14.30 des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens EU-Japan haben die japanischen Behörden eine Liste von weiteren geografischen Angaben im Hinblick auf deren Schutz im Rahmen des Abkommens übermittelt. Die Europäische Kommission prüft derzeit, ob diese geografischen Angaben im Rahmen des Abkommens geschützt werden sollen.

Die Kommission ermöglicht allen Mitgliedstaaten und Drittländern und allen in einem Mitgliedstaat oder Drittland ansässigen oder niedergelassenen natürlichen und juristischen Personen, die ein berechtigtes Interesse haben, mittels einer hinreichend begründeten Erklärung Einspruch gegen einen solchen Schutz einzulegen.

Die Einspruchserklärungen müssen innerhalb von zwei Monaten ab dem Datum dieser Veröffentlichung bei der Kommission eingehen. Sie sind an folgende E-Mail-Adresse zu richten: AGRI-G3@ec.europa.eu

Es werden nur die Einspruchserklärungen berücksichtigt, die innerhalb der oben genannten Frist eingehen und mit denen nachgewiesen wird, dass

a)

der Name, dessen Schutz vorgeschlagen wird, mit dem Namen einer Pflanzensorte oder Tierrasse kollidiert und daher geeignet ist, den Verbraucher in Bezug auf den tatsächlichen Ursprung des Erzeugnisses irrezuführen;

b)

der Name, dessen Schutz vorgeschlagen wird,

a)

ganz oder teilweise gleichlautend mit einem der gemäß einer der folgenden Verordnungen bereits in der Union geschützten Namen ist:

i)

Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (1),

ii)

Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (2) oder

iii)

Verordnung (EU) 2019/787 des Europäischen Parlaments und des rates vom 17 April 2019 über die Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Kennzeichnung von Spirituosen, die Verwendung der Bezeichnungen von Spirituosen bei der Aufmachung und Kennzeichnung von anderen Lebensmitteln, den Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und die Verwendung von Ethylalkohol und Destillaten landwirtschaftlichen Ursprungs in alkoholischen Getränken (3); oder

b)

der Name ganz oder teilweise gleichlautend mit einer der im Rahmen von bilateralen Abkommen geschützten geografischen Angaben aus Nicht-EU-Ländern ist, die auf der folgenden Webseite eingesehen werden können: https://www.tmdn.org/giview/

c)

der Schutz des vorgeschlagenen Namens in Anbetracht des Ansehens, das eine Marke genießt, ihres Bekanntheitsgrads und der Dauer ihrer Verwendung geeignet ist, den Verbraucher über die wirkliche Identität des Erzeugnisses irrezuführen;

d)

der Schutz des vorgeschlagenen Namens sich nachteilig auf

a)

das Bestehen eines ganz oder teilweise gleichlautenden Namens,

b)

oder einer Marke,

c)

oder auf das Bestehen von Erzeugnissen auswirken würde, die sich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bereits seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig im Verkehr befinden; oder;

e)

die Einspruchserklärungen ausführliche Angaben enthalten, aus denen hervorgeht, dass der Name, dessen Eintragung beantragt wird, eine Gattungsbezeichnung ist.

Die oben genannten Kriterien werden in Bezug auf das Gebiet der Union bewertet, was sich im Falle der Rechte des geistigen Eigentums nur auf das Gebiet bzw. die Gebiete bezieht, in denen diese Rechte geschützt sind. Der Schutz der betreffenden Namen in der Europäischen Union setzt den erfolgreichen Abschluss der in Artikel 14.30 des Abkommens vorgesehenen Gespräche sowie den anschließenden Erlass entsprechender Rechtsakte voraus.

Liste geografischer Angaben (4)

Nr.

In Japan geschützter Name

Transkription ins lateinische Alphabet

(nur zu Informationszwecken)

Erzeugniskategorie und Kurzbeschreibung

[in eckigen Klammern, nur zu Informationszwecken]

1

大口れんこん / Okuchi Renkon

Okuchi Renkon

Agrarerzeugnis [Lotuswurzel]

2

氷見稲積梅 / Himi Inazumiume

Himi Inazumiume

Agrarerzeugnis [Ume (Japanische Aprikose)]

3

種子島安納いも / Tanegashima Annou sweetpotato / Tanegashima Annou Imo

Tanegashima Annou Imo

Agrarerzeugnis [Süßkartoffel]

4

飛騨牛/ Hidagyu / Hida Beef

Hida Gyu

Frischfleisch [Rindfleisch]

5

伊達のあんぽ柿/ DATE NO ANPO GAKI / DATE NO ANPO KAKI

Date no Anpo Gaki / Date no Anpo Kaki

Verarbeitetes Agrarerzeugnis [getrocknete Japanische Kaki]

6

サヌキ白みそ/ sanuki shiro miso

Sanuki Shiro Miso

Würzmittel und Suppen [Miso-Paste]

7

たむらのエゴマ油/Tamura no egoma oil / Tamura no egoma abura

Tamura no Egoma Abura

Öle und Fette [Perillaöl]

8

佐賀

Saga

Seishu (Sake)

9

大阪

Osaka

Wein

10

長野

Nagano

Wein

11

長野

Nagano

Seishu (Sake)

12

山形

Yamagata

Wein

13

新潟

Niigata

Seishu (Sake)

14

滋賀

Shiga

Seishu (Sake)


(1)  ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 1.

(2)  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671.

(3)  ABl. L 130 vom 17.5.2019, S. 1.

(4)  Diese Liste der in Japan registrierten geografischen Angaben wurde von den japanischen Behörden im Rahmen der laufenden Gespräche gemäß Artikel 14.30 des Abkommens vorgelegt.


Top