Überblick US-Reexportkontrolle (Basics)
26.04.2023 | 13:30 - 15:00 Uhr
Kostenlose Veranstaltung - virtuell
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Kerstin Ptak
Referentin Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
Geschäftsbereich International
Telefon | 0941 5694259
ptak@regensburg.ihk.de
Inhalt der Veranstaltung
International tätige Unternehmen fragen bei ihren Lieferanten immer häufiger nach, ob deren Produkte eventuell amerikansichen (Re-)Exportlizenzpflichten unterliegen.
In diesem Zusammenhang wird regelmäßig nach der ECCN-Nummer (Export Control Classification Number) gefragt. So kommen inzwischen auch Unternehmen mit den Exportkontrollbestimmungen der USA in Berührung, die selbst überhaupt nicht exportieren. Woran liegt das?
Das US-(Re-)Exportkontrollrecht beansprucht eine sog. extraterritoriale Wirkung, d.h., dass auch Auslandsgeschäfte, die außerhalb der USA stattfinden, von den US-Exportkontrollvorschriften betroffen sein können. Dies ist u.a. dann der Fall, wenn Güter mit US-Ursprung oder Güter mit US-Komponenten exportiert werden, eine US-Person in den Export involviert ist oder bestimmte Kunden und Länder beliefert werden, gegen die die USA ein Handelsembargo verhängt haben.
Geplant sind unter anderem die folgenden Themen:
Michael Dwehus
Geschäftsführer der Zollberatungsfirma Zollcon GmbH