Überblick US-Reexportkontrolle (Basics)

26.04.2023 | 13:30 - 15:00 Uhr

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Überblick US-Reexportkontrolle (Basics)

26. April 2023, 13:30 - 15:00 Uhr (MESZ)

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Kerstin Ptak
Referentin Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
Geschäftsbereich International

Telefon | 0941 5694259
ptak@regensburg.ihk.de

Inhalt der Veranstaltung

International tätige Unternehmen fragen bei ihren Lieferanten immer häufiger nach, ob deren Produkte eventuell amerikansichen (Re-)Exportlizenzpflichten unterliegen.
In diesem Zusammenhang wird regelmäßig nach der ECCN-Nummer (Export Control Classification Number) gefragt. So kommen inzwischen auch Unternehmen mit den Exportkontrollbestimmungen der USA in Berührung, die selbst überhaupt nicht exportieren. Woran liegt das?

Das US-(Re-)Exportkontrollrecht beansprucht eine sog. extraterritoriale Wirkung, d.h., dass auch Auslandsgeschäfte, die außerhalb der USA stattfinden, von den US-Exportkontrollvorschriften betroffen sein können. Dies ist u.a. dann der Fall, wenn Güter mit US-Ursprung oder Güter mit US-Komponenten exportiert werden, eine US-Person in den Export involviert ist oder bestimmte Kunden und Länder beliefert werden, gegen die die USA ein Handelsembargo verhängt haben.

Geplant sind unter anderem die folgenden Themen:

  • Systematik und Grundbegriffe der U.S.-Vorschriften (Export, Reexport, Release, Transfer etc.
  • Zuständigkeiten der U.S.-Behörden
  • Wann ist ein deutsches Produkt "subject to the U.S. regulations" und damit vom US-Recht erfasst?
  • Wann finden welche Vorschriften Anwendung (EAR / ITAR / OFAC)
  • De-minimis-Regel
  • ECCN- und EAR99-Güter
  • Aufbau und Handhabung der Commerce Control List (CCL)
  • Ermittlung der Genehmigungspflicht für gelistete Güter
  • EAR License Exceptions
  • Compliance
  • Wichtige Prüfschritte anhand eines Beispiels

Referent

Michael Dwehus

Michael Dwehus

Geschäftsführer der Zollberatungsfirma Zollcon GmbH