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Thema des Monats
Gesetzes TÜV: Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) – Was sind Ihre Erfahrungen?
Die EU hat CBAM eingeführt, um zu verhindern, dass CO₂-intensive Produktion aufgrund von hohen Kosten für CO₂-Emissionen in der EU ins außereuropäische Ausland verlagert wird. Derzeit befinden wir uns noch in der Übergangsphase, die bis 31.12.2025 reicht. In diesem Zeitraum müssen die direkten und indirekten Emissionen, die im Produktionsprozess der betroffenen, importierten Güter entstanden sind, ermittelt bzw. dokumentiert und quartalsweise gemeldet werden. Die bisherige Umsetzung hat Unternehmen allerdings leider vor zusätzliche Herausforderungen gestellt.

Wie stehen Sie zu CBAM? Teilen Sie uns gerne Ihre Meinung bis zum 12.07.2024 über die Beantwortung nachfolgender Fragen unter folgendem Link mit. Weitere Informationen.
Veranstaltungen
Suchen Sie nach Weiterbildungsmöglichkeiten in Oberfranken im Bereich Außenwirtschaft?
Hier finden Sie eine Übersicht unserer Tagesveranstaltungen.
Online-Reihe zum Lieferketten-sorgfaltspflichtengesetz
Der Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte setzt seine Online-Reihe zum Lieferkettensorgfalts-pflichtengesetz fort. In mehreren Online-Seminaren werden menschenrechts- und umweltbezogene Sorgfaltsprozesse in der Praxis aufgegriffen und gezeigt, wie diese in Unternehmen umgesetzt werden können, damit diese die LkSG-Anforderungen erfüllen können.

  • 18.06. Zusammenarbeit in der Lieferkette
  • 17.09. Betroffenenperspektive
  • 29.10. Beschwerdeverfahren
  • 19.11. Wirksamkeitsmessung und Benchmarking

  • Zur Anmeldung.
    06.06. Webinar: China und CBAM: Was der CO₂-Grenzausgleichs-mechanismus im Umgang mit Lieferanten aus China bedeutet
    China ist Deutschlands wichtigster Warenlieferant. Dementsprechend hoch sind die Auswirkungen, die von CBAM im Handel mit China zu erwarten sind. Werfen Sie in diesem Webinar einen Blick nach China und erfahren Sie, wie chinesische Lieferanten mit dem Thema umgehen. Außerdem wird erklärt, wie CBAM funktioniert, einschließlich konkreter Berechnungsbeispiele zur Kostenkalkulation. Weitere Informationen und Anmeldung.
    13.06. Webinar: CBAM – Bilanz und Ausblick: GTAI und die Deutsche Emissionshandelsstelle informieren über den aktuellen Stand
    In Deutschland ist die deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt die zuständige Behörde für den CBAM. GTAI wird in Kooperation mit dem DEHSt über die Zielsetzung und Funktionsweise des CBAM informieren. Ebenso werden Themen wie Zuständigkeiten und Berichtspflichten in der Übergangsphase behandelt und ein Ausblick auf die Umsetzungsphase, unter anderem zum Zulassungsverfahren als CBAM-Anmelder, gegeben. Weitere Informationen und Anmeldung.
    13.06. Webinar: Update zum Lieferkettensorgfalts-pflichtengesetz: Zwischenbilanz und Ausblick
    Das Lieferkettensorgfaltspflichten-gesetz (LkSG) ist inzwischen seit eineinhalb Jahren in Kraft und der Kreis direkt und indirekt vom LkSG betroffener Unternehmen wird immer größer, wie auch die teilweise Verunsicherung vieler Firmen im Hinblick auf die zu unternehmenden Compliance-Schritte. Zudem wirft das am 24.04.24 vom EU-Parlament beschlossene EU-Lieferkettengesetz weitere Fragen auf. Wie stellt sich die Wirtschaft darauf ein? Welche Anforderungen sind zu erfüllen? Welche Unterstützungsangebote gibt es? Diskutieren Sie diese und noch viele andere Fragen mit Richard Wilhelm, Leiter des Referates „Ordnungswidrigkeitenverfahren, Monitoring“ im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Weitere Informationen und Anmeldung.
    18.06. Bayreuth: Drache trifft Elefant: Austausch zu den Riesen der asiatischen Wirtschaft aus der Reihe "Oberfränkischer Wirtschaftsdialog China-Indien"
    China ist für Deutschland ungeachtet aller geopolitischer Risiken immer noch ein wichtiger Markt. Allerdings geht der Warenaustausch zwischen beiden Ländern zurück. Auch die Politik setzt Anreize, damit deutsche Unternehmen sich neben dem chinesischen Markt weitere Standbeine aufbauen. Indien wiederum wird von der deutschen Regierung als wichtiger Partner bei der Diversifizierung des Außenhandels betrachtet. Allerdings bestehen Hürden für ausländische Unternehmen, die sich in Indien engagieren wollen. Sie möchten aus erster Hand erfahren, warum Unternehmen weiterhin in China tätig sind und warum Indien für sie immer interessanter wird? Weitere Informationen und Anmeldung.
    18.06. Nürnberg: Nordeuropa im Fokus – technologische Trends und neue Kooperationspotenziale
    In allen Ländern boomen die Zukunftsbranchen Digitalisierung und Künstliche Intelligenz (KI). Auch im Bereich Erneuerbare Energien sind die nordischen Länder Vorreiter und stark entwickelt, wobei sich auch in „klassischen“ Branchen wie Automobilindustrie, Maschinenbau und Metallverarbeitung Geschäftsmöglichkeiten bieten. Expertinnen und Experten der Auslandshandelskammern (AHK) aus Dänemark, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Norwegen und Schweden stellen ihre Länder mit jeweiligem Branchenschwerpunkt vor und erklären Ihnen typische Dos and Don’ts. Spannende Erfahrungsberichte bayerischer Firmen geben Ihnen zudem wertvolle Einblicke in die Praxis. Weitere Informationen und Anmeldung.
    19.06. Aschaffenburg: Ausfuhrgenehmigung – Ihr Weg zu einer optimierten Antragstellung
    Anmeldefrist: 14.06.2024

    Ein Unternehmen freut sich über die Anfrage eines potenziellen Kunden. Bei der internen Prüfung stellt sich heraus, dass für die Lieferung des Produktes ggfs. eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird. Sie stellen einen Antrag auf Ausfuhrgenehmigung und warten auf den Bescheid des BAFA. Bei dem Workshop erfahren Sie unter anderem, was das BAFA benötigt, damit der Antrag zügig bearbeitet werden kann und aus welchen Gründen es bei der Bearbeitung zu Verzögerungen kommen kann. Weitere Informationen. Anmeldungen bitte per E-Mail an Frau Jessica Redmann (redmann@aschaffenburg.ihk.de)
    19.06. Webinar: CBAM: ein Überblick über die technischen und praktischen Aspekte des Übergangsregisters
    Anmeldefrist: 18.06.2024

    Experten und Expertinnen werden einen detaillierten Überblick über den aktuellen Stand der CBAM-Verordnung geben und sich dabei auf die technischen und praktischen Aspekte konzentrieren, einschließlich Themen wie das CBAM-Übergangsregister, Meldepflichten und Besonderheiten in Bezug auf verschiedene CBAM-Bereiche. Die Sitzung wird in englischer Sprache abgehalten und es besteht die Möglichkeit, schriftliche Fragen zu stellen. Weitere Informationen und Anmeldung.
    20.06. München: Afrikaforum Bayern
    Im gesamten Jahr 2024 richtet der Freistaat Bayern sein Augenmerk verstärkt auf die Top-Märkte Subsahara-Afrikas. Die Höhepunkte dabei sind das Afrikaforum Bayern 2024 in München und die Delegationsreise von Wirtschaftsstaatssekretär Tobias Gotthardt nach Kenia und Tansania. Das Afrikaforum Bayern bietet kleinen und mittleren Unternehmen eine einzigartige Plattform, um sich umfassend über die spannenden Perspektiven in den wichtigsten Märkten Subsahara-Afrikas zu informieren und den Schritt in diese aufstrebende Region zu wagen. Weitere Informationen und Anmeldung.
    21.06. Webinar: Finanzierung und Risikoabsicherung deutscher Unternehmen im Afrikageschäft
    Anmeldefrist: 12.06.2024

    Sie interessieren sich für einen Einstieg in afrikanische Märkte und benötigen Unterstützung? Finanzierungsexpertin Emilia von Mettenheim aus Côte d‘Ivoire wird darüber informieren, wie Sie Ihr Afrikageschäft finanzieren und vor Zahlungsausfällen schützen. Weitere Unterstützungsangebote und insbesondere die „Beratungsgutscheine Afrika“ wird Alexander Klein vom Wirtschaftsnetzwerk Afrika vorstellen. In einem moderierten Gespräch wird zudem ein Experte aus der Praxis vom erfolgreichen Markteinstieg berichten. Zur Anmeldung.
    24.06. Aschaffenburg: Lateinamerika-Veranstaltung der IHK Aschaffenburg
    Anmeldefrist: 17.06.2024

    Ist Lateinamerika für Ihr Unternehmen von Interesse? Die Bayerischen Auslandsrepräsentanzen unterstützen bayerische Unternehmen durch ihre Kontakte vor Ort und informieren in dieser Präsenzveranstaltung über die Chancen und Möglichkeiten in den entsprechenden Ländern. Nach den Impulsvorträgen stehen sie für individuelle Gespräche zu den jeweiligen Ländern zur Verfügung. Anmeldung per E-Mail an redmann@aschaffenburg.ihk.de. Weitere Informationen.
    27.06. München: Greater China Day
    Greater China im Jahr des Drachen – Hightech- und Innovation hub, Dual Circulation und US-Sanktionen, Technologieführerschaft und Taiwankonflikt – selten waren die Herausforderungen für deutsche Unternehmen bei ihren Geschäften mit China größer. Hochrangige Unternehmensvertreter und -vertreterinnen sowie ausgewiesene China-Experten und Expertinnen aus Deutschland und China diskutieren neueste Wirtschaftstrends. Breakout-Sessions bieten praxisnahen Austausch zu wichtigen Aspekten der Geschäftsabwicklung (Recht und Steuern, Exportkontrolle, Zoll) oder zu spannenden Zukunftsthemen wie der Chip- und Halbleiterindustrie Taiwans, Chinas Innovationsbranchen oder Hongkongs zukünftiger Rolle im Asien-Geschäft. Nutzen Sie den Greater China Day als Netzwerkplattform, um sich mit Unternehmen und Multiplikatoren zu vernetzen. Weitere Informationen und Anmeldung.
    01.-05.07. Webinare: Digitale Woche zum Thema Dienstleistungs-erbringung in Europa
    Viele Unternehmen bieten ihre Dienstleistungen über nationale Grenzen hinweg an oder planen eine Ausweitung ihrer Aktivitäten in europäische Nachbarländer. Doch der internationale Dienstleistungshandel ist komplex und häufigen Änderungen unterworfen. In dieser Webinarreihe werden Sie mit dem notwendigen Wissen ausgestattet, um diese Herausforderungen zu meistern. Erfahren Sie die wichtigsten Grundlagen zu der juristischen, steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung. Weitere Informationen und Anmeldung.
    02.07. Webinar: Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland
    Am 1. Mai 2024 tritt das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland in Kraft. Welche Auswirkungen hat dies für deutsche Unternehmen und welche spezifischen Vorteile und Handelserleichterungen bringt es mit sich? Das Webinar gibt Ihnen einen Überblick über die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und Neuseeland. Es stellt zudem rechtliche und insbesondere zollrechtliche Aspekte des Abkommens dar, beispielswiese zu Dienstleistungen, Investitionen, Zollabbau, Ursprungsregeln und Abbau von nichttarifären Handelshemmnissen. Weitere Informationen und Anmeldung.
    09.07. Webinar: Ein neues Argentinien? – Wirtschaftsrecht im Fokus: Herausforderungen und Chancen für deutsche Unternehmen
    Seit dem Regierungswechsel versucht der neue Präsident Javier Milei die umfassendste Reform Argentiniens seit Jahrzehnten umzusetzen. Ziel ist es, die Wirtschaft so stark wie möglich zu deregulieren, indem Hunderte von Rechtsinstrumenten geändert oder aufgehoben werden. Damit will die Regierung nicht nur die Hyperinflation eindämmen, sondern auch den Spielraum für staatliche Eingriffe in die Wirtschaft verringern. Diese Änderungen werden erhebliche Auswirkungen auf das Leben der Unternehmen haben. In diesem Zusammenhang: Welche Herausforderungen und Chancen ergeben sich für deutsche Unternehmen? Um die Frage zu beantworten, gibt das Webinar einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Änderungen in Argentinien, insbesondere in den Bereichen Investitionsrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht, Verwaltungsrecht und Bergbaurecht. Weitere Informationen und Anmeldung.
    16.07. Forchheim: Weltweit erfolgreich: Ihr Start ins Auslandsgeschäft und im Anschluss "Gscheid versemmelt: aus Fehler lernen"
    Sollten Sie grundsätzlich an einer Internationalisierung Ihres Geschäfts interessiert sein, möchten wir Sie zusammen mit der Handwerkskammer für Oberfranken und Bayern Handwerk International zu unserer gemeinsamen Veranstaltung in Forchheim einladen. Es erwarten Sie wertvolle Praxisberichte von oberfränkischen Unternehmen zu den aktuellen Chancen und Herausforderungen im Auslandsgeschäft, ein Überblick zu Förderinstrumenten für die Internationalisierung und der persönliche Austausch mit dem gesamten Außenwirtschafts-netzwerk Bayern sowie unseren Partnern Bayern International und S International Nordbayern. Außerdem im Anschluss „Gscheid versemmelt: aus Fehlern lernen“: Fehler, Versäumnisse, Irrtümer - sie gehören dazu. Selbst für die bekanntesten Namen in der Wirtschaft. Nicht jede unternehmerische Entscheidung ist ein Volltreffer. Aber Fehler sind dazu da, um daraus zu lernen. Am besten natürlich aus denen von anderen. Weitere Informationen und Anmeldung.
    16.07. Webinar: Arbeiten in den USA: Mitarbeiterentsendung und Visakategorien
    Entsandte Mitarbeitende und Geschäftsreisende in die USA brauchen in vielen Fällen ein Visum. Der Antragsprozess ist komplex und man sollte dafür ausreichend Zeit einplanen. In diesem Webinar erhalten Sie Informationen über die gängigsten Alternativen für ein US-Visum und welche Vorschriften und Normen bei der Entsendung von Mitarbeitenden in die USA zu beachten sind. Weitere Informationen und Anmeldung.
    Messen & Delegationsreisen
    Sie sind auf der Suche nach neuen Märkten?
    Bund und Land bieten viele geförderte Markterschließungsprojekte an. Vielleicht werden Sie bei einem dieser Links fündig:
  • GTAI-Exportguide
  • Bayern International
  • 17.–20.09. Geschäftsreise Japan (Tokio) – Lebensmittel allgemein
    Anmeldefrist: 03.07.2024

    Mit etwa 124 Millionen Einwohnern sowie einer kalorienbasierten Selbstversorgungsrate von unter 40 Prozent gehört Japan zu den größten Lebensmittelimporteuren weltweit. Im Jahr 2023 wurden Lebensmittel im Wert von etwa 54 Milliarden Euro nach Japan importiert. Das 2019 in Kraft getretene Freihandelsabkommen JEFTA (Japan-EU Free Trade Agreement) zwischen Japan und der EU sorgt dabei für zusätzliche Attraktivität europäischer Produkte. Gleichzeitig haben japanische Konsumenten ein hohes Qualitätsbewusstsein, was dem Qualitätssiegel "Made in Germany" zugutekommt. Ziel der Geschäftsreise sind Geschäftsanbahnungen, Erfahrungsaustausch und Kontaktvertiefung mit lokalen Unternehmen und Experten. Weitere Informationen und Anmeldung.
    25.–29.09. internationale Handelsmesse UPITS 2024 in Indien
    Der Bundesstaat Uttar Pradesh ist der bevölkerungsreichste Bundesstaat und damit der größte Verbrauchermarkt in Indien. Die Uttar Pradesh International Trade Show (UPITS) ist eine wichtige Veranstaltung, die darauf abzielt, Branchenführer, Unternehmen und Fachleute aus verschiedenen Sektoren auf einer globalen Plattform zusammenzubringen. Es wird erwartet, dass eine breite Palette von Branchen vertreten sein wird, darunter Fertigung, Technologie, Landwirtschaft, Textilien, Gesundheitswesen, Tourismus und mehr. Nutzen Sie die UPITS, um Ihre Produkte und Dienstleistungen vorzustellen, sich mit potenziellen Partnern zu vernetzen und Geschäfts-möglichkeiten in der Region auszuloten. Weitere Informationen und Anmeldung.
    11.–14.03.2025 AQUATECH 2025 Amsterdam
    Anmeldefrist: 28.06.2024

    Auch im Jahr 2025 haben Unternehmen die Möglichkeit, sich zu geförderten Konditionen auf der Fachmesse Aquatech in Amsterdam zu präsentieren. Die Messe hat den Turnus geändert und findet nicht mehr wie bislang im November, sondern bereits vom 11. bis 14. März 2025 statt. Die Aquatech Amsterdam ist eine führende Fachmesse für Prozess-, Trink- und Abwassertechnik. Die Messe wird alle zwei Jahre durchgeführt und bietet eine optimale Plattform, um neue Geschäftsbeziehungen zu knüpfen und das eigene Know-how zu verbessern. Weitere Informationen und Anmeldung.
    German Energy Solutions – Auslandsmesse-Programm der Exportinitiative Energie in 2025
    Präsentieren Sie Ihre klimafreundlichen Energielösungen auf renommierten Fachmessen weltweit. Der Gemeinschaftsstand der Exportinitiative Energie bietet dafür günstige Konditionen in den für 2025 ausgewählten Zukunftsmärkten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat im Rahmen des Sondermesse-programms zehn Messen festgelegt, an denen sich deutsche Unternehmen auf Gemeinschafts-ständen beteiligen können. Erstmals umfasst das Sondermesse-programm auch Messen innerhalb Europas. Weitere Informationen.
    Zoll- & Außenwirtschaftsrecht
    EU-Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen Mai
  • Antidumping – organisch beschichtete Stahlerzeugnisse mit Ursprung in China
  • Antidumping – Keramikfliesen mit Ursprung in Indien/Türkei
  • Antidumping – Flacherzeugnisse mit Ursprung in Indien/Indonesien
  • Antisubvention – Biodiesel mit Ursprung in Indonesien
  • Antidumping – Birkensperrholz mit Ursprung in Russland
  • Antidumping – Holzfußböden mit Ursprung in China
  • Antidumping – Weißbleche und -bänder mit Ursprung in China
  • Antisubvention – Kabel aus optischen Fasern mit Ursprung in Indien
  • Antidumping – nahtlose Rohre mit Ursprung in China
  • Antidumping – Lysin mit Ursprung in China
  • Antidumping – Fahrradteile mit Ursprung in China
  • Antidumping – Vanillin mit Ursprung in China
  • Antidumping – mobile Zugangstechniken mit Ursprung in China
  • Antidumping – nahtlose Rohre aus rostfreiem Stahl mit Ursprung in China
  • ATLAS-Ausfuhr: Die Zollverwaltung informiert über bevorstehende Änderungen AES
    Die ATLAS-Teilnehmerinformation 0611/24 enthält Informationen zu bevorstehenden Änderungen im Bereich Ausfuhr. Sie enthält einen Überblick über die Neuerungen durch die systeminterne Schnittstelle zwischen den IT-Fachverfahren “ATLAS-Versand” und “ATLAS-Ausfuhr” und ein Update zur Inbetriebnahme der Zentralen Zollabwicklung Ausfuhr. Weitere Informationen.
    Baltikum, Finnland & Polen verschärfen Zoll-Kontrollen
    Im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Russland-Sanktionen ist ein regionales Abkommen zwischen den baltischen Staaten, Finnland und Polen entstanden, das zusätzliche Zollmaßnahmen vorsieht. Das Abkommen ist auf der Webseite der Zollbehörde Litauens zu finden. Konkret werden von Unternehmen seit kurzem an der letzten noch offenen Ausgangszollstelle in Koroszczyn Zusatzdokumente wie Endverbleibs- oder Herstellererklärungen gefordert, wenn Waren Richtung Osten gehen. Obwohl im Dokument nur von den baltischen Staaten die Rede ist, sind Finnland und Polen wohl auch beigetreten bzw. wollen beitreten. Polen hat bereits begonnen, die Maßnahmen umzusetzen. Bisher sind die Zusatzerklärungen nur aus Polen bekannt. Weitere Informationen.
    CO₂-Grenzausgleich: DIHK und BDI veröffentlichen gemeinsames Positionspapier zu CBAM
    Der CO₂-Grenzausgleichs-mechanismus CBAM ist seit Oktober 2023 Realität. Welche Lasten die neuen EU-Vorschriften für hiesige Betriebe mit sich bringen, zeigen die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) und der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) in einem gemeinsamen Papier auf.
    Diagonale Ursprungskumulierung – Neue Matrix
    Die Europäische Kommission hat eine neue Matrix zur Pan-Europa-Mittelmeer-Kumulierung veröffentlicht. Bis Ende des Jahres können Exporteure im Warenverkehr mit anwendenden Vertragsparteien das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (PEM-Übereinkommen) oder die Übergangsregeln anwenden. Ab 2025 treten sodann modernisierte Ursprungsregeln in Kraft. Weitere Informationen bei GTAI.
    EU erhöht Zölle auf Getreide aus Russland und Belarus
    Die Maßnahme betrifft Getreide, Ölsamen und daraus hergestellte Erzeugnisse. Die Zölle auf die betroffenen Erzeugnisse werden auf bis zu 50 Prozent erhöht. Neben der Zollerhöhung wird auch die Nutzung von Kontingenten nicht mehr möglich sein. Transit durch die EU ist von der Maßnahme nicht betroffen. Der Rat hat die Zollerhöhung am 30. Mai 2024 beschlossen. Sie soll am 1. Juli in Kraft treten. Die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt steht noch aus. Weitere Informationen bei GTAI.
    Neue EU-Vorschriften zu Strafen von Verstößen gegen EU-Sanktionen in Kraft getreten
    Am 19. Mai 2024 sind neue Vorschriften zur Harmonisierung von Straftaten und Strafen für Verstöße gegen EU-Sanktionen in Kraft getreten. Im April 2024 hatte der EU-Rat eine Richtlinie angenommen, mit dem EU-weite Mindestvorschriften für die Verfolgung von Verstößen gegen EU-Sanktionen oder deren Umgehung in den Mitgliedstaaten eingeführt werden. Mit den neuen Vorschriften soll sichergestellt werden, dass Verstöße gegen EU-Sanktionen in allen Mitgliedstaaten strafrechtlich verfolgt werden können. Weitere Informationen.
    Neue Russland-Sanktionen durch EU-VO 2024/1485
    Der Europäische Rat hat am 27. Mai eine neue Sanktionsregelung eingeführt, die auf jene abzielt, die für schwere Menschenrechts-verletzungen oder -verstöße, für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition und für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Russland verantwortlich sind. Darüber hinaus werden mit der neuen Sanktionsregelung Ausfuhrbeschränkungen für Ausrüstung, die zur internen Repression verwendet werden kann, sowie für Ausrüstung, Technologie oder Software, die in erster Linie für die Informationssicherheit und die Überwachung oder das Abhören des Telekommunikationsverkehrs bestimmt ist, eingeführt. Weitere Informationen. Zur Verordnung.
    Sanktionsumgehung – Hinweis ausländische Tochterunternehmen
    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat ein Hinweispapier zu Sanktionsumgehungen bezüglich Aktivitäten von ausländischen Tochterunternehmen veröffentlicht. Hintergrund ist die Umgehung von EU-Sanktionen über Drittstaaten, insbesondere im Bereich der kriegsrelevanten Güter. Ein erheblicher Teil dieser Güter, die Russland erreichen, sind Unternehmen aus westlichen Ländern, einschließlich der EU, zuzuordnen. Der Großteil dieser Güter stammt aus der Produktion von in Drittstaaten ansässigen Tochtergesellschaften. Unter bestimmten Umständen kann die deutsche Muttergesellschaft als sanktionsrechtlich verantwortlich für das Handeln des ausländischen Tochterunternehmens angesehen werden. Das Papier informiert deutsche Unternehmen, um zielgerichtete interne Kontroll- und Compliancemaßnahmen zu stärken. Weitere Informationen.
    Türkei: Für Warenverkehrs-bescheinigung A.TR ab 1. Mai 2024 wieder Unterschrift erforderlich
    Das türkische Handelsministerium hat zuständige Stellen in der Türkei informiert, dass die EU ab dem 1. Mai 2024 keine A.TR mehr akzeptiert, die nicht handschriftlich unterzeichnet wurden. Die aufgrund der COVID-19-Pandemie eingeführte Sondermaßnahme wurde aufgehoben. Auch die deutsche Zollverwaltung hatte bereits über die Aufhebung der Sondermaßnahme bei der Vorlage von Präferenznachweisen zum 1. Mai informiert. Ausnahmen gibt es nur noch für elektronisch ausgestellte Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 und EUR-MED aus bestimmten Ländern, die im Warenverkehr in der Pan-Europa-Mittelmeerzone ausgestellt werden. Weitere Informationen.
    Verlängerung der Handelsvorteile für ukrainische Waren – Update
    Die EU verlängert die Aussetzung von Einfuhrzöllen und Kontingenten für ukrainische Ausfuhren in die EU um ein weiteres Jahr bis zum 5. Juni 2025. Gleichzeitig enthält die Verordnung zwei Maßnahmen, die EU-Produzenten schützen sollen: Zum einen kann die EU-Kommission wie bisher unter bestimmten Bedingungen Maßnahmen einführen. Zum anderen gibt es einen neuen Mechanismus, der die Kommission verpflichtet, Kontingente wieder einzuführen, wenn bestimmte Einfuhrmengen erreicht sind. Letzteres gilt für Einfuhren von Geflügel, Eiern, Zucker, Hafer, Mais, Grobgries und Honig. Zudem werden die Einfuhren von Getreide stärker überwacht. Weitere Informationen bei GTAI.
    Vorübergehende Handelsliberalisierung für Waren aus Moldau
    Die Europäische Union (EU) verlängert die Handelsmaßnahmen für Moldau bis zum 24. Juli 2025. Die Maßnahmen umfassen eine vorübergehende Aussetzung aller Zölle und Kontingente gemäß Titel V des Assoziierungsabkommens der EU mit Moldau. Auch die Anwendung der Einfuhrpreisregelung für Waren in Anhang XV-B wird ausgesetzt. Weitere Informationen bei GTAI.
    Europäische Union
    A1-Bescheinigung: sv.net wird in Kürze abgeschaltet
    Als Nachfolger der Anwendung sv.net ist das SV-Meldeportal seit Anfang Oktober 2023 erfolgreich am Start. Nach der Registrierung stehen auch verschiedene neue Funktionalitäten zur Verfügung. Anders als geplant wurde kurzfristig entschieden, die Anwendung sv.net nicht bereits zum 29. Februar abzuschalten. Die Anwendung wird jedoch nur noch für eine kurze Zeit weiterhin erreichbar sein und ist zudem nur noch eingeschränkt nutzbar. Alle Arbeitgeber, Dienstleister und Selbständigen, die auf eine elektronische Ausfüllhilfe angewiesen sind, sollten sich jetzt umgehend für das SV-Meldeportal registrieren. Die Anwendung sv.net wird ab dem 01.07.2024 nicht mehr zur Verfügung stehen. Weitere Informationen.
    EU und Australien unterzeichnen Partnerschaft zu nachhaltigen kritischen und strategischen Mineralien
    Die unterzeichnete Absichtserklärung für eine bilaterale Partnerschaft soll der EU dabei helfen, ihre Bezugsquellen für Materialien zu diversifizieren, welche für den grünen und digitalen Wandel notwendig sind. Gleichzeitig wird dadurch der australische Wirtschaftszweig für kritische Mineralstoffe gestärkt. Die Partnerschaft deckt die gesamte Wertschöpfungskette kritischer und strategischer Mineralien ab: Erschließung, Gewinnung, Verarbeitung, Raffination, Recycling und Verarbeitung von mineralischen Abfällen. Weitere Informationen.
    EU-Rat billigt EU-Lieferketten-Richtlinie
    Die europäische Richtlinie über unternehmerische Sorgfaltspflichten für nachhaltige Lieferketten (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) wurde am 24. Mai 2024 auch vom EU-Rat gebilligt. Sie wird Unternehmen verpflichten, ihren eigenen Geschäftsbereich sowie ihre Lieferketten auf zu schützende Umwelt- und Menschenrechts-belange zu überprüfen. Die CSDDD weist an mehreren Stellen deutlich strengere Regelungen im Vergleich zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) auf. Weitere Informationen.
    Ökodesign-Verordnung wurde verabschiedet
    Der Rat hat die neue Ökodesign-Verordnung am 27. Mai verabschiedet, die die bisherige Richtlinie ersetzt und erweitert. Ziel ist es, einen weiteren Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft zu gehen und den Unternehmen von Anfang an Anreize zu setzen, ihre Produkte möglichst nachhaltig zu designen. Mit wenigen Ausnahmen (z.B. Autos und Produkte der Sicherheits- und Verteidigungs-industrie) unterliegen sämtliche Arten von Produkten der neuen Verordnung. Es gelten neue Anforderungen. Zu diesen zählen u.a. Langlebigkeit, Wiederverwendbarkeit, Aufrüstbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten. Darüber hinaus werden u. a. Regeln zur Energie- und Ressourceneffizienz, Wiederaufbereitung und Recycling sowie ein digitaler Produktpass eingeführt. Weitere Informationen.
    Länder & Märkte
    Brasilien: Brasilien ergreift Schutzmaßnahmen gegen Stahlimporte
    Die brasilianische Kammer für Außenhandel (CAMEX) hat am 23. April 2024 beschlossen, Zollkontingente für Stahlprodukte festzulegen. Das Ziel ist, unlauteren Wettbewerb gegen heimischen Stahl zu verhindern. Sind die Kontingente überschritten, werden Einfuhrzölle in Höhe von 25 Prozent auf die betroffenen Waren erhoben. Die Schutzmaßnahme gilt aktuell für elf Stahlerzeugnisse, doch könnten vier weitere Produkte künftig hinzukommen. Weitere Informationen bei GTAI.
    Kolumbien: Kolumbien kündigt neues Zollgesetz an
    Der Präsident Kolumbiens Gustavo Petro hat am 22. Mai 2024 das Dekret 659 zur Änderung des Zollgesetzes erlassen. Das Dekret zielt darauf ab, den Außenhandel im Land zu beschleunigen, die Maßnahmen zur Bekämpfung des Schmuggels zu verstärken und die Sicherheit an den Landesgrenzen zu erhöhen. Ferner stehen relevante Änderungen für kolumbianische Importeure im Fokus. Weitere Informationen bei GTAI.
    Neuseeland: Warenverkehr
    Mit dem Abkommen Neuseeland ergeben sich für den Warenverkehr mit der EU neue Zollvorteile. Für einige Waren sieht das Handelsabkommen EU-Neuseeland einen mehrjährigen Abbau der Zölle und Zollbefreiungen innerhalb bestimmter Kontingentsmengen vor. Für die Waren, die unter ein Kontingent fallen, sind zudem alternative Ursprungsregeln vorgesehen. Die Europäische Kommission hat am 16. Mai 2024 im Amtsblatt (EU) L/2024/1319 die betroffenen Erzeugnisse mit festgelegten Kontingenten veröffentlicht. Damit die Kontingente in Anspruch genommen werden können, ist bei Einfuhr eine vom Ausführer ausgestellte Erklärung zum Ursprung mit entsprechendem Zusatz beizufügen. Weitere Informationen.
    Österreich: Einhaltung gesetzlicher Pflichten bei der Entsendung
    Aus aktuellem Anlass weist die Deutsche Handelskammer in Österreich auf die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten für deutsche Arbeitgeber bei der Entsendung von Mitarbeitenden hin. Anlass ist eine wachsende Zahl von Verstößen, bei denen Strafen unter anderem wegen Unterentlohnung oder Verweigerung der Einsichtnahme in Melde- und Lohnunterlagen ausgesprochen worden sind. Es ist notwendig, rechtzeitig vor Arbeitsbeginn die ZKO3-Meldung (online) abzugeben und die Mindestgehaltsbestimmungen strikt einzuhalten und dies zu dokumentieren. Weitere Informationen.
    Rumänien: RO e-Transport System
    Das Finanzministerium überwacht über die nationale Steuerverwaltung und die rumänische Zollbehörde den Warentransport auf dem nationalen Territorium über das System "RO e-Transport". Auch intermodale Bahntransporte sind davon betroffen, wenn die anschließende Strecke innerhalb Rumäniens auf der Straße zurückgelegt wird. Seit dem Erlass der DVO 115/2023 sind nicht nur steuer- und zollrechtlich risikoreiche Produkte, sondern sämtliche internationale Produktlieferungen in den neuen RO e-Transportsystemen zu registrieren. Weitere Informationen.
    Serbien: Freihandelsabkommen mit China bald in Kraft
    Serbien hat ein Freihandelsabkommen mit China unterzeichnet. Es soll zum 1. Juli 2024 in Kraft treten. Nach Angaben des serbischen Handelsministers umfasst das Abkommen etwa 10.400 serbische und 8.930 chinesische Waren. Weitere Informationen bei GTAI.